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Vertrag vorzeitig Kündigen - Umzug

Dies ist eine Diskussion zu Vertrag vorzeitig Kündigen - Umzug innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 12.01.2011, 17:28
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Vertrag vorzeitig Kündigen - Umzug

Hallo an alle,

mal angenommen Student A geht für 6 Monate in eine weit entfernte Stadt als Zwischenmieter (daher nur 6 Monate). Student A weiß nicht sicher ob es bei 6 Monaten bleibt, oder nach 6 Monaten ein neuer Wohnsitz in der nähe gefunden wird. Student A weiß, dass bei einem Wohnsitzwechsel der Vertrag vorzeitig gekündigt werden kann.

Fitnessstudio Besitzer B bietet 2 Verträge an (zahlen nur beispielhaft):
1 Jahr Vertrag 30€ im Monat
2 Jahre Vertrag 20€ im Monat

Nun die Frage:
Darf A einen Vertrag über 2 Jahre machen um das günstigere Angebot zu erhalten auch wenn er nicht weiß ob er nach 6 Monaten eine neue Wohnung in der Nähe finden wird?

Im Voraus vielen Dank für die Antwort/en!
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Alt 12.01.2011, 17:50
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AW: Vertrag vorzeitig Kündigen - Umzug

Zitat:
Zitat von Hangtime Beitrag anzeigen
Hallo an alle,

mal angenommen Student A geht für 6 Monate in eine weit entfernte Stadt als Zwischenmieter (daher nur 6 Monate). Student A weiß nicht sicher ob es bei 6 Monaten bleibt, oder nach 6 Monaten ein neuer Wohnsitz in der nähe gefunden wird. Student A weiß, dass bei einem Wohnsitzwechsel der Vertrag vorzeitig gekündigt werden kann.

Fitnessstudio Besitzer B bietet 2 Verträge an (zahlen nur beispielhaft):
1 Jahr Vertrag 30€ im Monat
2 Jahre Vertrag 20€ im Monat

Nun die Frage:
Darf A einen Vertrag über 2 Jahre machen um das günstigere Angebot zu erhalten auch wenn er nicht weiß ob er nach 6 Monaten eine neue Wohnung in der Nähe finden wird?

Im Voraus vielen Dank für die Antwort/en!

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist Student A noch nicht Mitglied im Studio B, beabsichtigt aber, dort einen Vertrag abzuschließen. Wenn Student A bei Abschluß dieses Vertages bereits bekannt ist, daß er wegziehen wird, kann er anschließend auf Grund dieses Umzuges nicht mehr außerordentlich kündigen. Falls A bei Vertragsabschluß noch keine Umzugspläne hegt, kann er ohne Probleme jeden Vertrag abschließen und anschließend - sobald eine neue Meldebescheinigung vorliegt - außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen. Falls er dann zurückkommt, kann er einen neuen Vertrag machen, sofern Besitzer B das auch möchte.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.01.2011, 18:02
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AW: Vertrag vorzeitig Kündigen - Umzug

Zitat:
Zitat von FCM1400 Beitrag anzeigen
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist Student A noch nicht Mitglied im Studio B, beabsichtigt aber, dort einen Vertrag abzuschließen. Wenn Student A bei Abschluß dieses Vertages bereits bekannt ist, daß er wegziehen wird, kann er anschließend auf Grund dieses Umzuges nicht mehr außerordentlich kündigen. Falls A bei Vertragsabschluß noch keine Umzugspläne hegt, kann er ohne Probleme jeden Vertrag abschließen und anschließend - sobald eine neue Meldebescheinigung vorliegt - außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen. Falls er dann zurückkommt, kann er einen neuen Vertrag machen, sofern Besitzer B das auch möchte.
Vielen Dank schon mal für die Antwort.

Nun stellt sich aber die Frage:
Gehen wir davon aus das Student A VOR HAT weiterhin in der gleichen Stadt (in der nähe) zu wohnen (er sucht also nach einer Wohnung). A möchte seinen Vertrag also einhalten, kann sich jedoch nicht sicher sein, nach 6 Monaten auch wirklich eine Wohnung zu finden.

Darf er dennoch einen Vertrag über 2 Jahre machen, ohne das sofortige Kündigungsrecht bei Umzug zu verlieren?
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  #4 (permalink)  
Alt 12.01.2011, 18:17
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AW: Vertrag vorzeitig Kündigen - Umzug

Zitat:
Zitat von Hangtime Beitrag anzeigen
Vielen Dank schon mal für die Antwort.

