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Sonderkündigungsrecht bei Umbenennung/Umzug?

Dies ist eine Diskussion zu Sonderkündigungsrecht bei Umbenennung/Umzug? innerhalb des Forums Sportrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 08.04.2011, 13:32
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AW: Sonderkündigungsrecht bei Umbenennung/Umzug?

Durch die Namens- oder Funktionsumbenennung sehe ich auch keinen Rücktrittsgund.

Letztendlich kommt es darauf an, ob auch die vertraglich vereinbarte Leistung (Geräte, Kurse, Sauna, ...) gleich geblieben sind.

Aus dem Umzug an einen anderen Ort könnten sich Rücktrittsrechte seitens des Mitglieds ergeben. Das ist einzelfallabhängig.

Kriterien hiefür könnten sein:
Müssen erheblich weitere Anfahrten in Kauf genommen werden oder nicht?

Standen am alten Standort kostenlose Parkplätze zur Verfügung und ist man jetzt aufgrund eines Umzugs in die Innenstadt gezwungen, teure Parkplätze für die Zeit der Betätigung im Fit- oder Abnehmstudio anzumieten, könnte sich hieraus ein Rücktrittsgrund ergeben (Wegfall der Geschäftsgrundlage).
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  #12 (permalink)  
Alt 08.04.2011, 14:29
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AW: Sonderkündigungsrecht bei Umbenennung/Umzug?

Zitat:
Zitat von Aurum Beitrag anzeigen
z.B. haben sich die Konditionen für die Ruhezeiten geändert:
Einjahresvertrag alt 12 Wochen, neu 8 Wochen
Zweijahresvertrag alt 24 Wochen, neu 16 Wochen.
Die Anzahl der Unterbrechungen wurde auf 4 bzw. 8 begrenzt (diese Klausel gabs vorher nicht)
Zusätzliche Unterbrechnungen werden mit 5 Euro berechnet.
Also ein Sportstättenbetreiber darf sicher nicht einseitig die AGB verändern, zumindest nicht in der dargestellten Art und Weise. Verlangt denn der Sportstättenbetreiber, daß diese AGB nun auch für Altverträge gelten oder nur für Neuabschlüsse gelten? Falls Ersteres der Fall ist, würde ich mit Bezug auf diese einseitige gravierende Veränderung außerordentlich und mit sofortiger Wirkung kündigen.

Geändert von FCM1400 (08.04.2011 um 14:50 Uhr).
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  #13 (permalink)  
Alt 09.04.2011, 17:06
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AW: Sonderkündigungsrecht bei Umbenennung/Umzug?

Genau das ist der Punkt. Nach meiner Auffassung sind Altverträge nur betroffen, wenn das Mitglied die neuen AGB durch Unterschrift anerkennt.
Dies scheint aber nicht zwingend zu sein, weil es der Betreiber im Anschreiben so formuliert: Für die Unterzeichnung der beigelegten AGB's und die Abgabe im *** sind wir sehr dankbar.
Mehr als eine Bitte um Zustimmung kann ich nicht erkennen. (?)
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  #14 (permalink)  
Alt 19.10.2011, 15:15
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AW: Sonderkündigungsrecht bei Umbenennung/Umzug?

Hallo. Angenommen man hat in einem Fitnessstudio einen 24-Monatsvertrag abgeschlossen, zieht aber innerhalb der Vertragslaufzeit zum studieren in eine 370 km entfernte Stadt. Kann man vorzeitig aus dem Vertrag entlassen werden?
Der Fitnessstudiobesitzer verlangt jetzt aber noch 8 Monatsbeiträge in 2 Raten von der Person? Ist das rechtens?
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