Dies ist eine Diskussion zu Probetraining - Plötzlich Rechnung innerhalb des Forums Sportrecht
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| nehmen wir mal an: Person X ruft bei einem Sportstudio (nur Wasserkurse) an. Er fragt nach einem kostenlosen Probetraining. Anbieter Y sagt am Telefon "kein Problem..." und beide machen einen Probetermin aus. Person X kommt am besagte Tag zum Sportstudio und nimmt an einem Wasser...kurs teil. Person X wird gefragt, ob es ihm/ihr gefallen hat und ob Person X einen weiteren Probetermin (härteres Training) möchte. Person X überlegt, weiß es noch nicht. Es werden keine Kosten genannt, die für das Probetraining anfallen. Diese Kosten sind auch nicht auf der Preisliste (Probetraining) vorhanden. Person X verabschiedet sich. Person X bekommt vom Anbieter Y nach zwei Wochen eine Rechnung für die 1 Stunde Wassersport (regulärer Preis) von 18,00€. Zahlbar innerhalb von 10 Tagen. Ist dies soweit rechtens, dass Person X davon nichts erfährt, und plötzlich eine Rechnung für ein Probetraining erhält? Vielen Dank für eure Mühe! |
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| AW: Probetraining - Plötzlich Rechnung Es gibt kein kostenloses (Probe)Training. Nirgends. Das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Training kostet immer. Die Frage ist höchstens - so auch in Deinem Beispiel - wer die Kosten übernimmt. Wenn Kunde X nachweisen kann, daß Betreiber Y die Kostenübernahme zugesichert hat, muß Y die auch bezahlen. Ansonsten: X hat eine Leistung in Anspruch genommen, X muß bezahlen. |
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| AW: Probetraining - Plötzlich Rechnung Zitat:
Eigenartige Argumentation. Selbstverständlich gibt es aus Sicht des Kunden/Verbrauchers ein kostensloses Probetraining, nämlich dergestalt, dass er/sie dafür nichts bezahlen muss. Ebenso wie es bspw. eine "kostenlose" Probefahrt vor dem Kauf eines Autos gibt. Dass selbstverständlich bei beiden Vorgängen Kosten entstehen ist - mit Verlaub - banal. Und dass diese, aufgrund der Vereinbarung letztlich der Veranstalter/Sportstudiobetreiber trägt, ist zwar die betriebswirtschaftliche Konsequenz, hat aber mit dem vorliegenden fiktiven Fall nichts zu tun, bzw. ist für diesen belanglos. Im fiktiven Fall kommt es letztlich darauf an, ob die mündliche Zusage eines entgeltfreien Probetrainings (diese Zusage lässt sich aus der auf die entsprechende Frage gegebenen Antwort "Kein Problem..." nämlich schliessen) beweisbar ist. Hier wird es dann darauf ankommen, welcher Sachvortrag plausibel ist. Dies könnte sich auch an den Gepflogenheiten des Veranstalters/Sportstudios orientieren (z.B. sind Einzelteilnahmen am Training üblich oder ist die Regel Training im Rahmen einer Mitgliedschaft/eines Vertrages?). Werden entgeltfreie Probetrainings öfters zugestanden, usw. usw.? Das Ganze würde ich aber nicht so hoch hängen. Denkbar ist, dass es sich beim Veranstalter schlicht um ein Kommunikationsproblem handelt. Die Teilnahme am Probetraining wird der Buchhaltung gemeldet, ein Hinweis auf die gegebene Zusage unterbleibt (je nach Organisation vielleicht schon im Vorfeld) - ergo: Rechnung wird gestellt. Ich würde es einfach mal mit einem Anruf versuchen, das Problem wird wohl damit gelöst sein.
__________________ Gruß Klaus |
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