Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Vorlage des neuen Mietvertrages zur außerordentlichen Kündigung wg. Umzug??

Dies ist eine Diskussion zu Vorlage des neuen Mietvertrages zur außerordentlichen Kündigung wg. Umzug?? innerhalb des Forums Sportrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 10:44
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 5
Keine Wertung, Franne_87H hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franne_87H hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franne_87H hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franne_87H hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franne_87H hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franne_87H hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franne_87H hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franne_87H hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franne_87H hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franne_87H hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Vorlage des neuen Mietvertrages zur außerordentlichen Kündigung wg. Umzug??

Hallo,

ist es rechtens wenn Fitnesstudio XY zur außerordentlichen Kündigung wegen Umzugs in eine andere Stadt die Vorlage des neuen Mietvertrages verlagt?!?!
A hat am 03.01 eine Kündigung aufgesetzt und von dem außerordentlichen Kündigungsrecht gebrauch gemacht, da A ab Februar mehr als 150 km weit weg zieht. EIne Meldebescheinigung für den neuen Ort liegt dem Kündgungsschreiben vor.
Studio XY antwortete darauf dass die Kündigung erst wirksam wird, wenn der Mietvertrag vorgelegt wird.
Ist das auf Grund der im Mietvertrag enthaltenen Daten überhaupt rechtens und gibt es eine Gesetzesgrundlage hierfür??

Vielen Dank für die Mithilfe!!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 12:52
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 168
100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)  
AW: Vorlage des neuen Mietvertrages zur außerordentlichen Kündigung wg. Umzug??

Zitat:
Zitat von Franne_87H Beitrag anzeigen
Hallo,

ist es rechtens wenn Fitnesstudio XY zur außerordentlichen Kündigung wegen Umzugs in eine andere Stadt die Vorlage des neuen Mietvertrages verlagt?!?!
A hat am 03.01 eine Kündigung aufgesetzt und von dem außerordentlichen Kündigungsrecht gebrauch gemacht, da A ab Februar mehr als 150 km weit weg zieht. EIne Meldebescheinigung für den neuen Ort liegt dem Kündgungsschreiben vor.
Studio XY antwortete darauf dass die Kündigung erst wirksam wird, wenn der Mietvertrag vorgelegt wird.
Ist das auf Grund der im Mietvertrag enthaltenen Daten überhaupt rechtens und gibt es eine Gesetzesgrundlage hierfür??

Vielen Dank für die Mithilfe!!
Es gibt ein BGH-Urteil, das sinngemäß sagt, daß ein Umzug in einen andereren Ort grundsätzlich keine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, da das Umzugsrisiko ausschließlich in der Sphäre der kündigenden Partei liegt. Offensichtlich ist der Betreiber von Fitneßstudio XY nicht optimal informiert.

Aber selbst wenn wann dies verneint, muß der Kündigungsgrund glaubhaft dokumentiert werden. In der Regel reicht eine amtliche Meldebescheinigung. Da damit in den letzten Jahren aber verstärkt Mißbrauch betrieben wurde (und wird), kann der Betreiber m. E.durchaus weitere Belege verlangen, die den Kündigungsgrund eindeutig belegen. Wichtige Daten im Mietvertrag kann man z.B. schwärzen, denn Wohnungsgröße, Mietzins u.ä. gehen XY nichts an.

Weitere Belege (Mietvertrag o.a.) kann XY m. E. aber nur dann verlangen, wenn er dafür Gründe angibt. Fährt z.B. der Betreiber an der Wohnung des Fitneßtreibenden vorbei und hat Indizien, daß dieser dort immer noch wohnt, kann er die Kündigung sogar ganz zurückweisen (und u. U. Strafanzeige wg. versuchten Betruges stellen!).

Frage: Wie begründet XY denn seine ablehnende Haltung? Pauschal? Oder gibt er Gründe an?

Mein Tipp an die kündigende Partei: Einfach - aber höflich und sachlich korrekt - schriftlich auf die amtliche Meldebescheinigung verweiesen, Einzugsermächtigung widerrufen und abwarten was passiert. Aber nur dann, wenn der Fitneßtreibende wirklich umgezogen ist, sonst kann es, wie oben bereits erwähnt, u.U. Ärger geben).
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 15:36
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 5
Keine Wertung, Franne_87H hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franne_87H hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franne_87H hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franne_87H hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franne_87H hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franne_87H hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franne_87H hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franne_87H hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franne_87H hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franne_87H hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vorlage des neuen Mietvertrages zur außerordentlichen Kündigung wg. Umzug??

