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Strafe für zugesagten aber nicht erfolgten Vereinswechsel

Dies ist eine Diskussion zu Strafe für zugesagten aber nicht erfolgten Vereinswechsel innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 14.07.2011, 17:54
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Strafe für zugesagten aber nicht erfolgten Vereinswechsel

Hallo!

Nehmen wir einmal an ein Fußballer (Kreisliga A, also 3. schlechteste Liga in Deutschland!) einigt sich mit dem Verein A über einen Vereinswechsel. Es wird eine Vereinbarung aufgesetzt, in der der Wille des Wechsels dokumentiert und gleichermaßen eine kleine Aufwandsentschädigung für Spritkosten festgehalten wird. Außerdem steht als passus, dass wenn der spieler nun doch nicht wechselt er eine Strafe von 400 Euro zahlen muss.

Nun entscheidet sich der Spieler sich doch nicht diesem, sondern zu Verein B anzuschließen. Eine offizielle Anmeldung (Allgemeine Datenerfassung, Bankdaten für Mitgliedsbeitrag etc.) wurde vom Spieler für Verein A noch NICHT unterschrieben.

Müsste der Spieler nun diese 400 Euro "Strafe" bezahlen oder wie ist da die Rechtslage??

Edit: Diese Aufwandsentschädigung ist bisher noch nicht geflossen, der Spieler hat also vom Verein A bisher NICHTS bekommen!!
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