Dies ist eine Diskussion zu Vorlage des neuen Mietvertrages zur außerordentlichen Kündigung wg. Umzug?? innerhalb des Forums Sportrecht
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| Vorlage des neuen Mietvertrages zur außerordentlichen Kündigung wg. Umzug?? ist es rechtens wenn Fitnesstudio XY zur außerordentlichen Kündigung wegen Umzugs in eine andere Stadt die Vorlage des neuen Mietvertrages verlagt?!?! A hat am 03.01 eine Kündigung aufgesetzt und von dem außerordentlichen Kündigungsrecht gebrauch gemacht, da A ab Februar mehr als 150 km weit weg zieht. EIne Meldebescheinigung für den neuen Ort liegt dem Kündgungsschreiben vor. Studio XY antwortete darauf dass die Kündigung erst wirksam wird, wenn der Mietvertrag vorgelegt wird. Ist das auf Grund der im Mietvertrag enthaltenen Daten überhaupt rechtens und gibt es eine Gesetzesgrundlage hierfür?? Vielen Dank für die Mithilfe!! |
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| AW: Vorlage des neuen Mietvertrages zur außerordentlichen Kündigung wg. Umzug?? Zitat:
Aber selbst wenn wann dies verneint, muß der Kündigungsgrund glaubhaft dokumentiert werden. In der Regel reicht eine amtliche Meldebescheinigung. Da damit in den letzten Jahren aber verstärkt Mißbrauch betrieben wurde (und wird), kann der Betreiber m. E.durchaus weitere Belege verlangen, die den Kündigungsgrund eindeutig belegen. Wichtige Daten im Mietvertrag kann man z.B. schwärzen, denn Wohnungsgröße, Mietzins u.ä. gehen XY nichts an. Weitere Belege (Mietvertrag o.a.) kann XY m. E. aber nur dann verlangen, wenn er dafür Gründe angibt. Fährt z.B. der Betreiber an der Wohnung des Fitneßtreibenden vorbei und hat Indizien, daß dieser dort immer noch wohnt, kann er die Kündigung sogar ganz zurückweisen (und u. U. Strafanzeige wg. versuchten Betruges stellen!). Frage: Wie begründet XY denn seine ablehnende Haltung? Pauschal? Oder gibt er Gründe an? Mein Tipp an die kündigende Partei: Einfach - aber höflich und sachlich korrekt - schriftlich auf die amtliche Meldebescheinigung verweiesen, Einzugsermächtigung widerrufen und abwarten was passiert. Aber nur dann, wenn der Fitneßtreibende wirklich umgezogen ist, sonst kann es, wie oben bereits erwähnt, u.U. Ärger geben). |
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| AW: Vorlage des neuen Mietvertrages zur außerordentlichen Kündigung wg. Umzug?? Hallo, nein es gab keine Begründung dafür, dass das Meldeformular nicht anerkannt wird. Aber ich werde der Sporttreibenden ausrichten, dass sie nochmals einen Brief aufsetzt und auch die Einzugsermächtigung widerruft. Vielen Dank! ![]() |
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| AW: Vorlage des neuen Mietvertrages zur außerordentlichen Kündigung wg. Umzug?? Zitat:
Richtig ist, dass in allen Kommentaren zum BGB steht, dass die außerordentliche Kündigung erst im Rahmen eines Rechtsstreits glaubhaft gemacht werden müsste, der Kündigende jedoch keineswegs verpflichtet ist, bereits im Rahmen der Kündigung irgendeinen Nachweis vorzulegen, geschweige denn darf der Kündigungsempfänger auf irgendwelche Nachweise beharren und aus dem gesamten BGB lässt sich kein Anspruch auf einen bestimmten Nachweis ableiten. Weiters ist es zwar richtig, dass sich die Rechtsprechung zur außerordentlichen Kündigung bei Laufzeitverträgen geändert hat, aber bei unvorhergesehenem und unvermeidbarem Umzug (etwa arbeitsbedingt) ist nach dem BGH eine außerordentliche Kündigung weiterhin möglich. Doch dies kann vorliegend eh dahinstehen, da hier die außerordentliche Kündigung bei Umzug bei Vertragsschluss zum essentiellen Vertragsbestandteil geworden ist, so dass hier unabhängig von der Rechtsprechung bei Umzug außerordentlich gekündigt werden kann. |
