Dies ist eine Diskussion zu Neue Geräte = Neuer Mitgliedschaftsvertrag ? innerhalb des Forums Sportrecht
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| Neue Geräte = Neuer Mitgliedschaftsvertrag ? ich hatte aus Versehen ein Fallbeispiel im m.E. falschen Bereich gepostet. Hier also noch mal von vorne. DANKE! Mal angenommen Kunde A ist seit mehreren Jahren Mitglied in einem Fitnessstudio. Der Vertrag sieht die Nutzung der Geräte, Kurse sowie Sauna vor. Dafür ist ein Monatsbeitrag von X Euro zu zahlen. Dieser Beitrag kann auf Grund von Mehrwertsteuer-Erhöhungen angepasst werden. Seit kurzem bietet das Studio nun neue zusätzliche Geräte an, die nur mit einer Chipkarte zu bedienen sind (Milon-Zirkel). Um diesen Zirkel aber benutzen zu dürfen, müsste Kunde A seinen langjährigen Vertrag gegen einen neuen Vertrag tauschen, der dann die Nutzung des Zirkels beinhaltet. Der Monatsbeitrag würde sich in diesem Fall erheblich erhöhen. Weiterhin sieht der neue Vertrag eine Preisanpassung von jährlich 0,5 Euro vor. Kunde A möchte aber diesen - für ihn schlechteren - Vertrag nicht abschließen (wäre kein Zusatzvertrag sondern ein NEUabschluss), aber dennoch alle Geräte im Studio nutzen können. In seinem Vertrag ist auch nirgends erwähnt, dass bestimmte Geräte oder neu angeschaffte Geräte nicht im Preis eingeschlossen sind. - Könnte er vom Betreiber des Studios eine Chipkarte für die Nutzung des Zirkels fordern ? - Bzw. lediglich einen Zusatzvertrag für die Nutzung des Zirkels erwirken, so dass sein alter Mitgliedschaftsvertrag davon unberührt bleibt? Vielen Dank vorab für Ihre Meinung. |
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| AW: Neue Geräte = Neuer Mitgliedschaftsvertrag ? Zitat:
Ob die Mitglieder Lust haben, ihre Beiträge zu wiederholen? (-; |
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| AW: Neue Geräte = Neuer Mitgliedschaftsvertrag ? Hallo Alexias, wenn ich nur wüsste, wo/wie ich um eine Verschiebung bitten kann ? Vielleicht kannst du mir das noch verraten :-) DANKE |
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| AW: Neue Geräte = Neuer Mitgliedschaftsvertrag ? Zitat:
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| AW: Neue Geräte = Neuer Mitgliedschaftsvertrag ? Zitat:
Kunde A kann die üblichen Fitneßgeräte frei nutzen. Werden diese z.B. gegen neuere ausgetaut oder durch weitere übliche Fitneßgeräte ergänzt, so kann der Kunde diese selbstverständich im Rahmen seines Vertrages ohne zustätzliche Entgelte zu entrichten nutzen. Was ganz anderes ist es aber, wenn spezielle Geräte und insbesondere komplette Trainingssysteme dazukommen (Beispiele: Power Plate, Kinesis, Höhenbalance, miha bodytec oder milon-Zirkel, um nur einmal die gängisten zu nennen). Das sind sicher keine üblichen Apparate und Geräte zur Körperertüchtigung, sondern Sondersysteme, dazu im High-End-Breich. So ein großer milon-Zirkel kommt sicher auf schlappe 120.000 EUR inkl. MwSt. Klar, daß so etwas sicher nichts mit einem normalen Fitneßvertrag mit normalen Fitneßapparaten zu tun hat. Von daher hat m.E. der Sportstättenbetreiber duchaus das Recht, nur den Kunden die Nutzung zu gestatten, die mit ihm eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen haben. Das dürfte so sicher auch gängige Praxis sein. Mir ist jedenfalls nichts Gegenteiliges bekannt. |
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| AW: Neue Geräte = Neuer Mitgliedschaftsvertrag ? Hallo FCM1400, danke für deine Meinung. Ich stimme dir da ja auch zu, allerdings verstehe ich nicht, warum das Mitglied dann einen komplett neuen Vertrag abschließen soll und nicht einfach einen Zusatzvertrag. Ein neuer Vertrag würde zum Einen eine Erhöhung des Monatsbeitrags bedeuten plus die Beiträge für den Zirkel. Das findet der langjährige Kunde halt irgendwie blöd. Aber rechtlich gesehen gibt es wohl keine Alternativen... Ich kann mich erst heute melde, da ich leider geschäftlich unterwegs war. Geändert von Frau Recht (31.03.2011 um 17:07 Uhr). |
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| AW: Neue Geräte = Neuer Mitgliedschaftsvertrag ? Zitat:
Das kann ich gut verstehen. Auf der anderen Seite steht der nicht unerhebliche Invest und die zusätzlichen Kosten (Personal, Fortbildung, Marketing, Unterhaltung & Wartung, etc.) und das damit verbundene Risiko. Vielleicht sollte der langjähriger Kunde einfach mal mit dem Sportstättenbetreiber reden? |
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| AW: Neue Geräte = Neuer Mitgliedschaftsvertrag ? Nennt man das nicht auch Verschleierungstaktik ? ;-) Irgendwo habe ich mal gelesen, dass solche Verträge oder Absprachen zu keiner einseitigen Benachteiligung führen darf, sonst sind sie so-to-say ungültig ?? Aber gut, da kann der Kunde also nur auf die Kulanz spekulieren ! |
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