Dies ist eine Diskussion zu Unhygiene ein Sonderkündigungsrecht? Vorraussetzungen? innerhalb des Forums Sportrecht
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| Unhygiene ein Sonderkündigungsrecht? Vorraussetzungen? Gibt es ein Sonderkündigungsrecht, wenn ein Fittnesstudio nichts von Hygiene hält, die Geräte nicht gewartet werden und teilweise sogar defekt sind? Muss dies irgendwie durch einen Gutachter nachgewiesen werden, oder reicht ein Kündigungsschreiben mit den Gründen (die ich selber nenne) und das ich es nicht akzeptiere und deshalb vorher aus dem Vertrag aussteigen möchte? Vielen Dank für Tipps, Verweise und Co! Gruß Peter Geändert von LocRock (24.01.2010 um 14:25 Uhr). |
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| AW: Unhygiene ein Sonderkündigungsrecht? Vorraussetzungen? Lies mal die Forenregeln und ändere den Beitrag.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Unhygiene ein Sonderkündigungsrecht? Vorraussetzungen? OK, sorry ![]() Habe es etwas editiert. Hoffe so ist es in Ordnung. Allgemein gehalten ist es, fiktiv ist es in sofern, als dass keine Namen etc. genannt werden. Gruß Peter |
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| AW: Unhygiene ein Sonderkündigungsrecht? Vorraussetzungen? Da sind immer noch Ich-Bezüge drin... allgemein gesagt beinhaltet ein Vertrag mit einem Fitnessstudio wenigstens den üblichen Zustand von Geräten und Lokalitäten. Ist dies nicht der Fall, kann der Mangel moniert und zur Nachbesserung aufgefordert werden. Tritt dies nicht ein, kann vom Vertrag zurückgetreten werden.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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