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Sonderkündigungsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Sonderkündigungsrecht innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 29.01.2010, 10:47
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Question Sonderkündigungsrecht

Angenommen in einer Familie besucht Kind A eine Tanzschule. Anfang Januar wurde es dann vom Ballett abgemeldet und normalerweise gilt eine 3-Monatige Kündigungsfrist.
Kurz darauf findet eine Vorführung statt. Wo die gesamte Ballettschule und unter anderen Kindern auch das Kind A mit aufführt. Das ganze Themahandelt von Schauderdarbietungen, schwarze Raben fliegen umher, Zombies geistern rum.
Beider Vorführung sitzt die Schwester von Kind A und guckt sich alles an. Und hat noch Tage lang nach der Vorführung Alpträume. Aber auch die Eltern waren so schockiert, dass sie dann die Inhaberin des Tanzstudios angerufen und um Fristlose Kündigung bitten. Der Sonderkündigungsgrund lautet: aus persönlicher Glaubenseinstellung und Abneigung des ganzen düsteren und schon fast okkultem thema kann Kind A die Tanzschule weiter nicht besuchen. Die Leiterin wendet ein, dass man die 3-Monatige Frist einzuhalten habe und der Besuch des Studios weiter in Anspruch zu nehmen ist. Womit die Eltern nicht einverstanden sind.

Sie als Leiterin eines tanzstudios hat Statuten einzuhalten und für sie wäre es kein grund um den Ballettunterricht nicht zu besuchen. Die Familie soll die Frist einhalten und das Geld zahlen ansonsten droht ein Mahnverfahren, anwaltskosten usw. Zudem hätte sie auch gar keine Zeit sich mit solchen Fällen zu befassen,Ihre Hausarbeit ginge vor und wäre wichtiger als die Belange der eltern.

Während dem Unterricht darf man auch nie zuschauen, die Leiterin zieht immer die Jalousien runter. Somit wissen die Eltern nicht was in dem Raum vorgeht. Zudem beklagen sich die Eltern dass bei kind A keine Resultate zu sehen sind, was ja auch der Grund der kündigung gewesen ist.

Haben die Eltern rechtlich gesehen Chancen darauf, das Geld nicht zahlen zu müssen und aus dieser 3-Monatigen Kündigungsfrist raus zu kommen?
Hat man hier ein Sonderkündigungsgrund?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.01.2010, 10:53
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AW: Sonderkündigungsrecht

Zitat:
Zitat von boin2002
Hat man hier ein Sonderkündigungsgrund?
Das glaube ich kaum. Offensichtlich hat die Familie die Vorbereitungen für diese Aufführung toleriert, so schlimm scheint das mit der Religion wohl nicht zu sein.

Abgesehen davon wäre eine Unterbrechung der Mitgliedschaft möglich, solange diese tolle Aufführung stattfindet. Die wird bald enden, und dann gehts wieder um Blümchen und Bienchen, und die Religion wird nicht mehr befleckt.

Resultate scheinen ja doch vorzuliegen, was die Aufführung beweist.

Lediglich die Einschränkung der Beobachtung des Unterrichts durch Eltern sollte monierbar sein. Dies würde ich nicht hinnehmen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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