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Ordentliche Kündigung da Laufzeit nicht angekreuzt

Dies ist eine Diskussion zu Ordentliche Kündigung da Laufzeit nicht angekreuzt innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 30.06.2009, 20:01
Boardneuling
 
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Ordentliche Kündigung da Laufzeit nicht angekreuzt

Hallo liebe Gemeinde,

Angenommen Sportler A hat eine Clubvereinbarung bei Club B unterschrieben. A würde in diesem beispiel nun gern kündigen und stößt auf den Wortlaut:

"Die Mitgleidschaft verlängert sich automatisch um die oben vereinbarte Laufzeit, sofern die Mitgleidschaft nicht mindestens sechs Wochen vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.

Jetzt würde A auffallen, dass bei den aufgeführten Laufzeiten (6, 12, 18) die es bei Vertragsabschluss anzukreuzen gilt, kein Kreuz gemacht wurde.
Könnte A mit dem bestehenden gesetzlichen Kündigungsfristen für unbegrenzte Verträge ordentlich Kündigen?

Angenommen der Vertrag ist nach Laufzeit und monatlicher Beitrag gestaffelt, dass heist 6 Monate Laufzeit 5 €/ mtl, 12 Monate Laufzeit 4€/ mtl. usw.. könnten wohlmöglich darauf geschlossen werden, dass der Vertrag eine Laufzeit hat, da der Beitrag, als Beispiel 5€/mtl, schriftlich festgehalten wurde.. Oder könnte angenommen werden, dass tatsächlich keine Laufzeitvereinbart wurde ohne dies explezit im Vertrag festzuhalten??

Vielen Dank im Vorraus für die Ideen für diese Ahnnahme eines arg uneindeutigen Falls.

Brainticket
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Alt 01.07.2009, 15:16
Boardneuling
 
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AW: Ordentliche Kündigung da Laufzeit nicht angekreuzt

Wow, entweder ich bin zu ungeduldig oder die Sache ist eindeutig und verdient keiner Antwort (für mich ja nicht, umsonst würde ich mir so ein Fall ja nicht ausdenken) oder es ist echt verzwickt..

Wie auch immer um mögliche Lösungsvorschläge wäre ich wirklich sehr dankbar.!
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  #3 (permalink)  
Alt 01.07.2009, 16:01
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AW: Ordentliche Kündigung da Laufzeit nicht angekreuzt

Ich bin Laie, halte aber den Fehler des fehlenden Kreuzchens für heilbar, solange eindeutig feststellbar ist, welche vertragliche Einigung erzielt wurde. Dazu müssten die Vertragspartner befragt werden und sonstige Hinweise ausgewertet werden (Abbuchungsauftrag).
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.07.2009, 16:25
Boardneuling
 
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AW: Ordentliche Kündigung da Laufzeit nicht angekreuzt

Vielen dank erstmal Humungus,

Welche Hinweise? Angenommen es wird der Betrag (der in der Preisstaffelung für Laufzeiten) für die 6 Monatige Laufzeit abgebucht und es wurde eine verminderte Aufnahmegebühr vereinbart, könnte dann nicht interpretiert werden dass es sich um einen unbefristeten Vertrag handelt?

Wieso sollte A dann nicht auf den Inhalt des Vertrages bestehen dürfen, wenn es B genauso tun könnte in hinsicht der Kündigungsfrist von 6 Wochen vor Ablauf des vermeintlichen Vertragsendes?

Wieso wäre die eventuell versäumte Kündigungsfriste nicht heilbar? Bei Verträgen dürfte es doch theoretisch nicht so zugehen, dass gesagt wird "kann ja mal passieren".

Aus dem Vertrag würde wie gesagt einfach keine Laufzeit hervorgehen.

Wäre in diesem Beispiel eigentlich eine Kündigungsfrist von 6 Wochen vor Vertragsende gültig? Recherchen ergaben dies nicht eindeutig, jedoch wurden meist 1 Monat als akzeptabel anerkannt.
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