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Wann sollte gekündigt werden?

Dies ist eine Diskussion zu Wann sollte gekündigt werden? innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 29.12.2010, 17:53
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Wann sollte gekündigt werden?

Fitnessfreak A hat einen gültigen Fitnessvertrag, der noch knapp 10 Monate läuft (wenn er mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird). So weit, so gut.

Nun hat Fitneesfreak A kurzfristig und ganz plötzlich einen neuen Arbeitsplatz angeboten bekommen, den A auch sehr gerne angenommen hat (obwohl ca. 350 km vom bisherigen Wohnort entfernt). Beginn der neuen Tätigkeit: 01.02.2011. A möchte nun seinen bestehenden Fitnessertrag außerordentlich kündigen. A hat erfahren, dass er das sofort nach bekanntwerden des Grundes tun muss (also quasi jetzt). Andere "Berater" von A sagen, dass er erst dann kündigen muss/kann/sollte, wenn er umzieht und eine entsprechende Meldebescheinigung vorweisen kann. Das mit dem Umzug kann aber noch dauern, da A wohl nicht so leicht eine passende preiswerte Wohnung finden wird. Außerdem zahlt der neue Arbeitgeber für die ersten drei Monate ein kleines Hotel direkt neben dem neuen Arbeitsplatz, was A natürlich sehr gerne in Anspruch neben möchte (A wohnt derzeit noch bei seinen Eltern). Dadurch könnte es natürlich sein, dass es erst ab 01.05.2010 eine Meldebescheinigung vorlegen kann.

Wann sollte Fitnessfreak A denn nun kündigen?:
a) Jetzt, bei Bekanntwerden des Wegzuges
b) bei der Arbeitsaufnahme am 01.02.2011
c) bei der formalen Ummeldung (voraussichtlich erst am 01.05.11)
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Alt 03.01.2011, 15:44
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AW: Wann sollte gekündigt werden?

Zitat:
Zitat von FK1958 Beitrag anzeigen
Fitnessfreak A hat einen gültigen Fitnessvertrag, der noch knapp 10 Monate läuft (wenn er mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird). So weit, so gut.

Nun hat Fitneesfreak A kurzfristig und ganz plötzlich einen neuen Arbeitsplatz angeboten bekommen, den A auch sehr gerne angenommen hat (obwohl ca. 350 km vom bisherigen Wohnort entfernt). Beginn der neuen Tätigkeit: 01.02.2011. A möchte nun seinen bestehenden Fitnessertrag außerordentlich kündigen. A hat erfahren, dass er das sofort nach bekanntwerden des Grundes tun muss (also quasi jetzt). Andere "Berater" von A sagen, dass er erst dann kündigen muss/kann/sollte, wenn er umzieht und eine entsprechende Meldebescheinigung vorweisen kann. Das mit dem Umzug kann aber noch dauern, da A wohl nicht so leicht eine passende preiswerte Wohnung finden wird. Außerdem zahlt der neue Arbeitgeber für die ersten drei Monate ein kleines Hotel direkt neben dem neuen Arbeitsplatz, was A natürlich sehr gerne in Anspruch neben möchte (A wohnt derzeit noch bei seinen Eltern). Dadurch könnte es natürlich sein, dass es erst ab 01.05.2010 eine Meldebescheinigung vorlegen kann.

Wann sollte Fitnessfreak A denn nun kündigen?:
a) Jetzt, bei Bekanntwerden des Wegzuges
b) bei der Arbeitsaufnahme am 01.02.2011
c) bei der formalen Ummeldung (voraussichtlich erst am 01.05.11)

Ich kann das nur nach "Bauchgefühl" beantworten (ich weiß, das ist der schlechteste Ratgeber den es gibt). Aber mal sehen, was die Experten in diesen Forum dazu sagen.
Ich jedenfalls würde A raten, bei Bekanntwerden der Veränderungsabsichten zu kündigen und dabei darauf hinweisen, daß der Umzug formal erst am 01.05.11 vollzogen wird. Nach dem 01.05.11 ist eine Kopie der Meldebescheinigung nachzureichen. Damit wird die Kündigung zum 01.05.2010 wirksam. Einen früheren Ausstieg sehe ich ehrlich gesagt nicht. Aber wie gesagt, mal abwarten, was die anderen dazu sagen.
.
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