Dies ist eine Diskussion zu Wann endet der Vertrag? innerhalb des Forums Sportrecht
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| Person A schließt am 01.04.2008 einen üblichen Fitneßvertrag bei Fitneßbetreiber B ab. Zunächst läuft der Vertrag 12 Monate (Jahresvertrag) und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird. Person A hat den Vertrag am 15.06.2009 gekündigt. Normalerweise würde der Vertrag also am 31.03.2010 enden. Der Vertrag war allerdings auf Wunsch von Person A für 9 Monate (01. Juli 2008 bis 31.03.2009) ausgesetzt. In den AGB des Vertrages (§1) steht dazu folgendes: „In Härtefällen kann der Vertrag in gegenseitigem Einverständnis zeitweise ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich der Vertrag um die Zeitspanne, in welcher er ausgesetzt war.“ Kurz vor Aussetzung des Vertrages, an 16.06.2008 unterschreibt Person A noch folgende Erklärung: „Hier mit erkläre ich mein Einverständnis, daß mein Fitneßvertrag vom 01. April 2008 in der Zeit vom 01. Juli 2008 bis zum 31. März 2009 gemäß §1 dieses Vertrages ausgesetzt wird. Mir ist bekannt, daß die Vertragslaufzeit sich gemäß den Bestimmungen des Vertrages um die ausgesetzte Zeit verlängert.“ Wann endet nun der Vertrag? Betreiber B argumentiert wie folgt: Der Vertrag - wäre er nicht unterbrochen worden - wäre am 31.03.2010 beendet (2 x 12 Monate, da Kündigung am 15.06.2009). Nach dem Ende des Vertrages würde nun „zurückgeschaut“, ob der Vertrag unterbrochen war oder ob es Rückstände gäbe. In diesem Fall kämen also noch 9 Monate dazu. Ergo: Der Vertrag endet am 31.12.2010. Person A argumentiert wie folgt: Die Laufzeit war zunächst 12 Monate (01.04.2008 – 31.03.2009), dann käme die Unterbrechungszeit von 9 Monate dazu (d.h. Person A rechnet mit dem Ende 31.12.2009). Person A hätte am 15.06.2009 gekündigt, also drei Monate vor dem errechneten Ende am 31.12.2009. Ergo: Der Vertrag endet am 31.12.2009. Nun geht die Sache noch weiter: Person A will den Standpunkt von Betreiber B partout nicht akzeptieren und wendet sich an die Verbraucherorganisation Z. Die Verbraucherorganisation Z folgt der Argumentation von Person A zu 100% und legt noch einen drauf: „Würde man der Argumentation von Betreiber B folgen, müßte Person A für eine fristgerechte Kündigung 12 Monate (!) vorher kündigen, was ein klarer Verstoß gegen § 309 Ziffer 9c BGB wäre! Darüber hinaus stellt es eine unzumutbare und völlig unangemessene Benachteiligung dar, wenn Person A nach der Kündigung noch anderthalb Jahre weiter gebunden ist, was über die Grundlaufzeit ihres Vertrages liegt!“ Wann endet nun der Vertrag? |
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| AW: Wann endet der Vertrag? Also, damit wir uns richtig verstehen. A schließt einen Fitneßvertrag über 12 Monate ab. Innerhalb dieser ersten 12 Monate setzt A sein Training für 9 Monate aus, d.h. der Vertrag ruht in der Zeit vom 01.07.2008 bis zum 31.03.2009. Nach §1 des Vertrages verlängert sich der Vertrag also um weitere 9 Monate. Vertragsende wäre somit der 31. Dezember 2009. Kündigen müsste A demnach 3 Monate vorher, also spätestens zum 30. September. Das hat A getan! Ich glaube der Denkfehler von B ist, dass der Vertrag in der Phase der Aussetzung ruht und nicht weiterläuft. Die neun Monate verlängern quasi die Grundlaufzeit von 12 auf 21 Monate. Zu einer Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate kann es mM nach somit erst nach diesem Zeitraum kommen. ![]() Ach so, nur am Rande. Einige Gerichte halten eine Vertragsverlängerung von 12 Monaten für unzulässig. |
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| AW: Wann endet der Vertrag? Kann mich Mucki58 nur anschließen. Ich sehe die Sachlage genauso, wobei mir die Sichtweise des Betreibers schon einleuchtet. Bleibt doch lediglich zu klären, ob sich die Grundlaufzeit aufgrund des Aussetzung verlängert hat, oder eben nicht. Hat er sich verlängert, verschiebt sich natürlich auch die Kündigungsfrist nach hinten
__________________ "Als Chef ist Sensibilität extremst wichtig. Gerade im Umgang mit andersgeschlechtlichen Mitarbeitern. Zum Beispiel Frauen." B.Stromberg |
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| AW: Wann endet der Vertrag? Zitat:
Aber es ist ein interessantes Thema. Betreiber B hat übrigens seine AGB und die "Ruhevereinbarung" geändert. Jetzt heißt es in den AGB des Vertrages lediglich: Bei vorübergehenden Verhinderungen durch den Nutzer kann eine Ruhezeit schriftlich vereinbart werden, deren gesamte Zeit die Grundlaufzeit des Vertrages jedoch nicht überschreiten darf. In der darauf hin zu treffenden Vereinbarung heißt es u.a.: Ich erkläre hiermit mein Einverständnis, daß dieser Vertrag in der Zeit vom …………………………… bis ………………………………………., also für ……………… Monat(e) ruhend gestellt, bzw. ausgesetzt wird. Ich bin mit Betreiber B darüber vollkommen einig, daß ich während der Ruhezeit keine Nutzungsentgelte entrichten muß. Die Fälligkeit der Entgelte wird jedoch lediglich verschoben auf die Zeit nach Beendigung der vertraglich vereinbarten gesamten Nutzungszeit. Ein Verzicht auf Nutzungsentgelte durch Betreiber B erfolgt insoweit nicht. Die vereinbarte Nutzungszeit verlängert sich vielmehr um die gewährten Ruhemonate. Gleichzeitig bin ich mir mit Betreiber B darüber vollkommen einig, daß durch die vereinbarte Ruhezeit weder die getroffenen Regelungen zur Laufzeit, zur Verlängerung oder zur Kündigungsfrist betroffen sind, noch diese Auswirkungen auf die Kündigungstermine und -fristen hat. Wie ist Deine Meinung dazu? Das würde mich sehr interessieren! |
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| AW: Wann endet der Vertrag? Zitat:
Sieh es mal losgelöst von den Monaten bzw. Jahren. A hat zunächst einen 12-Monatsvertrag abgeschlossen. Hiervon hat A bereits 3 Monate normal trainiert und bezahlt. Dann einigen sich A und B darauf, dass der Vertrag für 9 Monate ruhen soll. D.h. in diesen 9 Monaten sind sämtliche Rechte und Pflichten, die sich aus dem Vertrag ergeben "eingefroren". Das müsste demnach auch für die Kündigungsfrist gelten. Zitat:
![]() Ist zwar ein anderer Ausgangsfall, aber trotzdem hilfreich für deine Frage: Zitat:
Und eigentlich haben A und B nichts anderes vereinbart: Zitat:
Zitat:
Das Mitglied müsste im oben genannten Fall bereits 1 Jahr im Voraus wissen, dass es kündigen möchte. Da wird dir der Verbraucherschutz aufs Dach steigen Geändert von Mucki58 (08.12.2010 um 16:49 Uhr). |
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| AW: Wann endet der Vertrag? Zitat:
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| AW: Wann endet der Vertrag? Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Der Betreiber erhält ja auch seine (in unserem Fall) 12 Monatsbeiträge, sowie im Vertrag vereinbart. Eine Vertragsverlängerung kommt aber erst zustande, wenn das Mitglied nicht rechtzeitig gekündigt hat. Rechtzeitig heißt hier 3 Monate vor Vertragsende. Durch die Aussetzung des Vertrages hat sich aber genau dieses Ende um neun Monate nach hinten verschoben. |
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