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Vertrag nicht lesbar

Dies ist eine Diskussion zu Vertrag nicht lesbar innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 04.10.2011, 10:55
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Vertrag nicht lesbar

Hallo,

Herr A. schließt einen Vertrag in einem Fitnessstudio über 12 Monate ab. Herr A geht davon aus, dass dieser Vertrag nach den 12 Monaten endet und keine automatische Vertragsverlängerung enthalten ist.

Dem von Herr A und dem Betreiber Herr F unterschriebenen Exemplar des Vertrags ist der Verweis auf die AGB des Fitnessstudios und die damit verbundene Vertragsverlängerung aufgrund schlechter Druckqualität nicht zu entnehmen, d.h. auf dem Vertrag ist nichts Kleingedrucktes lesbar, es handelt sich lediglich um verschwommene Zeichen.

Herr A meint, dass die Vertragsverlängerung ungültig ist, da sie dem von ihm unterschriebenen Exemplar des Vertrages nicht zu entnehmen ist.

Der Betreiber Herr F meint, dass die Vertragsverlängerung Bestand hat und dass es ein Versäumnis von Herrn A gewesen ist, nach einem lesbaren Exemplar Vertrag zu fragen.


Wie sieht hier die Rechtslage aus?


Danke im Voraus für die Antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 05.10.2011, 21:26
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AW: Vertrag nicht lesbar

Gem. § 305 BGB werden AGB nur Bestandteil eines Vertrages,
wenn u.a. deutlich auf deren Existenz hingewiesen
wurde;
es reicht nicht aus, wenn der Kunde von ihrem
Vorhandensein hätte wissen müssen;
es ist demnach auch nicht die Aufgabe des Kunden
in Zweifelsfällen nach deren Existenz zu fragen.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.10.2011, 18:29
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AW: Vertrag nicht lesbar

Zitat:
Zitat von dosenbrot Beitrag anzeigen
Hallo,

Herr A. schließt einen Vertrag in einem Fitnessstudio über 12 Monate ab. Herr A geht davon aus, dass dieser Vertrag nach den 12 Monaten endet und keine automatische Vertragsverlängerung enthalten ist.

Dem von Herr A und dem Betreiber Herr F unterschriebenen Exemplar des Vertrags ist der Verweis auf die AGB des Fitnessstudios und die damit verbundene Vertragsverlängerung aufgrund schlechter Druckqualität nicht zu entnehmen, d.h. auf dem Vertrag ist nichts Kleingedrucktes lesbar, es handelt sich lediglich um verschwommene Zeichen.

Herr A meint, dass die Vertragsverlängerung ungültig ist, da sie dem von ihm unterschriebenen Exemplar des Vertrages nicht zu entnehmen ist.

Der Betreiber Herr F meint, dass die Vertragsverlängerung Bestand hat und dass es ein Versäumnis von Herrn A gewesen ist, nach einem lesbaren Exemplar Vertrag zu fragen.


Wie sieht hier die Rechtslage aus?


Danke im Voraus für die Antworten
Wurden eigentlich zwei Versionen unterschrieben (eine für Betreiber F und eine für Kunde A) oder hat A nur eine Kopie erhalten, die teilweise schlecht lesbar ist?

Unabhängig davon kenne ich einen Fall des Studio Z, da war der Vertrag extrem knapp gehalten, quasi nur Beginn, Beitrag und ein paar Floskeln. Eine dieser Floskeln sagte (sinngemäß): "Des Weiteren gelten die AGB für Laufzeitverträge des Studios Z, sie sind Bestandteil dieses Vertrages. Das Mitglied (Name) bescheinigt , daß er sie gelesen, verstanden hat und akzeptiert hat. Ferner bescheinigt M, daß er eine Kopie dieser AGB erhalten hat".

So etwas geht einfach nicht und wird von Gerichten regelmäßig einkassiert.
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