Dies ist eine Diskussion zu Raus aus dem Vertrag II innerhalb des Forums Sportrecht
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| Raus aus dem Vertrag II "Der Beitrag ist im Voraus, spätestens am 3. Werktag des jeweiligen Monats zu entrichten. Kommt das Mitglied mit der Zahlung von mindestens zwei monatlichen Beiträgen schuldhaft in Verzug, werden die gesamten noch ausstehenden Beiträge bis zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit sofort und insgesamt zur Zahlung fällig." Nun sind zwei Wochen seit Erhalt der Forderung vergangen und Frau A wird unerwartet und ganz plötzlich sportuntauglich. Sie kündigt darauf hin den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund. Einmal abgesehen davon, dass Betreiber B die Kündigung wegen angeblich fehlender "Dauerhaftigkeit der Umstände" nicht anerkennen will, verlangt er trotzdem den kompletten Betrag. Meine Fragen: Betreiber B hat alle Beiträge aufgrund dieser merkwürdigen Vertragsklausel eingefordert. Ist das überhaupt zulässig? Mal angenommen, es gäbe keinen Disput bzgl. der Dauerhaftigkeit, bis wann müsste Frau A zahlen? (Bertreiber B hatte ja vor der Sportuntauglichkeit schon diese komische Forderung geltend gemacht) |
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