Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Sportuntauglich

Dies ist eine Diskussion zu Sportuntauglich innerhalb des Forums Sportrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 08.11.2011, 22:24
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, route66 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, route66 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, route66 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, route66 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, route66 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, route66 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, route66 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, route66 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, route66 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, route66 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Sportuntauglich

Hallo,

angenommen ein Mitglied in einem Fitnessstudio hat seit dem April 2006 einen Vertrag mit demselben und trainiert in regelmäßigen Abständen. Seit 2 Jahren geht das Mitglied wegen immer wieder kehrenden Knieschmerzen nicht mehr ins Fitnesstudio. Probeweise geht das Mitglied noch ein paar mal ins Fitnesstudio und hat nach den Besuchen wieder starke Knieschmerzen. Auch Arzt- und KG Besuche helfen nicht wirklich.
Nach diesen 2 Jahren geht das Mitglied wieder 2-3 mal ins Fitness um es erneut zu probieren, jedoch mit anschließenden Knieschmerzen. Darauf hin lässt sich das Mitglied eine Vertragskopie aushändigen um die Kündigungsfrist zu erfahren.
Dabei steht folgendes:
"Die Mitgliedschaft wird zunächst auf die Dauer von 24 Monaten geschlossen. Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 8 Monaten von einer der beiden Vertragsparteien zum Vertragsende gekündigt wird."
2 Fragen:
1. Ist eine Kündigungsfrist von 8 Monaten zum Vertragsende rechtens?
2. Wäre eine fristlose Kündigung des Mitglieds aufgrund von anhaltenden Knieschmerzen rechtens, wenn das Mitglied eine Bestätigung über seine Knieprobleme von seinem Hausarzt vorlegt?

Danke im Voraus!

LG, Route66
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 07:51
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.874
98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Sportuntauglich

Zitat:
Zitat von route66 Beitrag anzeigen
1. Ist eine Kündigungsfrist von 8 Monaten zum Vertragsende rechtens?
Nein, siehe §309 Ziffer 9 Punkt c BGB. Achtung! Das gilt nur, wenn es sich um AGB handelt! Besteht eine Einzelvereinbarung, ist es möglich!

Zitat:
2. Wäre eine fristlose Kündigung des Mitglieds aufgrund von anhaltenden Knieschmerzen rechtens, wenn das Mitglied eine Bestätigung über seine Knieprobleme von seinem Hausarzt vorlegt?
Eine fristlose Kündigung wäre dann möglich, wenn bescheinigt wird, dass Sport anhaltend nicht mehr ausgeübt werden kann, also für die nächsten 20 Jahre oder so. Der Arzt sollte bereit sein, das auch vor Gericht zu vertreten.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 19:08
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, route66 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, route66 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, route66 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, route66 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, route66 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, route66 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, route66 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, route66 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, route66 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, route66 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Sportuntauglich

Hallo Humungus,

angenommen es steht auf dem Antragsformular nicht explizit "AGB" oder "Allgemeine Geschäftsbedingungen", auf dem Formular sind die 8 Monate jedoch fest eingedruckt.
Kann dann davon ausgegangen werden, dass es sich nicht um eine Einzelvereinbarung handelt? Angenommen, die Regelung ist nicht rechtens, muss dann eine neue Kündigungsfrist verhandelt werden, oder ist der Vertrag nicht gültig?
Danke und Gruß, Route66
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 20:07
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.874
98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Sportuntauglich

Zitat:
Zitat von route66 Beitrag anzeigen
Kann dann davon ausgegangen werden, dass es sich nicht um eine Einzelvereinbarung handelt?
Eher ja, aber es kommt wirklich auf das Formular an. Ein Formdruck an sich ist schon ein Hinweis auf AGB.


Zitat:
Angenommen, die Regelung ist nicht rechtens, muss dann eine neue Kündigungsfrist verhandelt werden, oder ist der Vertrag nicht gültig?
Der Vertrag ist gültig (denn eine AGB-Klausel, die nicht gültig ist, fällt schlicht weg). Ist aber keine Kündigungsfrist bei einem Dauerschuldverhältnis vereinbart, kann jederzeit gekündigt werden, wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde (was hier nach den 2 Jahren bei Unwirksamkeit der AGB-Klausel der Fall wäre).

Eines muss ich sagen: so dumm kann eigentlich kein Studio sein. Ich würde mal genau kucken, ob da nicht statt einer 8 eine 3 steht!
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
kündigung fitness anhaltende knieprobleme

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Temporär sportuntauglich - was gilt? Sportrecht 15.09.2011 23:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Sportrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN