Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Sonderkündigungsrecht bei Umbenennung/Umzug?

Dies ist eine Diskussion zu Sonderkündigungsrecht bei Umbenennung/Umzug? innerhalb des Forums Sportrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 26.01.2011, 21:52
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 4
Keine Wertung, Timbo128 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Timbo128 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Timbo128 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Timbo128 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Timbo128 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Timbo128 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Timbo128 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Timbo128 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Timbo128 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Timbo128 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Sonderkündigungsrecht bei Umbenennung/Umzug?

Hätte man, falls ein Fitness-Studio in andere Räumlichkeiten umziehen würde und dazu noch seinen Namen ändert, ein Sonderkündigungsrecht?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 27.01.2011, 09:06
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 168
100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)  
AW: Sonderkündigungsrecht bei Umbenennung/Umzug?

Zitat:
Zitat von Timbo128 Beitrag anzeigen
Hätte man, falls ein Fitness-Studio in andere Räumlichkeiten umziehen würde und dazu noch seinen Namen ändert, ein Sonderkündigungsrecht?
Räumlichkeiten:
Das kommt darauf an: sind die Räumlichkeiten in der unmittelbaren Nähe der bisherigen Sportstätte oder kilometerweit entfernt?

Name:
Ich gehe davon aus, daß in Deinem fiktiven Beispiel der Betreiber der Sportstätte der gleiche bleibt. Er gibt seiner Sport- und Spielanstalt lediglich einen neuen Namen, z.B. statt "Harrys Muckibude" nun (angeblich) moderner: "World Fitness & Health Club". In diesem Fall sehe ich keine Begründung für ein Sonderkündigungsrecht.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 27.01.2011, 16:26
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 4
Keine Wertung, Timbo128 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Timbo128 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Timbo128 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Timbo128 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Timbo128 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Timbo128 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Timbo128 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Timbo128 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Timbo128 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Timbo128 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Sonderkündigungsrecht bei Umbenennung/Umzug?

Was wäre, wenn sich das Fitness-Studio sich jetzt anstatt Fitnesszentrum nach dem Umzug z.B. als "Abnehm- und Rückenzentrum" bezeichnen würde?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 27.01.2011, 16:53
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 168
100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)  
AW: Sonderkündigungsrecht bei Umbenennung/Umzug?

Zitat:
Zitat von Timbo128 Beitrag anzeigen
Was wäre, wenn sich das Fitness-Studio sich jetzt anstatt Fitnesszentrum nach dem Umzug z.B. als "Abnehm- und Rückenzentrum" bezeichnen würde?
Das scheint ja wirklich derzeit eine Masche zu sein: gestern noch Gym, heute ein angebliches "Abnehm- und Rückenzentrum". Meist nur ein letzter Versuch, ein sinkendes Schiff halbwegs auf Kurs zu halten. Aber egal: Ich sehe hier absolut keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 27.01.2011, 17:11
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.874
98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Sonderkündigungsrecht bei Umbenennung/Umzug?

Der Name ist völlig irrelevant, solange er nicht ehrenrührig ist. "Atzes Mucki- und Dopingbude" in "Seniorentreff" umzufirmieren könnte schon ein Grund sein, aber: sonst kaum!

Insofern muss der Kunde prüfen, ob die wesentlichen vertraglichen Vereinbarungen eingehalten werden. Austausch von Kraftmaschinen und Crosstrainern für Medizinbälle und Nackenrollen: kündigen! Aber wenn nur die eine oder andere Maschine verschwindet, dafür aber andere hinzukommen - kein Problem.

Und wie FCM schon richtig sagt: die Studiobetreiber wollen hier Kohle von den Kranken Kassen kaschen, sonst nichts.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 10.02.2011, 10:06
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 4
Keine Wertung, Timbo128 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Timbo128 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Timbo128 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Timbo128 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Timbo128 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Timbo128 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Timbo128 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Timbo128 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Timbo128 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Timbo128 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Sonderkündigungsrecht bei Umbenennung/Umzug?

wie verhielte sich das Ganze denn,wenn das Studio sogar mit z.B. "kommen sie am Eröffnungstag und werden sie Gründungsmitglied" wirbt?
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 10.02.2011, 12:13
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 168
100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)  
AW: Sonderkündigungsrecht bei Umbenennung/Umzug?

Zitat:
Zitat von Timbo128 Beitrag anzeigen
wie verhielte sich das Ganze denn,wenn das Studio sogar mit z.B. "kommen sie am Eröffnungstag und werden sie Gründungsmitglied" wirbt?
Aber das ist doch nur ein Werbespruch. Mehr nicht.

Der Kunde sollte da emotionsloser sein, sich lediglich fragen:

a) Hat sich de jure sein Geschäftspartner geändert? (nicht nur ein alberner Name gegen einen anderen albernen ausgetauscht.)

b) Ist es dem Kunden durch den Umzug des Sportstättenbetreibers in andere Räumlichkeiten unmöglich geworden, unter vertretenbarem Aufwand (Zeit/Geld) die neuen Räumlichkeiten regelmäßig aufzusuchen.

c) hat sich das Angebot des Sportstättenbetreibers durch den Umzug, bzw. durch die Konzeptveränderung wesentlich geändert? (nicht nur verschlechtert!)

Kann der Kunde ein Frage mit "Ja" beantworten, würde ich ihm (aus der Ferne heraus) zu einer außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung raten. Allerdings muß er das unmittelbar nach Eintreten des monierten Umstandes tun, weil er sonst sein Recht auf diese Kündigungsform verwirkt.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 07.04.2011, 13:40
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 4
Keine Wertung, Aurum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Aurum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Aurum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Aurum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Aurum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Aurum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Aurum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Aurum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Aurum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Aurum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Sonderkündigungsrecht bei Umbenennung/Umzug?

Was ist, wenn das Fitness-Studio die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändert? Muss es dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumen, wenn dieser die neuen AGB nicht akzeptieren möchte ?
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 07.04.2011, 15:12
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 168
100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)  
AW: Sonderkündigungsrecht bei Umbenennung/Umzug?

Zitat:
Zitat von Aurum Beitrag anzeigen
Was ist, wenn das Fitness-Studio die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändert? Muss es dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumen, wenn dieser die neuen AGB nicht akzeptieren möchte ?
Die Frage wäre: Was hat sich denn wesentlich mit den neuen AGB geändert?
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 08.04.2011, 13:24
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 4
Keine Wertung, Aurum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Aurum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Aurum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Aurum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Aurum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Aurum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Aurum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Aurum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Aurum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Aurum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Sonderkündigungsrecht bei Umbenennung/Umzug?

z.B. haben sich die Konditionen für die Ruhezeiten geändert:
Einjahresvertrag alt 12 Wochen, neu 8 Wochen
Zweijahresvertrag alt 24 Wochen, neu 16 Wochen.
Die Anzahl der Unterbrechungen wurde auf 4 bzw. 8 begrenzt (diese Klausel gabs vorher nicht)
Zusätzliche Unterbrechnungen werden mit 5 Euro berechnet.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Sonderkündigungsrecht bei Umzug des Arbeitsplatzes Sportrecht 29.05.2010 12:13
Sonderkündigungsrecht bei Umzug! Bürgerliches Recht allgemein 08.08.2009 12:16
Sonderkündigungsrecht bei Umzug! Sportrecht 12.06.2009 17:21
Vertragsgültigkeit Umbenennung & Umzug Bürgerliches Recht allgemein 11.11.2008 14:32
Sonderkündigungsrecht DSL bei Umzug ins Ausland? Internetrecht 22.12.2005 17:31





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Sportrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN