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Trotz Ärtztl. Attest jetzt Mahnbescheid

Dies ist eine Diskussion zu Trotz Ärtztl. Attest jetzt Mahnbescheid innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 15.10.2011, 10:56
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Trotz Ärtztl. Attest jetzt Mahnbescheid

Vor mehr als drei Jahren war Person A in einem Fitnessstudio, wo Person B (eine Angestellte) mit ihr einen 2 Jahresvertrag abschloss. Person A hat Person B darauf hingewiesen, dass Person A Herzkrank ist und unter Medikamentenbehandlung steht. Person B meinte, dass sie sich gut damit auskenne und mehrere Personen mit ähnlichen Krankheiten betreue. Person A machte deutlich, dass sie erst mit ihrem Arzt sprechen müsse, worauf Person B sagte, dass das kein Problem seie. Person B hat also Person A in dem Glauben belassen, dass Person A von Vertrag zurücktreten könne, sollte der Arzt nicht einverstanden sein.
Der Hausarzt von Person A war nicht einverstanden, da Person A schon bei Belastungs-EKGs ohnmächtig wurde, worauf Person A im übrigen auch Person B schon hingewiesen hatte. Der Hausarzt hat Person A also abgeraten. Person A hat darauf den Vertrag gekündigt/widersprochen innerhalb von 2 Wochen, weil sie ja annahm, dass das was Person B ihr gesagt hat, möglich wäre. Doch das Studio (eine Kette) hat da nicht mitgemacht. Person A hat sich geweigert zu zahlen, worauf ein Inkasso eingeschaltet wurde. Das Inkasso hat massiv Druck auf Person A ausgeübt und das Attest nicht anerkannt mit der Begründung, die Krankheit hätte schon vor Vertragsabschluss bestanden. Person A hat darauf aufmerksam gemacht, dass Person B sie getäuscht hätte, was das Inkasso einfach ignoriert hat. Das Inkasso hat solange gedrückt, bis Person A gesagt hat, sie würde sich mit einer Teilzahlung einverstanden erklären. Es wurde ein Vergleichsangebot von 1000 € geschickt. Danach hat Person A nie wieder was von dem Inkasso gehört. Das war am 1.8. 2008 Heute, am 15.10. 2011 kam ein Mahnbescheid zu Person A. Muss Person A bezahlen, oder kann sie Widerspruch einreichen beim zuständigen Amtsgericht. Zumal Person B sie ja wissentlich in die Irre geführt hat? Was würde passieren, wenn Person A es auf eine Verhandlung einlassen würde? Person B wird mit Sicherheit nicht zugeben, dass sie Person A belogen hat.
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  #2 (permalink)  
Alt 15.10.2011, 11:29
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AW: Trotz Ärtztl. Attest jetzt Mahnbescheid

ein vertrag (von ausnahmen wie fernabsatz mal abgesehen) kann nicht widerrufen werden, es sei denn, man bekäme ausdrücklich ein widerrufsrecht eingeräumt und das müsste man dann auch beweisen können. wenn also nur eine mündliche absprache ohne weitere zeuginnen stattgefunden hat, dürfte das nicht möglich sein.

Zitat:
Zitat von Schnuppi3 Beitrag anzeigen
Es wurde ein Vergleichsangebot von 1000 € geschickt. Danach hat Person A nie wieder was von dem Inkasso gehört.
und a hat also nicht gezahlt?
Zitat:
Das war am 1.8. 2008 Heute, am 15.10. 2011 kam ein Mahnbescheid zu Person A. Muss Person A bezahlen, oder kann sie Widerspruch einreichen beim zuständigen Amtsgericht.
wenn also noch nicht vorher bezahlt wurde, muss a bezahlen.

widerspruch kann sie natürlich einreichen, blos nutzt das lezttlich nichts, macht alles nur noch teurer.

Zitat:
Zumal Person B sie ja wissentlich in die Irre geführt hat?
was zum einen nicht mal nach der schilderung klar ist und zum anderen nicht beweisbar.

Zitat:
Was würde passieren, wenn Person A es auf eine Verhandlung einlassen würde?
er würde verlieren und hätte zusätzliche gerichtskosten zu tragen.

Zitat:
Person B wird mit Sicherheit nicht zugeben, dass sie Person A belogen hat.
daher sollt a möglichst schnell bezahlen. dann ist die sache aus der welt...
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  #3 (permalink)  
Alt 15.10.2011, 11:39
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AW: Trotz Ärtztl. Attest jetzt Mahnbescheid

Ja, das mit dem Beweisen ist immer so eine Sache. Ärgerlich, dass ein Studio sowas machen darf. Irreführung liegt hier auf jeden Fall vor. Man muss sich eben alles schriftl. geben lassen. Dann wird A wohl nichts anderes übrig bleiben.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.10.2011, 11:47
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AW: Trotz Ärtztl. Attest jetzt Mahnbescheid

Vergleich von 1000 Euro? Und der reicht noch nicht bei einem Zweijahresvertrag, der eventuell gar nicht gültig ist?

