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Trainerpauschale trotz Attest

Dies ist eine Diskussion zu Trainerpauschale trotz Attest innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 26.04.2011, 21:09
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Trainerpauschale trotz Attest

Angenommen Person X hat einen Vertrag in einem Fitnessstudio mit einem bestimmeten Monatsbeitrag. Unter besondere Leistungen ist ab dem zweiten Jahr eine Trainerpauschale eingetragen und jedes Jahr ist ein Betrag für den Miha Zirkel fällig.

Aufgrund von einer Krankheit, ein Attest wurde vorgelegt, wurde die Mitgliedschaft für sechs Monate ausgesetzt, so wie im Vertrag vereinbart. Allerdings wird bei Person X trotzdem die Trainerpauschale abgebucht, obwohl die normalen Mitgliedsbeiträge nicht abgebucht wurden. Und nächsten Monat währe (falls das Studio recht hat) dann der Miha Zirkerl fällig. Meine Frage: Ist die Trainerpauschale und der Miha Zirkel als besondere Vereinbarung von dem Aussetzen der Mitgliedschaft unberührt oder gilt das für die beiden Posten ebenso?

Danke für die Antworten.
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Alt 28.04.2011, 17:24
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AW: Trainerpauschale trotz Attest

Zitat:
Zitat von doehr Beitrag anzeigen
Angenommen Person X hat einen Vertrag in einem Fitnessstudio mit einem bestimmeten Monatsbeitrag. Unter besondere Leistungen ist ab dem zweiten Jahr eine Trainerpauschale eingetragen und jedes Jahr ist ein Betrag für den Miha Zirkel fällig.

Aufgrund von einer Krankheit, ein Attest wurde vorgelegt, wurde die Mitgliedschaft für sechs Monate ausgesetzt, so wie im Vertrag vereinbart. Allerdings wird bei Person X trotzdem die Trainerpauschale abgebucht, obwohl die normalen Mitgliedsbeiträge nicht abgebucht wurden. Und nächsten Monat währe (falls das Studio recht hat) dann der Miha Zirkerl fällig. Meine Frage: Ist die Trainerpauschale und der Miha Zirkel als besondere Vereinbarung von dem Aussetzen der Mitgliedschaft unberührt oder gilt das für die beiden Posten ebenso?

Danke für die Antworten.
Dazu müßte man genau wissen, wie diese Pauschalen vertraglich definiert sind. Zahlt z.B. ein Kunde bei Vertragsabschluß eine einmalige Pauschale, kriegt er diese auch nicht anteilig zurück, wenn er während der Laufzeit temporär aufgrund einer Erkrankung keinerlei Leibesübungen durchführen kann. Normalerweise heißt Unterbrechung, daß keine Leistung erbracht wird und dafür auch keine Entgelte zu entrichten sind. Normalerweise ...

Zu klären wäre aber auch, ob es überhaupt einen Rechtsanspruch von Person X auf das temporäre Aussetzen seines Fitneßvertrages aufgrund eines Attestes gibt. Weiß das jemand?
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  #3 (permalink)  
Alt 28.04.2011, 17:41
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AW: Trainerpauschale trotz Attest

Zitat:
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Zu klären wäre aber auch, ob es überhaupt einen Rechtsanspruch von Person X auf das temporäre Aussetzen seines Fitneßvertrages aufgrund eines Attestes gibt. Weiß das jemand?
Also so steht es zumindest im Vertrag: "Bei Krankheit ruht die Mitgliedschaft um einen im Voraus bestimmten Zeitpunkt".
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  #4 (permalink)  
Alt 28.04.2011, 19:09
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AW: Trainerpauschale trotz Attest

Zitat:
Zitat von doehr Beitrag anzeigen
Also so steht es zumindest im Vertrag: "Bei Krankheit ruht die Mitgliedschaft um einen im Voraus bestimmten Zeitpunkt".
Aus einem Ruhen der Mitgliedschaft muß nicht zwangsläufig folgen, daß keine Entgelte mehr zu entrichten sind. Ruht zum Beispiel ein Mietvertrag für eine Garage, kann es trotzdem sein, daß während der Ruhezeit Pauschalen an den Vermieter zu entrichten sind, z.B. für's Schneeschüppen o.ä.

