Dies ist eine Diskussion zu Sonderkündigung Sport Meldebescheinigung innerhalb des Forums Sportrecht
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| Sonderkündigung Sport Meldebescheinigung und zwar ich hab eine Frage zu folgendem Fall: A zieht in eine 350km entfernte Stadt und kündigt sein Sportverein zu Datum X, mit Sonderkündigungsrecht, dieser aber behauptet 14 Tage später, dass die Kündigung ungültig sei, weil keine Meldebestätigung mit gesandt wurde. Ist die Meldebescheinigung zwingend notwendig? Immerhin muss der Sportverein seine Briefe an eine 350km entfernte Stadt schicken, haben sie überhaupt das Recht eine Meldebestätigung zu verlangen? Falls ja, und A reicht zu Datum Y die Meldebestätigung nach, ist die Kündigung dann zu Datum X oder Y gültig? Danke schonmal für eure Antworten. Themis33 |
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| AW: Sonderkündigung Sport Meldebescheinigung Zitat:
A hat einen Vertrag mit einem Sportverein. Daran muß sich A halten, auch wenn es ihm nun nicht mehr genehm ist. "Pacta sunt servanda", darauf baut schließlich das ganze deutsche Zivilrecht auf. Dann: Es gibt aber im deutschen Zivilrecht immer die Möglichkeit, Verträge "aus wichtigem Grund" jederzeit zu kündigen. In Deinem fiktiven Beispiel wäre das, wenn für A nach Vertragsabschluß ein Umstand eingetreten ist, der ihm die Nutzung der Einrichtung dauerhaft unmöglich macht. Ein Umzug in so weit entfernte Regionen ist sicher so ein Umstand, der zu einer "außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund" berechtigt. Aber: 1. Gekündigt werden kann aber nur dann, wenn der Umstand nicht schon vorher bekannt war (z.B. A wußte, daß er umzieht, hat aber trotzdem einen Vertrag mit der Sportstätte abgeschlossen). 2. Es muß unmittelbar nach Eintritt des Umstandes gekündigt werden. Es reicht also nicht einfach wegzuziehen und dann einen Monat später zu kündigen. 3. Dieser "wichtige Grund" der zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt oder berechtigen soll, muß selbstverständlich nachgewiesen werden. In Deinem fiktivem Beispiel ist das eine behördliche Meldebescheinigung. 4. Ganz wichtig: A muß notfalls nachweisen können, daß der Sportstättenbetreiber die Kündigung mitsamt Meldebescheinigung unmittelbar nach Eintritt des Umstandes (hier: Meldung beim Einwohnermeldeamt) erhalten hat. |
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