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Schadensersatz Radrennsport

Dies ist eine Diskussion zu Schadensersatz Radrennsport innerhalb des Forums Sportrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 22:31
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Schadensersatz Radrennsport

Hallo,

Mal angenommen es kommt bei einem Radrennen zu einem Sturz der eindeutig von Teilnehmer A zu verantworten ist. Ein anderer Teilnehmer B kann nicht mehr ausweichen und kommt ebenfalls zu Sturz. Vor Gericht fordert Teilnehmer B Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld. Teilnehmer B hat allerdings keinen Arzt aufgesucht und es liegen keine Berichte zum Grad der Verletzung vor. Kann der Beklagte (Teilnehmer A) zu einer Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt werden obwohl er die Verletzungen von Teilnehmer B aber nicht den Unfall bestreitet?
(Unabhängig davon, dass Radsportler in gewisser Weise von der persönlichen Haftung freigestellt sind, zumindest bis zu dem Grad an dem ihnen wirklich grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen ist)

Ich hoffe alle Regeln eingehalten zu haben!

Vielen Dank im vorraus!

Gruß schmelde
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  #2 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 23:50
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AW: Schadensersatz Radrennsport

derjenige, der schmerzensgeld fordert muss natürlich beweisen können, dass er überhaupt schmerzen gehabt hat. vor gericht ist es eigentlich immer so, dass derjenige, der eine forderung stellt auch beweisen muss, dass sie rechtmäßig ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 00:30
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AW: Schadensersatz Radrennsport

Recht herzlichen Dank für die schnelle Antwort!

Können zur Beweisführung lediglich Bilder von Schürfwunden ausreichend sein? Wie gesagt, kein Arzt Besuch und keine Berichte! Die Unfallschuld wird von Person A zugegeben! Die Art und der Grad der Verletzungen werden bestritten.
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  #4 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 07:35
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AW: Schadensersatz Radrennsport

Zitat:
Zitat von schmelde Beitrag anzeigen
Können zur Beweisführung lediglich Bilder von Schürfwunden ausreichend sein?
Es kommt drauf an. Als erstes muss glaubhaft sein, dass die Bilder nach dem Unfall angefertigt wurden. Das interne Datum einer Kamera kann ja leicht geändert werden. Es ist natürlich möglich, dass es Zeugen gibt.

Wenn auf glaubhaften Bildern eine erhebliche Abschürfung zu sehen ist (beispielsweise Hüfte und eine Beinseite), kann ich mir gut vorstellen, dass ein Schmerzensgeld zugesprochen wird. Zur Not kann man auch einen Gutachter das Bild beurteilen lassen, wenn man sich nicht einig wird.

Hat der A keine Haftpflicht? Die sollte im Prozess als sein Vertreter fungieren.
__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 09:53
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AW: Schadensersatz Radrennsport

Da es in Radrennen um die Erzielung von Höchstgeschwindigkeit geht, schließt die Haftpflichtversicherung kategorisch eine Schadensregulierung aus! ($4.4 Ausschlüsse) Und da es kategorisch ausgeschlossen wird, steht Person A keine rechtliche Vertretung zu.

"Da Person A mit dem Vorderrad auf unbefestigten Boden geriet, (Sturzursache) hat sich eben keine gefahrentypische Rennsituation ergeben. Person A ist nicht in der vorgegeben Fahrbahn zu Sturz gekommen!" ==> Schmerzensgeld für Person B! (Nur Bilder)
Der materielle Schaden muss von Person A nicht beglichen werden, da hierzu nicht substantiell vorgetragen ist, was das Rad noch Wert ist bzw. was die Einzelteile gekostet haben (Kostenvoranschlag vorhanden)
Person A bestreitet die Höhe aller Kosten!
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Alt 01.02.2012, 12:24
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AW: Schadensersatz Radrennsport

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Teilnehmer B überhaupt Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund von Unfällen/Verletzungen als Teilnehmer von Sportveranstaltungen zusteht.
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radsport, schadensersatz, schmerzensgeld

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