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Ruhender Fitness-Studio-Vertrag

Dies ist eine Diskussion zu Ruhender Fitness-Studio-Vertrag innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 16.12.2010, 16:21
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Ruhender Fitness-Studio-Vertrag

Mal angenommen, A hat seinen Vertrag bei einem Fitness-Studio für eine Zeit von drei Monaten still legen lassen, genauer gesagt, ab dem 9.12.2010 bis 9.3.2011. Das hat er am 7.12.2010 veranlasst. Unterschrift vom Mitarbeiter im Studio erfolgt, alles korrekt.
Am 9.12., also am ersten Tag seiner 'vorübergehenden-Nicht-mehr-Mitgliedschaft' stellt er fest, dass das Fitness-Studio den zweiwöchentlichen Beitrag ab dem 7.12. schon abgebucht hat. Daraufhin bucht A diese Lastschrift zurück, da er ja ab dem 9.12. den Vertrag still gelegt hat. Gleichzeitig teilt er dem Fitness-Studio per Email die Sachlage mit und hat nebenbei noch eine Frage bzgl. eines Angebots des Studios (momentan nebensächlich). Er betonte in seiner Email, dass er hoffe, die Rückbuchung gehe in Ordnung und dass die zwei Tage, die er jetzt noch offen hat, also der 7. und der 8.12., bei seiner Rückkehr verrechnet werden könnten). Kurze Zeit später kam von der Mitarbeiterin, bei der A den Vertrag still legen hat lassen, eine Email, in der auf die Frage bzgl. des Angebots eingegangen wurde. Auf die Rückbuchung wurde nicht eingegangen. Daraufhin ging A davon aus, dass alles i.O. sei. Heute erhielt A einen Brief vom Fitness-Studio mit folgendem Inhalt:

Leider mussten wir feststellen, dass die letzte Rate von Ihnen zurückgebucht wurde. Wir müssen Sie freundlich darauf hinweisen, dass Sie jede Zurückbuchung 12 EUR kostet. Laut unserer Buchhaltung ist noch ein Betrag i.H.v. -39,94 EUR offen. Wir erlauben uns deshalb, beim nächsten Abbuchungstermin 21.12.2010 die überfällige Rate zzgl. Stornogebühr der Bank abzubuchen.

Ist das rechtens? Der Vertrag ist ab dem 9.12. still gelegt, auch mit Unterschrift versehen von A und der Mitarbeiterin des Studios. A hat ja mitgeteilt, die Rate zurückgebucht zu haben und zu hoffen, dass das in Ordnung geht.

Ist eine Rückbuchungsgebühr von 12 EUR normal???
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Alt 17.12.2010, 15:08
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AW: Ruhender Fitness-Studio-Vertrag

Also wie ich das verstanden habe, war am 7.12. ein Entgelt für die folgenden 14 Tage fällig (da das nächste Entgelt ja am 21.12. fällig ist). Stimmt das? Wenn ja, warum wurde dann die Ruhezeit nicht deckungsgleich mit den jeweiligen Beitragszeiten vereinbart? Und was steht im Vertrag, wann die Entgelte fällig sind? Im Voraus?

Ansonsten hört sich das Schreiben eher nach einer Standardformulierung an, vielleicht haben die ja eine Schlafmütze in der Verwaltung? Ich persönlich würde da einfach mal anrufen (aber niemals einfach so zurückbuchen).

12 EUR sind sicher nicht normal. Die Bankgebühren betragen so durchschnittlich drei bis fünf Euro, so daß das Studio durchaus fünf Euro für (berechtigte) Mahnschreiben in Rechnung stellen kann. In begründeten Ausnahmefällen können das auch aml sieben Euro sein, aber mit Sicherheit nicht 12 EUR. Die Kosten müssen übrigens nachgewiesen werden.

Warum wurde der Vertrag von A eigentlich unterbrochen? Verlängert sich der Vertrag eigentlich um die Ruhezeit? Was steht in der Ruhevereinbarung, bzw. in den AGB des Vertrages zu diesem Thema?
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  #3 (permalink)  
Alt 17.12.2010, 15:23
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AW: Ruhender Fitness-Studio-Vertrag

Zitat:
Zitat von FCM1400 Beitrag anzeigen
In begründeten Ausnahmefällen können das auch aml sieben Euro sein, aber mit Sicherheit nicht 12 EUR. Die Kosten müssen übrigens nachgewiesen werden.
das ist falsch. rückbuchungsgebühren sind häufig vertraglich geregelt, das ist üblich. auch sind 10-12 euro durchaus normal und angemessen. mal im vertrag nachsehen.
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  #4 (permalink)  
Alt 17.12.2010, 17:06
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AW: Ruhender Fitness-Studio-Vertrag

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
das ist falsch. rückbuchungsgebühren sind häufig vertraglich geregelt, das ist üblich. auch sind 10-12 euro durchaus normal und angemessen. mal im vertrag nachsehen.
Wenn es im Vertrag stehen würde, bräuchte man sicher nicht fragen! Üblich ist das m.E. auch nicht.
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  #5 (permalink)  
Alt 18.12.2010, 06:11
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AW: Ruhender Fitness-Studio-Vertrag

Zitat:
Zitat von FK1958 Beitrag anzeigen
Wenn es im Vertrag stehen würde, bräuchte man sicher nicht fragen!
Stimmt. Alklerdings ist nicht jede AGB auch korrekt. Die Kosten müssen wie bereits gesagt nachgewiesen werden. Das Studio wird also erläutern müssen, welche Gebühren fällig waren und wieviel Personalaufwand bei der Bearbeitung.

