Dies ist eine Diskussion zu Ruhender Fitness-Studio-Vertrag innerhalb des Forums Sportrecht
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| Ruhender Fitness-Studio-Vertrag Am 9.12., also am ersten Tag seiner 'vorübergehenden-Nicht-mehr-Mitgliedschaft' stellt er fest, dass das Fitness-Studio den zweiwöchentlichen Beitrag ab dem 7.12. schon abgebucht hat. Daraufhin bucht A diese Lastschrift zurück, da er ja ab dem 9.12. den Vertrag still gelegt hat. Gleichzeitig teilt er dem Fitness-Studio per Email die Sachlage mit und hat nebenbei noch eine Frage bzgl. eines Angebots des Studios (momentan nebensächlich). Er betonte in seiner Email, dass er hoffe, die Rückbuchung gehe in Ordnung und dass die zwei Tage, die er jetzt noch offen hat, also der 7. und der 8.12., bei seiner Rückkehr verrechnet werden könnten). Kurze Zeit später kam von der Mitarbeiterin, bei der A den Vertrag still legen hat lassen, eine Email, in der auf die Frage bzgl. des Angebots eingegangen wurde. Auf die Rückbuchung wurde nicht eingegangen. Daraufhin ging A davon aus, dass alles i.O. sei. Heute erhielt A einen Brief vom Fitness-Studio mit folgendem Inhalt: Leider mussten wir feststellen, dass die letzte Rate von Ihnen zurückgebucht wurde. Wir müssen Sie freundlich darauf hinweisen, dass Sie jede Zurückbuchung 12 EUR kostet. Laut unserer Buchhaltung ist noch ein Betrag i.H.v. -39,94 EUR offen. Wir erlauben uns deshalb, beim nächsten Abbuchungstermin 21.12.2010 die überfällige Rate zzgl. Stornogebühr der Bank abzubuchen. Ist das rechtens? Der Vertrag ist ab dem 9.12. still gelegt, auch mit Unterschrift versehen von A und der Mitarbeiterin des Studios. A hat ja mitgeteilt, die Rate zurückgebucht zu haben und zu hoffen, dass das in Ordnung geht. Ist eine Rückbuchungsgebühr von 12 EUR normal??? |
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| AW: Ruhender Fitness-Studio-Vertrag Also wie ich das verstanden habe, war am 7.12. ein Entgelt für die folgenden 14 Tage fällig (da das nächste Entgelt ja am 21.12. fällig ist). Stimmt das? Wenn ja, warum wurde dann die Ruhezeit nicht deckungsgleich mit den jeweiligen Beitragszeiten vereinbart? Und was steht im Vertrag, wann die Entgelte fällig sind? Im Voraus? Ansonsten hört sich das Schreiben eher nach einer Standardformulierung an, vielleicht haben die ja eine Schlafmütze in der Verwaltung? Ich persönlich würde da einfach mal anrufen (aber niemals einfach so zurückbuchen). 12 EUR sind sicher nicht normal. Die Bankgebühren betragen so durchschnittlich drei bis fünf Euro, so daß das Studio durchaus fünf Euro für (berechtigte) Mahnschreiben in Rechnung stellen kann. In begründeten Ausnahmefällen können das auch aml sieben Euro sein, aber mit Sicherheit nicht 12 EUR. Die Kosten müssen übrigens nachgewiesen werden. Warum wurde der Vertrag von A eigentlich unterbrochen? Verlängert sich der Vertrag eigentlich um die Ruhezeit? Was steht in der Ruhevereinbarung, bzw. in den AGB des Vertrages zu diesem Thema? |
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| AW: Ruhender Fitness-Studio-Vertrag Zitat:
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| AW: Ruhender Fitness-Studio-Vertrag Zitat:
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| AW: Ruhender Fitness-Studio-Vertrag Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Ruhender Fitness-Studio-Vertrag Zitat:
29,99 EUR? Das ist wirklich "ein stolzer Preis" (nette Umschreibung für Wucher)!. Und wahrscheinlich auch noch unabhängig von der Höhe der Rückstände? Und das ist rechtlich wirklich unbedenklich? |
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| AW: Ruhender Fitness-Studio-Vertrag Zitat:
Zitat:
Im Übrigen hat der Betreiber ja bereits ankündigt, nur die offenstehende Rate und die Bankgebühr einzufordern: Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Ruhender Fitness-Studio-Vertrag @ Humungus Danke für die Verlinkung des mir bisher unbekannten BGH-Urteils, welches ich aus einem gegebenen Anlass sofort einem Bekannten weiterreichen werde. Leider kann ich Dich immer noch nicht bewerten
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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