Dies ist eine Diskussion zu Temporär sportuntauglich - was gilt? innerhalb des Forums Sportrecht
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| Temporär sportuntauglich - was gilt? Frau Z hat einen üblichen Fitnßvertrag. Dann wird sie schwanger und vereinbart mündlich mit dem Betreiber B, daß der Vertrag während der Schwangerschaft ruhendgestellt wird. Sagen wir bis Ende Mai 2011. Die Geburt des Kindes ist auch im Mai 2011. Auf die übliche Vertragsverlängerung aufgrund von Unterbrechungen/Ruhezeiten verzichtet der Betreiber und hält sich auch daran. Nun geht es los: Ab Juni bucht der Betreiber wieder den monatlichen Mitgliedsbeitrag ab. Frau Z bucht diesen aber sofort wieder zurück. Im Juli bucht der Betreiber dann den Juli-Beitrag ab, den Frau Z ebenfalls postwendend zurückbucht. Im August beginnt Frau Z wieder mit dem Training. Der Betreiber bucht den Augustbeitrag erfolgreich ab und schickt Frau Z eine Mahnung (für die beiden zurückgebuchten Beiträge Juni/Juli). Frau Z reagiert zunächst schriftlich wie folgt: Es sei seinerzeit (angeblich) mündlich vereinbart worden, daß die Unterbrechung/Ruhendstellung so lange sei, bis sich die stolze Mutter wieder voll und ganz in der Lage sieht, zu sporteln. Der Betreiber weist das energisch zurück, denn diese Vereinbarung käme einer quasi Opendend-Vereinbarung gleich, die er niemals akzeptieren würde. Der Betreiber droht mit Mahnverfahren. Frau Z schaltet einen Anwalt ein und mit dem Anwaltschreiben kommt eine temporäre Sportuntauglichkeitsbescheinigung. Tag der Attestausstellung: 18. August, Diagnose: sportuntauglich nach Schwangerschaft bis einschließlich 18. August. Nebenbei bemerkt: Frau Z hatte Anfang August trainiert. Betreiber B reagiert wie folgt: 1. Eine temporäre Sportuntauglichkeit während der Vertragslaufzeit ist das alleinige Risiko des Mitglieds. Zwar steigt das Risiko aufgrund längerer Laufzeiten (hier: Jahresvertrag), das sei aber zuzumuten, da das Mutglied ja einen Gegenwert erhält: einen deutlich niedrigeren Mitgliedsbeitrag als z.B. bei einem Monatsvertrag (der 14-täglich kündbar ist). Ergo: Frau Z muß zahlen. 2. Frau Z habe das Attest für die Monate Juni/Juli erst im August gebracht. Das sei - so die Auffassung von B - nicht zulässig. Sie hätte zum Ende ihrer Schwangerschaft, also noch im Mai, sich melden müssen und eine weitere Vereinbarung treffen können. Stattdessen buche sie klammheimlich die Juni/Juli-Beiträge zurück. Ergo: Frau Z muß zahlen. Der Anwalt von Frau Z reagiert wie folgt: Frau Z sei krank (sportuntauglich) gewesen und habe das durch ein fachärztliches Attest belegt. Das Datum spiele keine Rolle und auch das Risiko einer temporären Unpäßlichkeit sei seiner Mandantin nicht aufzulegen. Ergo: Frau Z muß nicht zahlen. |
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| AW: Temporär sportuntauglich - was gilt? Zitat:
Die Frau hätte mal lieber wegen der Schwangerschaft die Außerordentliche Kündigung erklärt, dann wäre alles unnötig gewesen. Unverständlich (aber konsistent zu ihrer Behauptung über die mündliche Vereinbarung!) ist, dass die Frau nicht gleich nach der Entbindung die Sportuntauglichkeit nachwies. Zitat:
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Ich denke, der Betreiber wird hier den kürzeren ziehen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Temporär sportuntauglich - was gilt? Zitat:
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Und warum das nun? |
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| AW: Temporär sportuntauglich - was gilt? Zitat:
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__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Temporär sportuntauglich - was gilt? Zitat:
Gehen wir doch davon aus, dass die Frau tatsächlich der Meinung ist, es sei vereinbart, dass sie erst wieder am Training teilnehme (und auch zahle), wenn "sie sich fit genug fühlt". Dann ist ihr Verhalten absolut logisch. Zitat:
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Fazit: will der Betreiber das Prozess- und Kostenrisiko eingehen, um vielleicht noch 300 Euro (?) einzustreichen? Eine schriftliche Vereinbarung hätte vieles vereinfacht.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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