Ich würde zu einem Anwalt gehen!

Vor Gericht wäre als erstes die Frage zu klären, wie das Studio behauptet, jemandem einen Vertrag angedreht zu haben, der gar nicht belastungsfähig ist. Und die Mitarbeiterin würde einige unangenehme Fragen zu beantworten haben. Übrigens könnte auch der Hausarzt aussagen, bei dem die Kundin sicherlich über die ganze Sache geredet hat. Das würde die Aussagen der Kundin, der Vertrag sei nur unter Vorbehalt geschlossen worden, untermauern.

Und das nächste Mal: erst abchecken, dann unterschreiben! Es gibt Konsorten, und dazu gehören Gebrauchtwagenverkäufer, Bauträger, Makler und Fitnessstudios, da regelt man alles besser sehr genau.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #5 (permalink)  
Alt 15.10.2011, 11:59
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AW: Trotz Ärtztl. Attest jetzt Mahnbescheid

Hat denn die Person überhaupt im Fitnessstudio trainiert, falls ja, wie oft und in welchem Zeitraum? - Wurde sie überhaupt an den Geräten eingewiesen?
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Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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  #6 (permalink)  
Alt 15.10.2011, 15:37
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AW: Trotz Ärtztl. Attest jetzt Mahnbescheid

Nein, bisher hat A nichts gezahlt. Da sich das Inkasso nie wieder gemeldet hat, ist A davon ausgegangen, dass sich die Sache vielleicht doch erledigt hat.
Nein, A hat niemals im Studio trainiert, da ihr Arzt, der von A sofort nach Vertragsschabschluss konsultiert wurde, weil ihr das ja von B so eingeräumt wurde, ihr davon abgeraten hat.
Auf Ablehnung der Kündigung, hat A ein Attest vom Arzt geschickt, das besagt, dass A keinen Sport machen darf, da hieß es vom Studio, dass das nicht genüge und man das genauer wissen wolle. Darauf hat der Arzt eine Attest mit der genauen Anamnese geschickt. Worauf es plötzlich hieß: Kann nicht gekündigt werden. Einschaltung von Anwalt/Inkasso seitens des Studios.
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  #7 (permalink)  
Alt 15.10.2011, 15:58
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AW: Trotz Ärtztl. Attest jetzt Mahnbescheid

Da würde auch ich erstmal Widerspruch gegen den Mahnbescheid vom Amtgericht einlegen. Und dann mal - auch wenn es schwer fällt, abwarten, ob das Fitnesssudio ein Klage einreicht. Und dann erstmal sehen, was darin steht und wie diese begründet ist.

Die Chancen sehe ich, wie Humungus, erstmal nicht allzu schlecht.

Allerdings frage auch ich mich, wie man als Kranker einen solchen Vertrag unterschreiben kann.

Ich schätze, es wird auf einen Vergleich hinauslaufen.
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  #8 (permalink)  
Alt 15.10.2011, 17:45
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AW: Trotz Ärtztl. Attest jetzt Mahnbescheid

Naja, die Beraterin meinte, dass sie sehr gute Erfahrungen gemacht hätte mit Kunden, die ähnliche Probleme hätten. Und sie betonte, dass ich ja, nachdem ich meinen Arzt gefragt hätte, immer noch den Vertrag kündigen könnte. Sie hat hat eben glaubhaft gemacht, dass ein gutes Herz- Kreislauftraining unter ihrer Aufsicht meine Gesundheit bessern könnte. Zum damaligen Zeitpunkt war A noch nicht lange in Behandlung und hatte die Hoffnung, dass das wirklich funktionieren könnte.

Danke für eure Tipps.
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  #9 (permalink)  
Alt 17.10.2011, 12:59
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Ja, was macht denn das Studio? Verträge werden doch deshalb schriftlich festgehalten, damit man sich an später an alles besser erinnern kann, was vorher besprochen und vereinbart worden ist. Dem Studio ist hier kein Vorwurf zu machen.
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  #10 (permalink)  
Alt 17.10.2011, 13:02
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Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Hat denn die Person überhaupt im Fitnessstudio trainiert, falls ja, wie oft und in welchem Zeitraum? - Wurde sie überhaupt an den Geräten eingewiesen?
Das ist doch ohne Relevanz.
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