Aber vielleicht hat ja der Studiobetreiber einfach die monatlichen Entgelte in seinem Abrechnungssystem sechsmal geblockt, aber die Trainer- und die milon-Pauschale einfach vergessen? Wie wär's, wenn Person X einfach mal nachfragt?
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  #5 (permalink)  
Alt 28.04.2011, 19:12
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Aber vielleicht hat ja der Studiobetreiber einfach die monatlichen Entgelte in seinem Abrechnungssystem sechsmal geblockt, aber die Trainer- und die milon-Pauschale einfach vergessen? Wie wär's, wenn Person X einfach mal nachfragt?
das scheint mir auch am wahrscheinlichsten. einfach mal nachfragen ob dass nicht vielleicht ein versehen war. sieht für mich danach aus.
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Alt 28.04.2011, 19:29
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AW: Trainerpauschale trotz Attest

Was versteht man unter 'Trainerpauschale' und was versteht man unter 'Miha'-Zirkel?

Grundsätzlich kommt § 314 BGB bei Kündigung von Fitnessstudioverträgen aufgrund von Krankheit oder beruflich bedingtem Wohnortwdchsel zum Tragen.
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!

Geändert von klausschlesinge (28.04.2011 um 20:19 Uhr).
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Alt 02.05.2011, 16:32
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AW: Trainerpauschale trotz Attest

Zitat:
Zitat von FCM1400 Beitrag anzeigen
Wie wär's, wenn Person X einfach mal nachfragt?
Person X hat nachgefragt und es hieß dass Trainerpauschale trotzdem entrichtet werden muss. Was aber doch gar keinen Sinn macht, da die diese Leistung doch aufgrund der Krankheit gar nicht in Anspruch genommen werden kann. Der Vergleich mit dem Schneschippen hinkt doch insofern, als dass der Schnee immer da ist, unabhängig davon ob die Garage benutzt wird oder nicht. Wohingegen man den Trainer nur bei Anwesenheit im Studio in Anspruch nehmen kann.

Wie auch immer, nach telefonischer Nachnfrage hieß es dass die Pauschale mit dem Beitrag verrechnet wird, sobald Person X wieder trainieren kann. Das wäre ja ein akzeptables Angebot (abgesehen davon dass Person X dem Studio ein zinsloses Darlehen gibt), nur ist es eben nicht sicher dass besagte Person überhaupt noch trainieren kann, da die Verletzung sich nicht bessert.

Da diese Wahrscheinlichkeit besteht und in solch einem Fall eine Rückbuchung der Lastschrift nicht mehr möglich wäre (innerhalb drei?? Wochen kann eine Lastschrift zurückgebucht werden.), hat Person X dem Studio eine Frist gesetzt (Ende der Woche) bis zu der das Geld zurückgebucht sein muss, ansonsten wird die Lastschrift von Person X selbst zurückgebucht.
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Alt 03.05.2011, 18:47
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Zitat:
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Grundsätzlich kommt § 314 BGB bei Kündigung von Fitnessstudioverträgen aufgrund von Krankheit oder beruflich bedingtem Wohnortwdchsel zum Tragen.
Nein.
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  #9 (permalink)  
Alt 03.05.2011, 19:05
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AW: Trainerpauschale trotz Attest

Zitat:
Zitat von doehr Beitrag anzeigen
Person X hat nachgefragt und es hieß dass Trainerpauschale trotzdem entrichtet werden muss. ... Wie auch immer, nach telefonischer Nachnfrage hieß es dass die Pauschale mit dem Beitrag verrechnet wird, sobald Person X wieder trainieren kann.
Also wenn ich eine Pauschale für Schneebeseitigung vereinbart habe, muß ich die auch entrichten, wenn es nicht schneit. Wenn ich eine Trainerpauschale vereinbart habe, muß ich die auch zahlen, wenn ich den Trainer nicht in Anspruch nehme.

Hier aber ruht der Vertrag. Da offensichtlich sonst nichts mit Person X vereinbart ist, ist die Ruhezeit entgeltfrei. Das sieht auch wohl das Fitneßstudio so, da es die eingezogenen Pauschalen später verrechnen will. Das ist m.E. aber ein ziemlicher Blödsinn. Vermutlich kassiert der Betreiber die Pauschalen und spekuliert darauf, daß die später nicht verrechnet werden (wer will schon mehrmals zum Schalter gehen und immer wieder nachfragen?).

Ich würde Person X den Rat geben, die beiden Pauschalen zurückzubuchen (das geht online problemlos) und der Dinge harren, die da kommen.
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