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Rausschmiss

Dies ist eine Diskussion zu Rausschmiss innerhalb des Forums Sportrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.01.2011, 16:21
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Rausschmiss

Frage 1:

Kunde A hat einen Vertrag im Fitnessstudio B und ist ganz zufrieden. Er beabsichtigt keineswegs zu kündigen. Doch das Verhältnis zu Studioleiter B kühlt merklich ab, irgendwie schwingt eine extrem negative Energie zwischen den beiden (ansonsten aber höflich-korrekter Umgang).

Nun geht es los: Kunde A interessiert sich sehr für einen professionellen Armbandtrainingscomputer (hochwertiges teures Model), den Studioleiter B als lizensierter Trainingscomputerverkäufer auch vertreibt (und sogar in der passenden Farbe vorrätig hat). Studioleiter B erklärt Kunde umfangreich und ausführlich den Trainingsnutzen des Gerätes und die vielfältigen Möglichkeiten. Kunde A ist begeistert, Studioleiter B wittert wohl einen Zusatzumsatz. Doch Kunde A googelt im Internet und findet das selbe Model deutlich preiswerter bei einem Internethändler. Dort kauft er den Trainingscomputer und trainiert damit Stolz im Fitnessstudio B. Studioleiter kriegt das so nach 14 Tagen mit und spricht Kunde A darauf an. Kunde A erklärt, daß er das Gerät im Internet gekauft hat, Studioleiter B zieht beleidigt ab.

Zwei Tage später hat Kunde A einen Brief von Studioleiter B im Briefkasten, in dem nur zwei Sätze stehen:

Zitat:
Sehr geehrter Herr Kunde A,

hiermit kündigen wir Ihren Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung. Den bereits eingezogenen Beitrag für den Monat Januar haben wir bereits auf Ihr Konto zurücküberwiesen.

Hochachtungsvoll

Studioleiter B
Das empfindet Kunde A als bodenlose Frecheit und auch als Gemeinheit! Es gibt kein vergleichbares Studio in der Nähe und auch der schöne Kontakt zu den Trainingskameraden ist nun weg. Was kann Kunde A tun? Der Vertrag hatte sich gerade verlängert (bis 12/2011). Darf Studioleiter das?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.01.2011, 20:32
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AW: Rausschmiss

Zitat:
Zitat von Registrierkasse Beitrag anzeigen
Darf Studioleiter das?
Meiner Meinung nach nicht. Das Neppen einer Beratungsleistung hinsichtlich des Computers ist zwar ärgerlich, aber keine so erhebliche Störung des Vertragsverhältnisses, dass eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt ist.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.01.2011, 20:39
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AW: Rausschmiss

Zitat:
Zitat von Registrierkasse Beitrag anzeigen
Was kann Kunde A tun?
Ganz ehrlich?: Nichts!

Zitat:
Zitat von Registrierkasse Beitrag anzeigen
Darf Studioleiter das?
Formal: Nein.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.01.2011, 20:51
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AW: Rausschmiss

Zitat:
Zitat von FCM1400 Beitrag anzeigen
Ganz ehrlich?: Nichts!
Ich frage mich, ob er Fahrtkosten zu einem weiter gelegenen Studio als Schadenersatz geltend machen kann, erhöhte Mitgliedsbeiträge natürlich auch.
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  #5 (permalink)  
Alt 13.01.2011, 11:19
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AW: Rausschmiss

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Ich frage mich, ob er Fahrtkosten zu einem weiter gelegenen Studio als Schadenersatz geltend machen kann, erhöhte Mitgliedsbeiträge natürlich auch.
Das ist korrekt. Aber auch nur theoretisch, denn Kunde A müßte nachweisen, daß es sonst keine andere Möglichkeit gibt sich fitzuhalten. Ich kann mir nur schwer vorstellen, daß das glaubhaft vorgetragen werden kann. Theoretisch könnte auch - wenn es keine andere Sportmöglichkeit außer dem besagtem Studio gibt - der beginnende körperliche Verfall bis zum ordentlichen Vertragende geltend gemacht werden. Das müßte natürlich durch ein Gutachten belegt werden. Aber wie gesagt, theoretisch ist vieles möglich, praktisch dürfte es bei dem "nichts" bleiben.
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  #6 (permalink)  
Alt 13.01.2011, 15:39
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AW: Rausschmiss

Zitat:
Zitat von FCM1400 Beitrag anzeigen
Theoretisch könnte auch - wenn es keine andere Sportmöglichkeit außer dem besagtem Studio gibt - der beginnende körperliche Verfall bis zum ordentlichen Vertragende geltend gemacht werden. Das müßte natürlich durch ein Gutachten belegt werden.
Eine grandiose Utopie, die jeder Anwalt leicht zerpflücken könnte

Summa summarum hast Du recht: das Mitglied könnte in die Röhre schauen.
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