Dies ist eine Diskussion zu Rechtsstreit im Fitnessstudio zwischen Inhaber und Pächter - mögliche Folgen für Mitglieder innerhalb des Forums Sportrecht
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| Rechtsstreit im Fitnessstudio zwischen Inhaber und Pächter - mögliche Folgen für Mitglieder ich bin über folgenden etwas verzwickteren fiktiven Fall gestolpert und wollte mich erkundigen, was dabei das sinnvollste Verhalten für die Mitglieder bzw. die möglichen Folgen bei einem bestimmten Verhalten für die Mitglieder wären: Grundsätzliches: - Inhaber I hat in der Regel eine Einzugsermächtigung der Mitglieder für den Mitgliedsbeitrag - I nutzt einen kleinen Anteil des Beitrags um die Kosten für die Miete der Räumlichkeit zu bezahlen und leitet den Restbetrag an den Pächter P weiter - P bezahlt alle Trainer und betreut mit Ihnen die Mitglieder Vorgeschichte zum Fall: - P wollte I gerne das Fitnessstudio "abkaufen" - I stellte daraufhin eine überzogene finanzielle Forderung als Verhandlungsgrundlage - P zog daraufhin einen Anwalt hinzu - I behielt daraufhin die kompletten Beiträge ein - P leitete rechtliche Schritte ein Der Fall an sich: - P gründete neue Fitnessstudio GmbH, teilte Mitgliedern Kontoänderung für die Beiträge schriftlich mit und forderte die Mitglieder dabei auf, die Doppelbuchungen vom "alten" Konto zurückbuchen zu lassen und bot an, bei Rückfragen persönlich zur Verfügung zu stehen - etwa 1 Woche später teilt I den Mitgliedern schriftlich mit, dass P einen Betrug durchführe, dass man I die Einzugsermächtigung erteilte habe und die laut I korrekt gebuchten Beiträge auf keinen Fall zurückbuchen lassen soll - knapp weitere 2 Wochen später teilte I den Mitgliedern mit, dass P mittels einstweiliger Verfügung wieder Zutritt zum Studio hat, dass P Fitnessgeräte aus Studio 2 entwendet und jenes verlassen habe, dass das Landeskriminalamt bei Staatsanwaltschaft Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Betrug, Unterschlagung, Datendiebstahl, Datenmissbrauch u.a. eingeleitet hat, dass die Beiträge weiter per Lastschrift an I zu zahlen sind und dass I mehrere Rechtsanwaltskanzleien beauftragt habe um diesen Missbrauch zu beenden Aktionen um den Fall herum: - I schüchterte Trainer und Mitglieder des Fitnesstudios vor Ort ein - P erwirkte daraufhin einstweilige Verfügung gegen I - P verhandelt mit Eigentümer der Räumlichkeiten direkt über zukünftiges Mietverhältnis Und jetzt die Preisfrage: Wie sollten sich die Mitglieder jetzt verhalten bzw. welche Konsequenzen drohen Ihnen bei welchem Verhalten? - Mitgliedsbeiträge von I weiter abbuchen lassen? - Mitgliedsbeiträge von I (wie von P geraten) zurückbuchen lassen? - Mitgliedsbeiträge von P weiter abbuchen lassen? - Mitgliedsbeiträge von P (wie von I geraten) zurückbuchen lassen? - Kündigen? - Was ganz Anderes? ![]() Schonmal vielen Dank für eure Hilfe. Geändert von Kurai (17.05.2012 um 15:21 Uhr). Grund: Konkretisierung |
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| AW: Rechtsstreit im Fitnessstudio zwischen Inhaber und Pächter - mögliche Folgen für Mitglieder Mit wem haben denn in Deinem Beispiel die Mitglieder einen Vertrag? Mit I oder mit P? |
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| AW: Rechtsstreit im Fitnessstudio zwischen Inhaber und Pächter - mögliche Folgen für Mitglieder Hallo FCM1400, schon mal vielen Dank für deine Antwort. Ich hoffe, ich kann die Antwort zu deiner Frage auch richtig wiedergeben. Der Vertrag besteht laut den ersten Zeilen zwischen dem "Fitnessstudio" und dem Mitglied. Bei der Einzugsermächtigung wird "Fitnesstudio - I" ermächtigt, den Beitrag einzuziehen. In der letzten Zeile wird I als Inhaber genannt. Von der Seite des Fitnessstudios wurde der Vertrag aber weder von I noch von P sondern von einem Trainer unterschrieben. |
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| AW: Rechtsstreit im Fitnessstudio zwischen Inhaber und Pächter - mögliche Folgen für Mitglieder Zitat:
Nach den bisherigen Ausführungen sieht es m.E. so aus: die Mitglieder haben ein Rechts-/Vertragsverhältnis mit I. Die Streitigkeiten zwischen P und I können ihnen prinzipiell egal sein. Mit befreiender Wirkung können die Mitglieder jedenfalls nach Lage der Dinge nur an I bezahlen. OT: das Verhältnis I / P ist mir alles andere als klar. Z.B. wie kann P "Pächter" sein, wenn er hinsichtlich der Verträge völlig von I abhängig ist. Für mich ist P bestenfalls Geschäftsführer.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Rechtsstreit im Fitnessstudio zwischen Inhaber und Pächter - mögliche Folgen für Mitglieder Hallo Klaus0155, vielen Dank für deine Antwort, die bringt schon mal Licht ins Dunkel. Zum OT: P wurde in den schriftlichen Mitteilungen von I als Pächter bezeichnet, inwiefern diese Bezeichnung treffend ist kann ich nicht beurteilen, allerdings ist mir auch die Rechtsform des "Fitnessstudios" nicht bekannt. Im Schreiben der "Fitnessstudio GmbH" bezeichnet sich P als Geschäftsführer, allerdings handelt es sich dabei auch um die genannte Neugründung. |
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| AW: Rechtsstreit im Fitnessstudio zwischen Inhaber und Pächter - mögliche Folgen für Mitglieder Zitat:
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| AW: Rechtsstreit im Fitnessstudio zwischen Inhaber und Pächter - mögliche Folgen für Mitglieder Auch noch vielen Dank an FMC1400 für die Bestätigung der vorherigen Antworten. Es gibt neue Informationen bezüglich des fiktiven Falls, nämlich ein Schreiben von P. P teilt mit, dass I vom Vermieter keine Erlaubnis hatte, die Räume an P zu verpachten und deshalb vom Vermieter fristlos gekündigt wurde. Außerdem soll I bis zum Datum x die Räume wieder an der Vermieter herausgeben. P erläutert auch, dass damit die Mitglieder ihre Verträge fristlos kündigen können, da die Räume zum Datum x herausgegeben werden müssen. Zusätzlich ist auch die Strafanzeige von P gegen I angehängt (Nötigung, üble Nachrede, Betrug) aus der auch hervorgeht, dass P tatsächlich einen Pachtvertrag mit I hatte und dass I die fristlosen Kündigungen der Mitglieder zurückweist und weiterhin die Beiträge der Mitglieder einbehält. Hat das jetzt für die Mitglieder tatsächlich die Auswirkungen, die P beschreibt? Also dass die Kündigung des Mietvertrags ein Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrags mit I ist? Oder bleibt alles beim "Alten"? Schonmal vielen Dank für Eure Hilfe. |
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