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Recht auf Sicherheit

Dies ist eine Diskussion zu Recht auf Sicherheit innerhalb des Forums Sportrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.02.2009, 21:58
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Unhappy Recht auf Sicherheit

Guten Tag,
leider konnte ich zu diesem Thema weder via Google noch durch die interne Suchfunktion näheres in Erfahrung bringen.

1)
Das Problem:

Kunde X hat einen Vertrag mit einem Fitnessstudio F.
Seither haben sich die Trainingsbedingungen weitgehenst nicht verändert.
Seit Kunde X die Geräte des Studios F intensiver nutzt fällt negativ auf,
dass keines der Geräte am Boden fixiert sind,
was bereits mehrere Male zu kritischen Situationen geführt hat.

Gerät fällt fast auf Kunde X.
Gerät bewegt sich fort und die Gewichte fallen nur dank Hilfe anderer nicht auf Kunde X.
Kurzhanteln sind nicht korrekt festgeschraubt was dazu führte dass Scheiben beinahe auf den Kopf fielen.
[...]

Die Frage:

Hat Kunde X nun das Recht zu kündigen sofern das F besagte Sicherheitsrisiken nicht behebt,
obwohl sich X mit Abschluss des Vertrages auf diese Situation einlies?
Zu bemerken ist, dass sich besagt mägel erst zu späteren Zeitpunkten bemerkbar machten.

=> Ist es überhaupt Zulässig ein Fitnessstudio mit solchen Risiken zu betreiben?


2)
Ein zusätzliche Frage:
Kann F seinen Kunden generell verbieten (Leere) Trinkflaschen mit zu bringen,
da diese evtl. am verfügbaren Wasserhahn aufgefüllt werden?
(Befüllte Flaschen sind hingegen erlaubt)




Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 09.02.2009, 07:55
V.I.P.
 
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AW: Recht auf Sicherheit

1. Gewerbeaufsichtsamt benachrichtigen. Ungesicherte Geräte stellen eine erhebliche Unfallgefahr dar und sind nicht zu tolerieren. Der Kunde sollte den Betreiber zur Nachbesserung auffordern. Geschieht nichts, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Angesichts des hohen Unfallrisikos bin ich der Meinung, der Kunde kann sein Training sofort unterbrechen und den Betrag für die entsprechende Zeit zurückfordern.

2. Die Sache mit dem Trinken bei Studios...da kenne ich mich nicht genug aus. Das Mitbringen von Flaschen ist aber ganz klar erlaubt...nur, was man dann im Studio damit machen darf, das sollte Dir einer der Experten sagen (13, bist Du da?).
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.02.2009, 08:03
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AW: Recht auf Sicherheit

Trotzdem schonmal vielen Dank für deine sehr rasche Antwort!

Die Problematik ist dem Inhaber bekannt, und wurde bisher lediglich durch in Lächeln überspielt,

und auf fälschliches Nutzen zurückgeführt.

Geändert von WickedSick (09.02.2009 um 08:24 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 10.02.2009, 08:26
V.I.P.
 
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AW: Recht auf Sicherheit

Das Lachen dürfte ihm vergehen, wenn das Gewerbeaufsichtsamt eine Begehung macht.
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Albert Einstein

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  #5 (permalink)  
Alt 10.02.2009, 10:53
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AW: Recht auf Sicherheit

Habe es der Gewerbeaufsicht per Email gemeldet. (Genügt das?)
Hoffe es wird sich etwas ändern.

Vielen Dank euch!

Was gibt es zum Thema "Leere Flasche"?
Ich meine Zweck dieser Aktion ist, dass der Inhaber nicht möchte dass die Kunden sich ihre FLaschen am Wasserhahn füllen sondern statdessen bei ihm welches Kaufen.
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