Nun stellt sich aber die Frage:
Gehen wir davon aus das Student A VOR HAT weiterhin in der gleichen Stadt (in der nähe) zu wohnen (er sucht also nach einer Wohnung). A möchte seinen Vertrag also einhalten, kann sich jedoch nicht sicher sein, nach 6 Monaten auch wirklich eine Wohnung zu finden.

Darf er dennoch einen Vertrag über 2 Jahre machen, ohne das sofortige Kündigungsrecht bei Umzug zu verlieren?
Okay, nun habe auch ich es verstanden. Wenn A nach sechs Monaten keine eigene Wohnung findet und wegzieht (oder aus welchem Grund auch immer), kann er den Vertrag außerordentlich kündigen. Wo sollte da das Problem sein?
Nebenbei: wenn A keine Wohnung findet und wieder wegzieht, gibt er dann nicht nur seine Fitneßaktivitäten, sondern auch sein Studium auf?
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  #5 (permalink)  
Alt 12.01.2011, 18:43
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AW: Vertrag vorzeitig Kündigen - Umzug

Nun ja, es hätte ja sein können das in diesem Falle eine Regelung besteht, die A verbietet einen Vertrag von derart langer Dauer zu machen. Immerhin weiß A, dass sein Wohnsitz nicht gesichert ist und er auch einen 1 Jahres Vertrag machen könnte.

Zur deiner Frage:
A könnte auch Pendeln, müsste jedoch jedes mal mit der Fähre Fahren oder eine weite Strecke um den See herum mit dem Auto. Für das Studium wäre dies möglich, die Entfernung ist jedoch zu weit um nur für 30min bis 1,5h trainieren zu gehen.

Da fällt mir noch die Frage ein:
Gibt es eine Kilometerzahl die festlegt, was "zu weit weg" ist und zu einer Vertragskündigung berechtigt?

Edit: Mit der Fähre sind es nur 16 km, mit dem Auto jedoch etwa 60-70!
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  #6 (permalink)  
Alt 12.01.2011, 20:36
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AW: Vertrag vorzeitig Kündigen - Umzug

Zitat:
Zitat von Hangtime Beitrag anzeigen
Nun ja, es hätte ja sein können das in diesem Falle eine Regelung besteht, die A verbietet einen Vertrag von derart langer Dauer zu machen. Immerhin weiß A, dass sein Wohnsitz nicht gesichert ist und er auch einen 1 Jahres Vertrag machen könnte.
Nein, da sehe ich keine Bedenken. Wer weiß schon, was in der Zukunft ist, was gesichert ist. Da kann alles mögliche passieren.

Zitat:
Zitat von Hangtime Beitrag anzeigen
Zur deiner Frage:
A könnte auch Pendeln, müsste jedoch jedes mal mit der Fähre Fahren oder eine weite Strecke um den See herum mit dem Auto. Für das Studium wäre dies möglich, die Entfernung ist jedoch zu weit um nur für 30min bis 1,5h trainieren zu gehen.
Also, wenn A in die Stadt fährt um zu studieren, dann kann er dort auch trainieren. Wieso sollte das Training unzumutbar sein?

Zitat:
Zitat von Hangtime Beitrag anzeigen
Da fällt mir noch die Frage ein:
Gibt es eine Kilometerzahl die festlegt, was "zu weit weg" ist und zu einer Vertragskündigung berechtigt?

Edit: Mit der Fähre sind es nur 16 km, mit dem Auto jedoch etwa 60-70!
Es geht nicht um Kilometerzahl o.ä. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Und selbst die kein ein Amtsrichter in A-Stadt komplett anders bewerten, als z.B. ein Amtsrichter in B-Stadt. Vielleicht einmal zusammenfassend: Einen Fitneßvertrag kann Student A jederzeit gemäß BGB aus "wichtigem Grund" außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund der zu einer einer außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung berechtigt, wäre z.B., wenn bei dem kündigenden Teil nach Vertragsabschluß ein Umstand eintritt, der die Nutzung der Einrichtung dauerhaft unmöglich macht und wo unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten ordentlichen Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Fährt also Student A die Strecke tgl. um zu studieren, kann wohl kaum davon die Rede sein, daß die Nutzung nun dauerhaft unmöglich geworden sei.
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  #7 (permalink)  
Alt 13.01.2011, 12:05
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AW: Vertrag vorzeitig Kündigen - Umzug

Zitat:
Also, wenn A in die Stadt fährt um zu studieren, dann kann er dort auch trainieren. Wieso sollte das Training unzumutbar sein?
A findet es Umständlich für ein Training das gerade mal 1h geht etwa 2h An- und Rückfahrt in Kauf zu nehmen. Mit dem Bus zur Fähre (15min), mit der Fähre über den See (20min), mit dem Bus zum Fitnesstudio (20-25min)...Wartezeiten und Verspätungen nicht mit einberechnet. Verständlich das A dies für "unzumutbar" hält!? Das ist etwas anderes als für zb 8 Stunden Vorlesunge zu Pendeln, oder nicht?

