Dies ist eine Diskussion zu Verklagt innerhalb des Forums Sportrecht
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| Verklagt Ist ein Vertrag von einem Fitnesstudio wirklich Miettecht und gehen dann solche Verletzungen zu lasten des "Mieters"? Muss Person A. wirklich für 2 Jahre training zahlen obwohl Person A. nur einmal 15min Trainieren konnte? Kann Person A. wirklich gezwungen werden die Sauna zunutzen obwohl kein intressebesteht? Mit freundlichen Grüßen |
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| AW: Verklagt Zitat:
Bei ja, ist dieses sofort beizuschaffen. Ansonsten gehe relaxt mit der Klage um! Du bekommst hier noch entsprechende weitere Antworten, insbesondere von 13 und Monaco. Gehe schon mal hier unter Funktion SUCHE und sehe Dich bei Studios um! Dani
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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| AW: Verklagt Liegt vor.... Näheres dazu steht im Forum Kosten irgendwas... weil da is nun nen Größere Problem aufgetaucht |
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| AW: Verklagt Was soll das heißen? Gehe schon mal hier unter Funktion SUCHE und sehe Dich bei Studios um! |
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| AW: Verklagt Ist der Vertrag denn überhaupt gekündigt worden? Bei einer dauerhaften Verletzung, die keinen Sport mehr zulässt, hat man das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Ist das nicht erfolgt, dann muss man den abgeschlossenen Vertrag auch erfüllen (pacta sunt servanda). Ob es sich um einen Miet- oder Dienstleistungsvertrag handelt, ist von dem Studioangebot abhängig. Es wird zuweilen auch von einem Mischvertrag ausgegangen. Die Rechtsprechung ist insoweit uneins.
__________________ Gruß 13 Don´t worry, eat Chappi. War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE! ==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <== |
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| AW: Verklagt Ja natürlich wurde dieser Vertrag außerordentlich gekündigt!!! Das Amtsgericht meint aber das ein Vertrag Meitrecht wäre und dabie alle lasten der Meiter zu tragen hat |
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| AW: Verklagt Die Vertragsart kann man nur individuell prüfen: In aller Regel liegt ein Dienstvertrag dann vor, wenn ein Studio-Mitglied umfassend betreut und trainiert wird. Werden lediglich die Geräte zur Verfügung und kein Trainer zur Seite gestellt, dann liegt in der Regel nur ein Mietvertrag vor.
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| AW: Verklagt Aber auch die Qualifizierung des Vertrags als Mietvertrag ändert doch nichts an dem außerordentlichen Kündigungsrecht, oder?? |
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| AW: Verklagt Nein. Die mir bekannte Rechtsprechung über das Recht auf fristlose Kündigung bei dauerhafter Krankheit unterscheidet nicht zwischen den Vertragsarten. Maßgeblich ist die dauerhafte Erkrankung.
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| AW: Verklagt Wenn es sich hier um einen Mietvertrag handelt, sind dann nicht auch die Laufzeiten von 2 Jahren ungültig. Da der Mieter doch jederzeit mir einer First von 3 Monaten kündigen kann. Somit wären auf keinen Fall die 2 Jahre zu bezahlen. |
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