Zitat:
Üblich ist das m.E. auch nicht.
Vielleicht lernen die Fitnessstudios von den Mobilfunkanbietern. Da habe ich auch schon 29,99 Euro bei mangelnder Deckung gelesen!
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  #6 (permalink)  
Alt 18.12.2010, 11:42
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AW: Ruhender Fitness-Studio-Vertrag

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Stimmt. Alklerdings ist nicht jede AGB auch korrekt. Die Kosten müssen wie bereits gesagt nachgewiesen werden. Das Studio wird also erläutern müssen, welche Gebühren fällig waren und wieviel Personalaufwand bei der Bearbeitung.
Also, das ist komplett neu für mich. So weit ich weiß - bitte korrigiere mich! - darf der eigene Aufwand nicht berechnet werden. Lediglich eine kleine Gebühr für Papier, Porto, Briefumschlag und die evtl. entstandenen Bankgebühren beim Einzieher dürfen pauschal in Rechnung gestellt werden. Und das sind m.W. so fünf bis sieben Euro/Fall. Der eigene Personalaufwand - so habe ich es einmal gelernt - darf nicht berechnet werden, wohl aber die Kosten, die durch Hinzuziehung fremder Hilfe entstanden sind (daher auch die Boombranche "Inkasso"). Bin ich da falsch informiert?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Vielleicht lernen die Fitnessstudios von den Mobilfunkanbietern. Da habe ich auch schon 29,99 Euro bei mangelnder Deckung gelesen!
29,99 EUR? Das ist wirklich "ein stolzer Preis" (nette Umschreibung für Wucher)!. Und wahrscheinlich auch noch unabhängig von der Höhe der Rückstände? Und das ist rechtlich wirklich unbedenklich?
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  #7 (permalink)  
Alt 18.12.2010, 12:23
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AW: Ruhender Fitness-Studio-Vertrag

Zitat:
Zitat von FCM1400 Beitrag anzeigen
So weit ich weiß - bitte korrigiere mich! - darf der eigene Aufwand nicht berechnet werden. Lediglich eine kleine Gebühr für Papier, Porto, Briefumschlag und die evtl. entstandenen Bankgebühren beim Einzieher dürfen pauschal in Rechnung gestellt werden. Und das sind m.W. so fünf bis sieben Euro/Fall. Der eigene Personalaufwand - so habe ich es einmal gelernt - darf nicht berechnet werden, wohl aber die Kosten, die durch Hinzuziehung fremder Hilfe entstanden sind (daher auch die Boombranche "Inkasso"). Bin ich da falsch informiert?
Nein, Du willst auf dieses Urteil hinaus: http://www.johannafeuerhake.de/urteile/Xa-ZR-40-08.pdf
Zitat:
Zitat von Xa ZR 40/08
Diese Kosten entstehen als Folge der typischen Angebotsstruktur der Beklagten. Indem die Beklagte die Möglichkeit zur Entrichtung des Beförderungsentgelts auf die Zahlung per Kreditkarte und im Lastschriftverfahren beschränkt, kann sie unter Nutzung eines automatisierten Verfahrens ihre Debitorenbuchhaltung weitgehend einsparen. Im Fall des Lastschriftverfahrens wird typischerweise nur ein geringer Anteil der Lastschriften infolge mangelnder Deckung auf dem Schuldnerkonto oder infolge Widerspruchs rückbelastet, so dass sich die Beklagte insoweit auf die Buchung und Bearbeitung dieser Rückbelastungen beschränken kann. Bei den hierfür anfallenden Personalkosten handelt es sich, unabhängig davon ob eigenes oder fremdes Personal eingesetzt wird, nicht um einen Schaden der Beklagten durch die Rücklastschrift, sondern um Aufwendungen zur weiteren Durchführung und Abwicklung des Vertrags, die der Beklagten trotz der vorgenommenen Beschränkung auf bestimmte bargeldlose Zahlungsarten verblieben sind.
Es ist aber fraglich, ob dies hier im Sachverhalt der Fall ist.

Im Übrigen hat der Betreiber ja bereits ankündigt, nur die offenstehende Rate und die Bankgebühr einzufordern:
Zitat:
Wir erlauben uns deshalb, beim nächsten Abbuchungstermin 21.12.2010 die überfällige Rate zzgl. Stornogebühr der Bank abzubuchen.
Unsere Diskussion ist also (mein Fehler!) für den Sachverhalt irrelevant.

Zitat:
Zitat von FCM1400
29,99 EUR? Das ist wirklich "ein stolzer Preis" (nette Umschreibung für Wucher)!. Und wahrscheinlich auch noch unabhängig von der Höhe der Rückstände? Und das ist rechtlich wirklich unbedenklich?
Das bezweifle ich - siehe verlinktes Urteil. Offensichtlich wird es mittlerweile vorgezogen, den Preis nicht zu nenenn oder pauschal 12 Euro zu verlangen.
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  #8 (permalink)  
Alt 18.12.2010, 12:39
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AW: Ruhender Fitness-Studio-Vertrag

@ Humungus

Danke für die Verlinkung des mir bisher unbekannten BGH-Urteils, welches ich aus einem gegebenen Anlass sofort einem Bekannten weiterreichen werde.

Leider kann ich Dich immer noch nicht bewerten
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ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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