Dies ist eine Diskussion zu Sportuntauglich innerhalb des Forums Sportrecht
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| Sportuntauglich angenommen ein Mitglied in einem Fitnessstudio hat seit dem April 2006 einen Vertrag mit demselben und trainiert in regelmäßigen Abständen. Seit 2 Jahren geht das Mitglied wegen immer wieder kehrenden Knieschmerzen nicht mehr ins Fitnesstudio. Probeweise geht das Mitglied noch ein paar mal ins Fitnesstudio und hat nach den Besuchen wieder starke Knieschmerzen. Auch Arzt- und KG Besuche helfen nicht wirklich. Nach diesen 2 Jahren geht das Mitglied wieder 2-3 mal ins Fitness um es erneut zu probieren, jedoch mit anschließenden Knieschmerzen. Darauf hin lässt sich das Mitglied eine Vertragskopie aushändigen um die Kündigungsfrist zu erfahren. Dabei steht folgendes: "Die Mitgliedschaft wird zunächst auf die Dauer von 24 Monaten geschlossen. Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 8 Monaten von einer der beiden Vertragsparteien zum Vertragsende gekündigt wird." 2 Fragen: 1. Ist eine Kündigungsfrist von 8 Monaten zum Vertragsende rechtens? 2. Wäre eine fristlose Kündigung des Mitglieds aufgrund von anhaltenden Knieschmerzen rechtens, wenn das Mitglied eine Bestätigung über seine Knieprobleme von seinem Hausarzt vorlegt? Danke im Voraus! LG, Route66 |
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| AW: Sportuntauglich Nein, siehe §309 Ziffer 9 Punkt c BGB. Achtung! Das gilt nur, wenn es sich um AGB handelt! Besteht eine Einzelvereinbarung, ist es möglich! Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Sportuntauglich Hallo Humungus, angenommen es steht auf dem Antragsformular nicht explizit "AGB" oder "Allgemeine Geschäftsbedingungen", auf dem Formular sind die 8 Monate jedoch fest eingedruckt. Kann dann davon ausgegangen werden, dass es sich nicht um eine Einzelvereinbarung handelt? Angenommen, die Regelung ist nicht rechtens, muss dann eine neue Kündigungsfrist verhandelt werden, oder ist der Vertrag nicht gültig? Danke und Gruß, Route66 |
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| AW: Sportuntauglich Zitat:
Zitat:
Eines muss ich sagen: so dumm kann eigentlich kein Studio sein. Ich würde mal genau kucken, ob da nicht statt einer 8 eine 3 steht!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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