Dies ist eine Diskussion zu Sonderkündigungsrecht wenn Fitnessstudio umzieht? innerhalb des Forums Sportrecht
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| Sonderkündigungsrecht wenn Fitnessstudio umzieht? Nehmen wir mal an, dass Fitnessstudio A umzieht, weil sie keine Mietverlängerung erhalten haben in dem Gebäude wo diese zuerst waren. Jetzt sind Sie in einem anderen Gebäude B umgezogen, dass diesen Komfort nicht mehr anbieten kann. Sagen wir mal wie z.B. Sauna, Solarium, keine vernünftigen Duschen, alles wurde provisorisch aufgebaut. Wäre es dann möglich, deswegen kündigen zu können? Freue mich auf eure Antwort. |
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| AW: Sonderkündigungsrecht wenn Fitnessstudio umzieht? Das lässt sich aus dem Handgelenk nicht beantworten: Eine „fristlose Kündigung“ ist nach § 314 BGB bei Dauerschuldverhältnissen immer möglich. Nach § 314 I BGB kann jeder Vertragsteil ein Dauerschuldverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Die Frage ist hier, ob die Grenze der Unzumutbarkeit überschritten ist, was ich eher nicht glaube. Subjektive Geschmacksempfindungen spielen dabei eher keine Rolle. Was man in den neuen Räumen "nicht mehr so gut findet", reicht sicherlich nicht aus, wenn das Studio eine vergleichbare Leistung anbietet, ohne das wesentliche Teile der vertraglichen Vereinbarung weggefallen sind oder seitens des Studios der Vertrag nicht mehr erfüllt wird. Es muss also eine objektive Unzumutbarkeit vorliegen. Wenn einzelne Dinge nicht (mehr) nach dem persönlichen Gusto sind, wird man mit einer fristlosen Kündigung nicht durchkommen.
__________________ Gruß 13 Don´t worry, eat Chappi. War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE! ==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <== |
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| AW: Sonderkündigungsrecht wenn Fitnessstudio umzieht? Vielen Dank erstmal für die Antwort! In dem Gebäude A war alles wie ein Fitnessstudio aufgebaut doch in dem Gebäude B wo es im moment aufgebaut ist, gibt es nur einen Trainingsraum, nicht mehr. Weder Sauna, noch Solarium. Also ich könnte es ja dann theoretisch probieren mit der Kündigung, habe ich das soweit richtig verstanden? Das hängt ja dann von mir und von der Person ab, die diese Kündigung dann liest oder wie soll ich das verstehen? |
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| AW: Sonderkündigungsrecht wenn Fitnessstudio umzieht? Probieren kann man alles. Ob die Gründe ausreichend sein werden, bleibt abzuwarten. Es geht in solchen Fällen fast immer um die Umstände des Einzelfalls. Wenn wesentliche Teile des genutzten Angebots (Sauna, Solarium etc,) nicht mehr vorhanden sind, wurde die vertragliche Leistung reduziert. Möglicherweise lässt sich das durch eine (vorübergehende) Beitragsermäßigung ausgleichen. Ansonsten müssen diese Gründe eben Bestandteil der Kündigung sein. Es steht zu vermuten, dass das Studio die Kündigung jedoch nicht anerkennen wird. Dann bleibt nur eine gerichtliche Auseinandersetzung.
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