Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Sonderkündigung Sport Meldebescheinigung

Dies ist eine Diskussion zu Sonderkündigung Sport Meldebescheinigung innerhalb des Forums Sportrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 30.10.2010, 11:31
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 1
Keine Wertung, Themis33 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Themis33 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Themis33 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Themis33 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Themis33 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Themis33 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Themis33 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Themis33 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Themis33 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Themis33 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Sonderkündigung Sport Meldebescheinigung

Hallo,

und zwar ich hab eine Frage zu folgendem Fall:

A zieht in eine 350km entfernte Stadt und kündigt sein Sportverein zu Datum X, mit Sonderkündigungsrecht, dieser aber behauptet 14 Tage später, dass die Kündigung ungültig sei, weil keine Meldebestätigung mit gesandt wurde.
Ist die Meldebescheinigung zwingend notwendig?
Immerhin muss der Sportverein seine Briefe an eine 350km entfernte Stadt schicken, haben sie überhaupt das Recht eine Meldebestätigung zu verlangen?
Falls ja, und A reicht zu Datum Y die Meldebestätigung nach, ist die Kündigung dann zu Datum X oder Y gültig?


Danke schonmal für eure Antworten.

Themis33
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 19.11.2010, 10:09
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 168
100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (168 Beiträge, 19 Bewertungen)  
AW: Sonderkündigung Sport Meldebescheinigung

Zitat:
Zitat von Themis33 Beitrag anzeigen
Hallo,

und zwar ich hab eine Frage zu folgendem Fall:

A zieht in eine 350km entfernte Stadt und kündigt sein Sportverein zu Datum X, mit Sonderkündigungsrecht, dieser aber behauptet 14 Tage später, dass die Kündigung ungültig sei, weil keine Meldebestätigung mit gesandt wurde.
Ist die Meldebescheinigung zwingend notwendig?
Immerhin muss der Sportverein seine Briefe an eine 350km entfernte Stadt schicken, haben sie überhaupt das Recht eine Meldebestätigung zu verlangen?
Falls ja, und A reicht zu Datum Y die Meldebestätigung nach, ist die Kündigung dann zu Datum X oder Y gültig?


Danke schonmal für eure Antworten.

Themis33
Zunächst:
A hat einen Vertrag mit einem Sportverein. Daran muß sich A halten, auch wenn es ihm nun nicht mehr genehm ist. "Pacta sunt servanda", darauf baut schließlich das ganze deutsche Zivilrecht auf.

Dann:
Es gibt aber im deutschen Zivilrecht immer die Möglichkeit, Verträge "aus wichtigem Grund" jederzeit zu kündigen. In Deinem fiktiven Beispiel wäre das, wenn für A nach Vertragsabschluß ein Umstand eingetreten ist, der ihm die Nutzung der Einrichtung dauerhaft unmöglich macht. Ein Umzug in so weit entfernte Regionen ist sicher so ein Umstand, der zu einer "außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund" berechtigt.

Aber:
1. Gekündigt werden kann aber nur dann, wenn der Umstand nicht schon vorher bekannt war (z.B. A wußte, daß er umzieht, hat aber trotzdem einen Vertrag mit der Sportstätte abgeschlossen).
2. Es muß unmittelbar nach Eintritt des Umstandes gekündigt werden. Es reicht also nicht einfach wegzuziehen und dann einen Monat später zu kündigen.
3. Dieser "wichtige Grund" der zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt oder berechtigen soll, muß selbstverständlich nachgewiesen werden. In Deinem fiktivem Beispiel ist das eine behördliche Meldebescheinigung.
4. Ganz wichtig: A muß notfalls nachweisen können, daß der Sportstättenbetreiber die Kündigung mitsamt Meldebescheinigung unmittelbar nach Eintritt des Umstandes (hier: Meldung beim Einwohnermeldeamt) erhalten hat.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Kündigung wegen Umzug erst nach Einreichung der Meldebescheinigung möglich? Sportrecht 29.05.2009 17:38
Wie die Kunst zum Sport kam - Kulturwissenschaftliche Ansichten vom Sport Nachrichten: Wissenschaft 03.06.2008 14:00
Sonderkündigung Mietrecht 24.05.2007 10:52
Sport und Business - Noch nie war Sport für die Wirtschaft so interessant! Nachrichten: Wissenschaft 27.06.2006 18:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Sportrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN