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Regress an Zuschauer durch Proficlubs ...

Dies ist eine Diskussion zu Regress an Zuschauer durch Proficlubs ... innerhalb des Forums Sportrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.04.2011, 13:55
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Question Regress an Zuschauer durch Proficlubs ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

... kann ein Verein wie Sankt Pauli einen Zuschauer nach einem Flaschenwurf in einem Bundesliga schon vorzeitig mit Schadenersatz konfrontieren. Ich dachte immer der Regress ist erst nach einem Sportgerichtsurteil möglich ?!

b) Was blüht dem Zuschauer bei einem Strafantrag durch den Linienrichter wenn dies als Versuch der Körperverletzung gewertet wird ?!- gemeint ist der Strafrahmen ...

c) Kann auch die Staatsanwaltschaft ohne Strafanzeige durch den Linienrichter eigenständig in diesem Sinne tätig werden ?!
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  #2 (permalink)  
Alt 06.04.2011, 14:04
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AW: Regress an Zuschauer durch Proficlubs ...

Zitat:
Zitat von helmes63 Beitrag anzeigen
... kann ein Verein wie Sankt Pauli einen Zuschauer nach einem Flaschenwurf in einem Bundesliga schon vorzeitig mit Schadenersatz konfrontieren.
Na klar.
Zitat:
Ich dachte immer der Regress ist erst nach einem Sportgerichtsurteil möglich ?!
Was hat das Sportgericht mit zivilrechtlichen Forderungen zu tun?

Zitat:
b) Was blüht dem Zuschauer bei einem Strafantrag durch den Linienrichter wenn dies als Versuch der Körperverletzung gewertet wird ?!- gemeint ist der Strafrahmen ...
Siehe §223 StGB, eventuell auch §224 StGB.

Zitat:
Kann auch die Staatsanwaltschaft ohne Strafanzeige durch den Linienrichter eigenständig in diesem Sinne tätig werden ?!
Hier besteht zweifellos öffentliches Interesse, um solche Taten durch angemessene Strafen zu verhindern. Ein Strafantrag ist deshalb nicht nötig.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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Geändert von Humungus (07.04.2011 um 15:18 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 07.04.2011, 14:55
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AW: Regress an Zuschauer durch Proficlubs ...

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Hier besteht zweifellos öffentliches Interesse, um solche Taten durch angemessene Strafen zu verhindern. Ein Strafantrag ist deshalb nicht nötig.
Ich stell mir gerade mal vor, außerhalb eines Fußballplatzes und außerhalb einer hochgeschaukelten Stimmung würde jemand einem erwachsenem Mann einen Plastikbecher an die Schulter werfen. Da würde kein Staatsanwalt öffentliches Interesse bejahen, selbst wenn sich der getroffene noch so theatralisch fallen lässt.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.04.2011, 15:18
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AW: Regress an Zuschauer durch Proficlubs ...

Das ist durchaus richtig. Da fliegen dann aber auch eher Bierkrüge.

Die Situation im Stadion ist etwas anderes, weil ein Schutzinteresse besteht, gegenüber den Schiedsrichtern und gegenüber dem Publikum, das verletzt werden könnte.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.04.2011, 21:56
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AW: Regress an Zuschauer durch Proficlubs ...

Zitat:
Zitat von FCM1400 Beitrag anzeigen
Ich stell mir gerade mal vor, außerhalb eines Fußballplatzes und außerhalb einer hochgeschaukelten Stimmung würde jemand einem erwachsenem Mann einen Plastikbecher an die Schulter werfen. Da würde kein Staatsanwalt öffentliches Interesse bejahen, ...
Im Eingangssachverhalt schilderte helmes63 noch einen 'Flaschenwurf'. Eine geworfene Flasche in Richtung Kopfbereich stellt durchaus einen Gegenstand dar, welcher als gefährliches Werkzeug bzw. Waffe im Sinne der gefährlichen Körperverletzung gem. § 224 StGB zu werten ist.
Jetzt reduziert das FCM1400 auf einen Plastikbecher. - Beim Wurf eines Platikbechers sind durchaus andere rechtliche Bewertungen vorzunehmen als beim Wurf einer Flasche.

Aber Becherwürfe gibts ja nicht nur in fiktiven Sachverhalten, die gibts ja auch im realen Leben...
http://www.n-tv.de/sport/fussball/Sc...le3007266.html
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Geändert von klausschlesinge (08.04.2011 um 12:28 Uhr).
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  #6 (permalink)  
Alt 08.04.2011, 19:29
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AW: Regress an Zuschauer durch Proficlubs ...

Dass eine Körperverletzung, begangen durch den Werfer, stattgefunden hat, steht außer Frage, evtl. sogar eine gefährliche Körperverletzung. Da sind wir uns einig.

Jetzt kommen wir zu den Regreßforderungen. Hier scheint die Diskussion 'St. Pauli Geisterspiel - Regressforderung gegen Fan?' ergiebiger zu der Thematik 'Regreß' zu sein: St. Pauli Geisterspiel - Regressforderung gegen Fan?
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