Dies ist eine Diskussion zu Spielervermittlung und Spielerberatung innerhalb des Forums Sportrecht
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| Spielervermittlung und Spielerberatung zwar bin ich ein Neuling im Forum, dennoch hoffe ich dass man mir hier helfen kann. Und zwar schildere ich mein Grundproblem: Soweit ich weiss, ist der Unterschied zwischen Vermittlern und Beratern, dass der Vermittler bspw. Spieler und Vereine zusammenbringt, und dann bei vetragsschluss eine Provision erhält (siehe makler). FRAGE: Was ist nötig in Deutschland um als Spielervermittler tätig zu werden bzw. tätig sein zu dürfen? Als Berater benötige ich entweder ein Jurastudium oder eine Lizenz. Im Fussball ist dies immer die FIFA-Lizenz. FRAGE: Weiss jmd von euch, ob so eine Lizenz generell in Deutschland nötig ist, also auch in anderen Sportarten (bspw. basketball?) Oder ist so eine Lizenz eine Sonderart die es nur im Fussball gibt? Hat jmd. sonstige Infos was in diesem gesamten Umfeld zu beachten ist? Bin über alles dankbar liebe Community.. :-) |
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| AW: Spielervermittlung und Spielerberatung Hallo, Spielervermittler und Spielerberater sind eigentlich das gleiche. Ein Vermittler ist auch oft Berater. Er vermittelt nicht nur ausschließlich. Demgegenüber ist auch ein Spielberater für den Spieler als Vermitter tätig und Berät im Rahmen des sog. Sportmanagements in allen Belangen. In Deutschland braucht man zur Spielervermittlung im Bereich des Fußballs die DFB oder FIFA Lizenz oder Anwaltszulassung. Ein Anwalt darf nur eine Person vertreten. Er vertritt demnach nur die Interessn des Spielers. So werden Interessenkonflikte vermieden. Als Anwalt unterliegt der Spielerberater auch der Schweigepflicht und darf gesetzlich verboten vertrauliche Vertragsinhalte nicht weitersagen. Mehr Informationen zum Spielerberater findest du dort. Gruß, Tom |
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| AW: Spielervermittlung und Spielerberatung Zitat:
Spieler beraten darf jeder. Spieler vermitteln im Zuständigkeitsbereichs des DFB/der FIFA nur von diesen zugelassene Vermittler und außerdem immer auch Rechtsanwälte. Das ist aber keine gesetzliche Vorschrift - sondern eine, die sich aus den Vertragsbeziehungen des Spielers zu seinem Dachverband ergibt. Ob diese Regelung verfassungsgemäß ist, ist unter Juristen heftig umstritten. Ein "Berater" braucht all das nicht. Der Spieler kann sich von einem Berater beraten lassen, wie immer er das tun möchte.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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