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Trotz ärztliches Attest Zahlungspflichtig

Dies ist eine Diskussion zu Trotz ärztliches Attest Zahlungspflichtig innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 20.09.2011, 18:14
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Exclamation Trotz ärztliches Attest Zahlungspflichtig

Mal angenommen Person A ist in einem Fitnesstudio und zahlt monatlich Beträge.

Person A ist durch psychische Probleme nicht mehr in der Lage im Studio zu trainieren und holt sich ein ärztliches Attest wo steht das er krankheitsbedingt aus dem Vertrag raus muss.
Dort steht nicht die Dauer.

Das Studio zieht weiterhin Geld vom Konto und kündigt Person A nicht.

Muss Person A die Dauer angeben bei psychischen Problemen? Was Wenn er doch bis auf unbestimmte Zeit oder sogar für immer drunter leidet?

hat Person A das Recht auf komplette Rückerstattung seit dem Zeitpunkt an dem das Studio das ärztliche Attest erhalten hat?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.09.2011, 08:17
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AW: Trotz ärztliches Attest Zahlungspflichtig

Zitat:
Zitat von wisocki Beitrag anzeigen
Mal angenommen Person A ist in einem Fitnesstudio und zahlt monatlich Beträge.

Person A ist durch psychische Probleme nicht mehr in der Lage im Studio zu trainieren und holt sich ein ärztliches Attest wo steht das er krankheitsbedingt aus dem Vertrag raus muss.
Dort steht nicht die Dauer.

Das Studio zieht weiterhin Geld vom Konto und kündigt Person A nicht.
Zunächst: Warum sollte eigentlich das Studio den Vertrag kündigen?

Zitat:
Zitat von wisocki Beitrag anzeigen
Muss Person A die Dauer angeben bei psychischen Problemen? Was Wenn er doch bis auf unbestimmte Zeit oder sogar für immer drunter leidet?
Wenn Person A durch einen unverhofft eingetretenen Umstand (hier: Erkrankung) dauerhaft nicht in der Lage ist, an Maßnahmen zur Körperertüchtigung teilzunehmen, so hat Person A dies durch ein fachärztliches Attest nachzuweisen. Der Nachweis der dauerhaften Sportuntauglichkeit ist unmittelbar nach Bekanntwerden des Umstandes zu führen. Dies berechtigt ihn dann zur außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung.

Zitat:
Zitat von wisocki Beitrag anzeigen
hat Person A das Recht auf komplette Rückerstattung seit dem Zeitpunkt an dem das Studio das ärztliche Attest erhalten hat?
Wenn bis dato nur ein allgemeines Attest vorliegt ("... von Leibesübungen wird derzeit aus ärztlicher Sicht abgeraten" o.ä.), so berechtigt das nicht zur Kündigung. Eine Rückerstattung schließt das somit aus.
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Stichworte
attest, fitness, kündigung, vertrag

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