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Sonderkündigungsrecht bei Umzug des Arbeitsplatzes

Dies ist eine Diskussion zu Sonderkündigungsrecht bei Umzug des Arbeitsplatzes innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 23.02.2010, 19:13
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Sonderkündigungsrecht bei Umzug des Arbeitsplatzes

Hallo,

was ist eigentlich wenn PersonA in einem Bürogebäude arbeitet, in dem sich auch ein Fitnessstudio befindet.. PersonA ist dort bei dem Fitnessstudio seit März 2009 mit einem 2 Jahresvertrag angemeldet, weil der Weg von der Arbeit zum Studio seeehr kurz ist.
Jedoch zieht die Firma, in der PersonA arbeitet im März 2010 an einen anderen Standort, der nun ca 35 Km vom Fitnessstudio entfernt ist.

Kann PersonA bei dem Fitnessstudio über ein Sonderkündigungsrecht den Vertrag zum Zeitpunkt des Umzuges kündigen?

Wäre sehr hilfreich von euch, wenn ich klare Antworten bekommen könnte.
Bei Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung.
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  #2 (permalink)  
Alt 26.02.2010, 19:00
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AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug des Arbeitsplatzes

Hi,

wäre nicht schlecht, wenn ich ne Antwort bekommen würde
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  #3 (permalink)  
Alt 17.05.2010, 16:22
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AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug des Arbeitsplatzes

Bei 35 Km wird man wohl davon ausgehen müssen, dass dies keinen Kündigungsgrund darstellt.

weil...

Voraussetzung eines Kündigungsrechts ist in jedem Falle, dass die Fortsetzung des Vertrages für A unzumutbar wäre.

Bejaht wurde das bspw. in Fällen über 100 km, wenn der Umzug beruflich veranlasst war. Bei 35 km kommt es sicherlich auf die weiteren Umstände an, sprich: Verkehrsanbindung bzw. wie mobil ist A, wie alt ist A, warum ist A umgezogen etc.pp.

Die Tendenz geht zu: A hat "schlechte Karten".
__________________
Man muß lernen, was zu lernen ist, und dann seinen eigenen Weg gehen.
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  #4 (permalink)  
Alt 29.05.2010, 12:13
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AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug des Arbeitsplatzes

Ganz so tragisch ist es mit der Entfernung nicht. Es gibt Rechtsprechung, die auch schon eine Entfernung von 50 km als ausreichend für eine fristlose Kündigung akzeptiert. Allerdings sind 35 km in der Tat recht wenig für eine Unzumutbarkeit. Was hinzukommt: Wie sieht es denn mit dem Wohnort aus? Ist der dichter dran am Studio? Auf den Ort des Arbeitsplatzes wird man sich im Zweifel nicht berufen können.
__________________
Gruß
13
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