Hallo,
nein es gab keine Begründung dafür, dass das Meldeformular nicht anerkannt wird.
Aber ich werde der Sporttreibenden ausrichten, dass sie nochmals einen Brief aufsetzt und auch die Einzugsermächtigung widerruft.

Vielen Dank!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 13:21
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 67
Keine Wertung, Deus_ex_machina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deus_ex_machina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deus_ex_machina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deus_ex_machina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deus_ex_machina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deus_ex_machina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deus_ex_machina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deus_ex_machina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deus_ex_machina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deus_ex_machina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vorlage des neuen Mietvertrages zur außerordentlichen Kündigung wg. Umzug??

Zitat:
Zitat von FCM1400 Beitrag anzeigen
Aber selbst wenn wann dies verneint, muß der Kündigungsgrund glaubhaft dokumentiert werden.
Nein, das ist falsch. Auch wenn man ein Lobbyist der Fitnessstudio-Branche ist, sollte man doch versuchen, die Leute anständig zu informieren.

Richtig ist, dass in allen Kommentaren zum BGB steht, dass die außerordentliche Kündigung erst im Rahmen eines Rechtsstreits glaubhaft gemacht werden müsste, der Kündigende jedoch keineswegs verpflichtet ist, bereits im Rahmen der Kündigung irgendeinen Nachweis vorzulegen, geschweige denn darf der Kündigungsempfänger auf irgendwelche Nachweise beharren und aus dem gesamten BGB lässt sich kein Anspruch auf einen bestimmten Nachweis ableiten.

Weiters ist es zwar richtig, dass sich die Rechtsprechung zur außerordentlichen Kündigung bei Laufzeitverträgen geändert hat, aber bei unvorhergesehenem und unvermeidbarem Umzug (etwa arbeitsbedingt) ist nach dem BGH eine außerordentliche Kündigung weiterhin möglich. Doch dies kann vorliegend eh dahinstehen, da hier die außerordentliche Kündigung bei Umzug bei Vertragsschluss zum essentiellen Vertragsbestandteil geworden ist, so dass hier unabhängig von der Rechtsprechung bei Umzug außerordentlich gekündigt werden kann.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 08:50
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 26
Keine Wertung, FK1958 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, FK1958 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, FK1958 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, FK1958 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, FK1958 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, FK1958 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, FK1958 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, FK1958 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, FK1958 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, FK1958 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vorlage des neuen Mietvertrages zur außerordentlichen Kündigung wg. Umzug??

Zitat:
Zitat von Franne_87H Beitrag anzeigen
Hallo,
nein es gab keine Begründung dafür, dass das Meldeformular nicht anerkannt wird.
Also es liegt eine außerordentliche Kündigung wg. Umzug mitsamt amtlicher Meldebescheinigung vor und der Studiobetreiber erkennt die Kündigung ohne Angaben von Gründen nicht an? Auch auf Nachfrage nicht?

Ist ja mal gut , dass das nur ein fiktives Beispiel ist, sonst hätte ich eher darauf getippt, dass es gar keinen richtigen Umzug gab. Solche Typen kenne ich nämlich zuhauf ("Wohne jetzt beim Kumpel in Wuppertal" usw.). Es scheint ja mittlerweile so eine Art Volkssport geworden zu sein, sich aus vertraglichen Verpflichtungen rauszuschummeln. Dafür gibt es dann im Internet ja diverse Foren zwecks Erfahrungsaustausch.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 08:53
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 67
Keine Wertung, Deus_ex_machina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deus_ex_machina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deus_ex_machina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deus_ex_machina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deus_ex_machina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deus_ex_machina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deus_ex_machina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deus_ex_machina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deus_ex_machina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deus_ex_machina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vorlage des neuen Mietvertrages zur außerordentlichen Kündigung wg. Umzug??

Zitat:
Zitat von FK1958 Beitrag anzeigen
Ist ja mal gut , dass das nur ein fiktives Beispiel ist, sonst hätte ich eher darauf getippt, dass es gar keinen richtigen Umzug gab.
Tippen reicht nicht. In einem Rechtsstreit müsste der Kläger dies belegen.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 15:18
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Vorlage des neuen Mietvertrages zur außerordentlichen Kündigung wg. Umzug??

Zitat:
Zitat von Franne_87H Beitrag anzeigen
Studio XY antwortete darauf dass die Kündigung erst wirksam wird, wenn der Mietvertrag vorgelegt wird.
Ist das auf Grund der im Mietvertrag enthaltenen Daten überhaupt rechtens und gibt es eine Gesetzesgrundlage hierfür??
Nein. Die Frage des "gewöhnlichen Wohnsitzes" wird über die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt und in der Folge über den Personalausweis und/oder eine Meldebescheinigung geregelt.

Das Verlangen nach einer Kopie eines Mietvertrages ist schon deshalb komplett unsinnig, weil der Betreffende ja gar nicht zur Miete wohnen muß, sondern ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung besitzen kann - oder als Ehegatte, Lebenspartner etc.pp. ohne Mietvertrag irgendwo wohnt.

Der Knackpunkt ist aber hier vermutlich, wie schon angesprochen, der Umstand, daß ein Umzug im Regelfall gar kein Kündigungsgrund ist. Sollte allerdings das Fitness-Studio einen Umzug als Grund für eine Sonderkündigung akzeptieren, dann muß es m.E. jeden üblichen Nachweis des neuen Wohnsitzes akzeptieren, alles andere wäre m.E. "unbillig" und eine unzulässige Benachteiligung eines Vertragspartners.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 15:19
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Vorlage des neuen Mietvertrages zur außerordentlichen Kündigung wg. Umzug??

Zitat:
Zitat von FCM1400 Beitrag anzeigen
In der Regel reicht eine amtliche Meldebescheinigung. Da damit in den letzten Jahren aber verstärkt Mißbrauch betrieben wurde (und wird), kann der Betreiber m. E.durchaus weitere Belege verlangen, die den Kündigungsgrund eindeutig belegen.
Wer eine Meldebescheinigung - immerhin ein amtliches Dokument - fälscht, der kann erst recht einen Mietvertrag fälschen...

Davon abgesehen: nicht jeder wohnt zur Miete...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 16:10
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 67
Keine Wertung, Deus_ex_machina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deus_ex_machina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deus_ex_machina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deus_ex_machina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deus_ex_machina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deus_ex_machina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deus_ex_machina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deus_ex_machina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deus_ex_machina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Deus_ex_machina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vorlage des neuen Mietvertrages zur außerordentlichen Kündigung wg. Umzug??

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Der Knackpunkt ist aber hier vermutlich, wie schon angesprochen, der Umstand, daß ein Umzug im Regelfall gar kein Kündigungsgrund ist. Sollte allerdings das Fitness-Studio einen Umzug als Grund für eine Sonderkündigung akzeptieren, dann muß es m.E. jeden üblichen Nachweis des neuen Wohnsitzes akzeptieren, alles andere wäre m.E. "unbillig" und eine unzulässige Benachteiligung eines Vertragspartners.
Da ich einen ähnlichen Sachverhalt letztens selbst hinter mich gebracht habe, habe ich mich eingehend eingelesen:

1) Der BGH nimmt eine Ausnahme vom Grundsatz, ein Umzug berechtige nicht zur außerordentlichen Kündigung, dann an, wenn der Wechsel des Lebensmittelpunkts unabweisbar, etwa berufsbedingt, gewesen ist. Kann man dies in einem Rechtsstreit belegen, ist das Vertragsverhältnis wirksam gekündigt.

2) Der nach §§ 314, 626 BGB Gekündigte hat außergerichtlich nicht einmal Anspruch auf die Angabe des Kündigungsgrunds, geschweige denn auf einen bestimmten Nachweis (MüKo/Gaier, § 314, Rn. 18). Der Kündigende muss also keine Meldebescheinigung etc. vorlegen. Erst im Rahmen eines Rechtsstreits trüge er die Darlegungslast, müsste den wichtigen Grund benennen sowie Nachweise beibringen (und auch nur solche, die einen Umzug belegen; eine Meldebescheinigung ist nicht unbedingt erforderlich).

3) Vereinbart der Betreiber des Studios bei Vertragsschluss, einen Umzug als wichtigen Grund i.S.d. § 314 BGB anzuerkennen, berechtigt ein Umzug zur außerordentlichen Kündigung auch dann, wenn er nicht unausweichlich war. Auch hier hätte der Gekündigte außergerichtlich keinen Anspruch auf Nachweise.

Geändert von Deus_ex_machina (06.02.2012 um 16:53 Uhr).
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
außerordentliche kündigung, mietvertrag

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Kündigung des Mietvertrages Mietrecht 29.08.2011 14:28
Kündigung des Mietvertrages trotz falscher Bezeichnung des Mietvertrages wirksam? Mietrecht 10.12.2010 09:12
Kündigung des Mietvertrages Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 20.08.2007 14:25
Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aufgrund baldigen Todes? Mietrecht 22.06.2007 12:09
Problem mit außerordentlichen Kündigung bei Fitnessstudio wegen §626 BGB Sportrecht 10.10.2006 19:59





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Sportrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN