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Vereinsaustritt

Dies ist eine Diskussion zu Vereinsaustritt innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 12.07.2009, 17:45
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Vereinsaustritt

Folgende Fragestellung:

Ein Spieler ist aktives Mitglied eines Vereins. Zur Wechselfrist im Sommer hat er seine Vereinsmitgliedschaft ordnungsgemäß und pünktlich abgegeben. Darf der Verein, obwohl eigentlich nur Quartalsweise Bezahlung des Beitrags in der Satzung steht nun eine Bezahlung des Mitgliedsbeitrages bis zum Ende des Jahres verlangen? Bzw ist das Rechtens? (in der Satzung ist das so vorgesehen, die Frage ist ob dieser Teil der Satzung nicht rechtsungültig ist)

Stünden dann dem Spieler (im Falle er zahlt den Mitgliedsbeitrag bis Ende des Jahres) auch volle Mitgliedsrechte zu? Also Mittrainieren in der Mannschaft etc?

Nehmen wir an der Spieler bekommt mit der Anmeldung seinen Spielerpass ohne Zustimmung des Vereins ausgehändigt (Vermerk "Zustimmung: NEIN" auf der Rückseite des Spielerpasses) kann dies angefochten werden, wenn zum Beispiel klar wird (bzw man Beweisen kann), dass das Vereinsmitglied (Vorstandsmitglied) die Zusage nur aus persönlichen Gründen verweigert.
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Alt 26.07.2009, 00:34
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AW: Vereinsaustritt

Zum Spielerpass kann ich mangels Kenntnis nix sagen.

Ist die Kündigungsfrist in der Satzung dergestalt festgelegt, dass man nur zum Ende des Kalenderjahres kündigen kann, dann ist das rechtens. Mit dem Eintritt hat man die gültige Satzung anerkannt und muss sie sich entsprechend beim Austritt auch entgegenhalten lassen. Da hier nur eine fristgerechte Kündigung in Betracht kommt, erlischt die Mitgliedschaft mit Ablauf des 31.12. Bis dahin bleibt man Mitglied mit allen Rechten und Pflichten.
__________________
Gruß
13
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