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Sonderkündigung bei Vertragsänderung? "verweigert"

Dies ist eine Diskussion zu Sonderkündigung bei Vertragsänderung? "verweigert" innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 05.11.2008, 15:32
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Sonderkündigung bei Vertragsänderung? "verweigert"

Hallo,

nehmen wir mal ein Mr.X hat vor 3 Monaten ein Vertrag abgeschlossen bei einen Fitness Studio das 24h offen hat jeden Tag. Da er berufl. meist erst ab 23 Uhr hin kann, war dies der ausschlaggebende Punkt für den Vertrag.

Nun war Mr. X wegen berufl. Gründen 3 Wochen nicht mehr da, will gestern wieder hin gehen und sieht das auf einmal sich alles geändert hat. Ein großer Fitnessbereich wurde in ein Kurs-Raum umgebaut und der Fitnessbereich befindet sich nun in einen Raum der 4mal kleiner ist als der Alte. Die größte Änderung sind allerdings die Öffnungszeiten Mo-Fr 7-24 Uhr, Sa-So 8-22Uhr. Also kündigt er noch am gleichen Tag vorab per Mail und heute reicht er die schriftl. Kündigung persönl. ab. Kündigung rückwirkend ab 1.11.08, da die neuen Öffnungszeiten ab 1.11.08 gelten.

Dort gewesen, wird ihn gesagt, das rückwirkend schon mal gar nix geht. (Mr. X hat aber auch nie was schriftl. erhalten das sich die Öffnungszeiten so ändern und gestern erst gesehen vor Ort). Dann soll laut AGB drin stehen das das Studio die Öffnungszeiten auf 16h pro Tag reduzieren kann. Wenn ich richtig rechne geht die Rechnung aber am Wochenende nicht auf.

Laut großer Werbetafel direkt auf der Straße wirbt man noch mit 24h pro Tag (irreführende Werbung für mich).

Zu den Änderung Öffnungszeiten laut AGB steht aber geschrieben: Das Fitness Studio behält sich vor die Öffnungszeiten in zumutbarer Weise zu ändern, dies gilt inbesonders für Feiertage. Eine Rückforderung besteht auch dann nicht wenn aufgrund gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben die Öffnungszeiten auf 16h pro Tag reduziert werden müssen, da der monatliche Mietgliedsbeitrag bereits auf Grundlage von nur 16h Öffnungszeit kalkuliert ist.

Wenn man den Text liest, weiß ich aber nicht was die Änderung der ÖFfnungszeiten mit gestzl. bzw. behördlicher Vorgaben zu tun hat, da dies nicht der Grund ist. Zumindest steht nirgendwo was davon geschrieben. Außerdem tritt der 16h Tag auch nicht am Wochenende ein, da er kürzer ist. Und was heißt zumutbar..darüber lässt sich auch streiten.

Nun ist die Frage ob man Mr. X wirklich die Kündigung verweigern kann. Und was auch noch interessant wäre, ob dies wirklich nicht rückwirkend zum 1.11 geht, da ja die Änderung an den Tag statt gefunden hat und man nix schriftliches rechtzeitig erhalten hat. Die Einzugsermächtigung wurde entzogen. Was passiert wenn das Studio nun doch die nächsten 2 Tage abbucht und Mr.X sich das Geld wieder zurück buchen lässt...muß er dann die Gebühren übernehmen wenn das fitness Studio mit der Mahnung kommt weil nicht bezahlt bzw. zurück gebucht wurde?


Fragen über Fragen, aber vielleicht kann Sie jemand mit 2 knappen Sätzen ja schon positiv beantworten, weil die Sache eigentlich klar ist
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  #2 (permalink)  
Alt 05.11.2008, 15:33
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AW: Sonderkündigung bei Vertragsänderung? "verweigert"

PS: der Beitrag wurde von Mr.X ebend abgebucht...ok die schriftl. Kündigung ging erst heute bzw. gestern per Mail ein, da konnte man bestimmt von der Buchhaltung nix mehr rechtzeitig stoppen. Wie verhält man sich am besten jetzt?
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