Zitat:
E Fährt also Student A die Strecke tgl. um zu studieren, kann wohl kaum davon die Rede sein, daß die Nutzung nun dauerhaft unmöglich geworden sei.
Unmöglich nicht, aber sehr umständlich (unzumutbar?) wenn man bedenkt das A auch innerhalb von 15min zu einem anderen Studio könnte (wenn wieder im alten Wohnsitz).

Sollte A in diesem Fall vorher mit Studiobesitzer B sprechen (ob unzumutbarkeit bei Umzug besteht)? Wenn ja, müsste er dies Vertraglich festhalten oder würde eine Mündliche zusage von Studiobesitzer B reichen?
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  #8 (permalink)  
Alt 13.01.2011, 13:49
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Zitat:
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A findet es Umständlich für ein Training das gerade mal 1h geht etwa 2h An- und Rückfahrt in Kauf zu nehmen. Mit dem Bus zur Fähre (15min), mit der Fähre über den See (20min), mit dem Bus zum Fitnesstudio (20-25min)...Wartezeiten und Verspätungen nicht mit einberechnet. Verständlich das A dies für "unzumutbar" hält!? Das ist etwas anderes als für zb 8 Stunden Vorlesunge zu Pendeln, oder nicht?



Unmöglich nicht, aber sehr umständlich (unzumutbar?) wenn man bedenkt das A auch innerhalb von 15min zu einem anderen Studio könnte (wenn wieder im alten Wohnsitz).

Sollte A in diesem Fall vorher mit Studiobesitzer B sprechen (ob unzumutbarkeit bei Umzug besteht)? Wenn ja, müsste er dies Vertraglich festhalten oder würde eine Mündliche zusage von Studiobesitzer B reichen?
Also wenn jemand so einen Fitneßvertrag macht und dann umzieht und die von Dir genannten Anfahrzeiten hat, würde ich persönlich das auch als einen Umstand bewerten, der die Nutzung der Einrichtung unmöglich macht. Ich würde dann zu einer außerordentlich Kündigung raten.

Hier sprechen aus meiner Sicht aber zwei Dinge dagegen:
Student A hat vorher gewußt, daß er wiederzurückziehen wird, bzw. rechnet damit.
Student A fährt tgl. die Strecke um dort zu studieren. Da könnte er sogar wunderbar Vorlesung und Training verbinden.

Ich würde Student A empfehlen, mit dem Anlagenbetreiber vorher eine Vereinbarung zu treffen, mit der er den Vertrag jederzeit mit einer Frist von X Monaten kündigen kann. Die meisten Fitneßbetreiber stehen mit dem Rücken zur Wand und sind durchaus verhandlungsbereit. Da geht sicher was, das "X" ist das Bonbon für den Anlagenbetreiber. Auf jeden Fall besser, als sich später zu streiten. Erfährt der Anlagenbetreiber nämlich, daß Student A an dem Ort studiert, wird er sicher den "plötzlich aufgetretenen außergewöhnlichen Umstand" nicht akzeptieren.
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Alt 13.01.2011, 13:58
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Also wenn jemand so einen Fitneßvertrag macht und dann umzieht und die von Dir genannten Anfahrzeiten hat, würde ich persönlich das auch als einen Umstand bewerten, der die Nutzung der Einrichtung unmöglich macht. Ich würde dann zu einer außerordentlich Kündigung raten.

Hier sprechen aus meiner Sicht aber zwei Dinge dagegen:
Student A hat vorher gewußt, daß er wiederzurückziehen wird, bzw. rechnet damit.
Student A fährt tgl. die Strecke um dort zu studieren. Da könnte er sogar wunderbar Vorlesung und Training verbinden.

Ich würde Student A empfehlen, mit dem Anlagenbetreiber vorher eine Vereinbarung zu treffen, mit der er den Vertrag jederzeit mit einer Frist von X Monaten kündigen kann. Die meisten Fitneßbetreiber stehen mit dem Rücken zur Wand und sind durchaus verhandlungsbereit. Da geht sicher was, das "X" ist das Bonbon für den Anlagenbetreiber. Auf jeden Fall besser, als sich später zu streiten. Erfährt der Anlagenbetreiber nämlich, daß Student A an dem Ort studiert, wird er sicher den "plötzlich aufgetretenen außergewöhnlichen Umstand" nicht akzeptieren.
Alles klar, du hast mir wirklich sehr geholfen! Student A wird es in dem Fall mal so versuchen.

Ich bedanke mich!!!
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