Dies ist eine Diskussion zu Vorzeitige Kündigung des Fitness-Studio-Vertrages innerhalb des Forums Sportrecht
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| Vorzeitige Kündigung des Fitness-Studio-Vertrages angenommen,Person X hätte folgendes Problem: -vor ca 2,5 Jahren hätte er einen Vertrag bei einem Fitnessstudio in Hamburg abgeschlossen, Laufzeit 24 Monate -die letzten 12 Monate läge der Vertrag "auf Eis gelegt", da Person X 1 Jahr als Gastarzt ohne Bezahlung tätig gewesen wäre -jetzt arbeite er wieder als Assistenzarzt -aus folgenden Gründen würde Person X gerne vorzeitig den Vertrag beenden wollen: 1. er wäre innerhalb der Großstadt umgezogen und der Anfahrtsweg zum Fitnesstudio hätte sich erheblich verlängert, da er jetzt am anderen Ende der Stadt wohne 2. arbeitete er in den nächsten Jahren wahrscheinlich soviel, dass er kaum noch Zeit zum Trainieren finde würde 3. bekäme Person X demnächst mit seiner Freundin ein Kind 4. müßte er das Geld, was er in dem 1 Jahr Gastarztzeit ausgegeben habe nun wieder zurückzahlen Person X hätte also momentan kaum Zeit noch Geld (Asisstenzarzt und Kind als Alleinverdiender), das Fitnessstudio zu nutzen. So wie hier wäre er auch schon an den Fitnessstudiobetreiber herangegangen. Doch die hätten sofort abgelehnt, den Vertrag vorzeitig zu beenden oder die Gebühren zu senken. Die einzige Möglichkeit, wäre den Vertrag an jemand anderen zu übertragen. Doch wo könnte Person X so jemanden finden? Oder gäbe es noch eine andere Möglichkeit? Viele Grüße |
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| AW: Vorzeitige Kündigung des Fitness-Studio-Vertrages Zitat:
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Alles Umstände, die nicht dem Studiobetreiber zuzuschreiben sind. Dieser hält sich an seinen Vertrag, also muss das der Arzt auch. Wenn keine Kulanz eingeräumt ist hat das Mitglied Pech gehabt.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Vorzeitige Kündigung des Fitness-Studio-Vertrages Ja, das mit 50 KM stimmt so wohl nicht. Auch wenn man in einer Großstadt umzieht von einem zum anderen Ende kann dies ein Sonderkündigungrecht sein. Denn hierfür braucht man mal gerne 1 Std. oder sogar mehr. |
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