Dies ist eine Diskussion zu Rücktrittsregelungen Sportveranstaltung innerhalb des Forums Sportrecht
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| Rücktrittsregelungen Sportveranstaltung angenommen ein Veranstalter schreibt in das Reglement auf seiner Webseite folgendes: "Rücktrittsregelungen: Ein Rücktritt von der Teilnahme am Rennen ist bis zum ***** möglich. Der Teilnehmer erhält 50% des Startgeldes zurück erstattet. 50% verbleiben als Verwaltungskostenpauschale beim Veranstalter." Angenommen der Sportler hat sich dort angemeldet und kann nun aus beruflichen Gründen nicht teilnehmen und hat schon das Startgeld (ca um die 50 Euro) bezahlt. Wir gehen davon aus das die Veranstaltung erst in 1,5 Monaten stattfindet. Ist es rechtlich gültig nun 50% als Verwaltungskostenpauschale zu nehmen? Das wären immerhin 25 Euro für ein paar Mausklicks zum löschen aus der Datenbank .MfG: Meister_Racer |
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| AW: Rücktrittsregelungen Sportveranstaltung Zitat:
Ich sehe da absolut kein rechtliches Problem für den Veranstalter - der könnte sogar die komplette Startgebühr einbehalten, auch wenn der Sportler nicht antritt. Davon abgesehen hat der Veranstalter weit mehr getan, als "mit einem Mausklick" den Teilnehmer aus der Startliste zu entfernen... Gerne informiere ich per PN, was so alles "hinter den Kulissen" einer Sportveranstaltung getan und durch die Startgebühren (auch der letztendlich bis zu 20%, je nach Sportart, nicht antretenden Teilnehmer!) mitfinanziert werden muss. |
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