Dies ist eine Diskussion zu Sonderkündigungsrecht bei Umbenennung/Umzug? innerhalb des Forums Sportrecht
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| Sonderkündigungsrecht bei Umbenennung/Umzug? |
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| AW: Sonderkündigungsrecht bei Umbenennung/Umzug? Zitat:
Das kommt darauf an: sind die Räumlichkeiten in der unmittelbaren Nähe der bisherigen Sportstätte oder kilometerweit entfernt? Name: Ich gehe davon aus, daß in Deinem fiktiven Beispiel der Betreiber der Sportstätte der gleiche bleibt. Er gibt seiner Sport- und Spielanstalt lediglich einen neuen Namen, z.B. statt "Harrys Muckibude" nun (angeblich) moderner: "World Fitness & Health Club". In diesem Fall sehe ich keine Begründung für ein Sonderkündigungsrecht. |
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| AW: Sonderkündigungsrecht bei Umbenennung/Umzug? Was wäre, wenn sich das Fitness-Studio sich jetzt anstatt Fitnesszentrum nach dem Umzug z.B. als "Abnehm- und Rückenzentrum" bezeichnen würde? |
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| AW: Sonderkündigungsrecht bei Umbenennung/Umzug? Zitat:
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| AW: Sonderkündigungsrecht bei Umbenennung/Umzug? Der Name ist völlig irrelevant, solange er nicht ehrenrührig ist. "Atzes Mucki- und Dopingbude" in "Seniorentreff" umzufirmieren könnte schon ein Grund sein, aber: sonst kaum! Insofern muss der Kunde prüfen, ob die wesentlichen vertraglichen Vereinbarungen eingehalten werden. Austausch von Kraftmaschinen und Crosstrainern für Medizinbälle und Nackenrollen: kündigen! Aber wenn nur die eine oder andere Maschine verschwindet, dafür aber andere hinzukommen - kein Problem. Und wie FCM schon richtig sagt: die Studiobetreiber wollen hier Kohle von den Kranken Kassen kaschen, sonst nichts.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Sonderkündigungsrecht bei Umbenennung/Umzug? wie verhielte sich das Ganze denn,wenn das Studio sogar mit z.B. "kommen sie am Eröffnungstag und werden sie Gründungsmitglied" wirbt? |
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| AW: Sonderkündigungsrecht bei Umbenennung/Umzug? Zitat:
Der Kunde sollte da emotionsloser sein, sich lediglich fragen: a) Hat sich de jure sein Geschäftspartner geändert? (nicht nur ein alberner Name gegen einen anderen albernen ausgetauscht.) b) Ist es dem Kunden durch den Umzug des Sportstättenbetreibers in andere Räumlichkeiten unmöglich geworden, unter vertretenbarem Aufwand (Zeit/Geld) die neuen Räumlichkeiten regelmäßig aufzusuchen. c) hat sich das Angebot des Sportstättenbetreibers durch den Umzug, bzw. durch die Konzeptveränderung wesentlich geändert? (nicht nur verschlechtert!) Kann der Kunde ein Frage mit "Ja" beantworten, würde ich ihm (aus der Ferne heraus) zu einer außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung raten. Allerdings muß er das unmittelbar nach Eintreten des monierten Umstandes tun, weil er sonst sein Recht auf diese Kündigungsform verwirkt. |
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| AW: Sonderkündigungsrecht bei Umbenennung/Umzug? Was ist, wenn das Fitness-Studio die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändert? Muss es dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumen, wenn dieser die neuen AGB nicht akzeptieren möchte ? |
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| AW: Sonderkündigungsrecht bei Umbenennung/Umzug? Die Frage wäre: Was hat sich denn wesentlich mit den neuen AGB geändert? |
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| AW: Sonderkündigungsrecht bei Umbenennung/Umzug? z.B. haben sich die Konditionen für die Ruhezeiten geändert: Einjahresvertrag alt 12 Wochen, neu 8 Wochen Zweijahresvertrag alt 24 Wochen, neu 16 Wochen. Die Anzahl der Unterbrechungen wurde auf 4 bzw. 8 begrenzt (diese Klausel gabs vorher nicht) Zusätzliche Unterbrechnungen werden mit 5 Euro berechnet. |
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