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| AW: Vorlage des neuen Mietvertrages zur außerordentlichen Kündigung wg. Umzug?? Zitat:
Ist ja mal gut , dass das nur ein fiktives Beispiel ist, sonst hätte ich eher darauf getippt, dass es gar keinen richtigen Umzug gab. Solche Typen kenne ich nämlich zuhauf ("Wohne jetzt beim Kumpel in Wuppertal" usw.). Es scheint ja mittlerweile so eine Art Volkssport geworden zu sein, sich aus vertraglichen Verpflichtungen rauszuschummeln. Dafür gibt es dann im Internet ja diverse Foren zwecks Erfahrungsaustausch. |
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| AW: Vorlage des neuen Mietvertrages zur außerordentlichen Kündigung wg. Umzug?? Zitat:
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| AW: Vorlage des neuen Mietvertrages zur außerordentlichen Kündigung wg. Umzug?? Zitat:
Das Verlangen nach einer Kopie eines Mietvertrages ist schon deshalb komplett unsinnig, weil der Betreffende ja gar nicht zur Miete wohnen muß, sondern ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung besitzen kann - oder als Ehegatte, Lebenspartner etc.pp. ohne Mietvertrag irgendwo wohnt. Der Knackpunkt ist aber hier vermutlich, wie schon angesprochen, der Umstand, daß ein Umzug im Regelfall gar kein Kündigungsgrund ist. Sollte allerdings das Fitness-Studio einen Umzug als Grund für eine Sonderkündigung akzeptieren, dann muß es m.E. jeden üblichen Nachweis des neuen Wohnsitzes akzeptieren, alles andere wäre m.E. "unbillig" und eine unzulässige Benachteiligung eines Vertragspartners.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Vorlage des neuen Mietvertrages zur außerordentlichen Kündigung wg. Umzug?? Zitat:
![]() Davon abgesehen: nicht jeder wohnt zur Miete...
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Vorlage des neuen Mietvertrages zur außerordentlichen Kündigung wg. Umzug?? Zitat:
1) Der BGH nimmt eine Ausnahme vom Grundsatz, ein Umzug berechtige nicht zur außerordentlichen Kündigung, dann an, wenn der Wechsel des Lebensmittelpunkts unabweisbar, etwa berufsbedingt, gewesen ist. Kann man dies in einem Rechtsstreit belegen, ist das Vertragsverhältnis wirksam gekündigt. 2) Der nach §§ 314, 626 BGB Gekündigte hat außergerichtlich nicht einmal Anspruch auf die Angabe des Kündigungsgrunds, geschweige denn auf einen bestimmten Nachweis (MüKo/Gaier, § 314, Rn. 18). Der Kündigende muss also keine Meldebescheinigung etc. vorlegen. Erst im Rahmen eines Rechtsstreits trüge er die Darlegungslast, müsste den wichtigen Grund benennen sowie Nachweise beibringen (und auch nur solche, die einen Umzug belegen; eine Meldebescheinigung ist nicht unbedingt erforderlich). 3) Vereinbart der Betreiber des Studios bei Vertragsschluss, einen Umzug als wichtigen Grund i.S.d. § 314 BGB anzuerkennen, berechtigt ein Umzug zur außerordentlichen Kündigung auch dann, wenn er nicht unausweichlich war. Auch hier hätte der Gekündigte außergerichtlich keinen Anspruch auf Nachweise. Geändert von Deus_ex_machina (06.02.2012 um 16:53 Uhr). |
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