Dies ist eine Diskussion zu Mitgliedschaftskündigung angeblich nicht geschehen... innerhalb des Forums Sportrecht
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| Mitgliedschaftskündigung angeblich nicht geschehen... Im Grunde habe ich eine Frage zu Vertragsklauseln nd Kündigungsfristen. Angenommen, man hat eine Mitgliedschaft in z.B. einer Tanzschule oder Sportverein fristgerecht gekündigt und persönlich(!) dort abgegeben, und der Verein (welcher Natur auch immer er ist) dann später behauptet, man hätte dort nie etwas bekommen. Ist das dann ein typischer Fall von Aussage gegen Aussage oder hätte das Mitglied irgendeine Chance dagegen anzugehen? Wie verhält sich das denn dann eigentlich? Ist man auf eine Kündigungsbestätigung angewiesen? Außerdem: sind Kündigungsfristen in einem solchen Verein von einem halben Jahr- zum Halbjahr (z.B. zum Juni/Dezember) rechtens? Man hätte dann also eine Kündigungsfrist von einem Jahr, wenn man in Januar kündigt und müsste in dieser Zeit fleißig die Beiträge zahlen. Nennt man sowas dann Vertagsfreiheit? Oder hätte man aufgrund einer Unverhältnismäßigkeit das "Recht" auf seiner Seite? Wie lang darf eine solche Kündigungsfrist überhaupt sein? Ich bin gespannt Grüße |
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| AW: Mitgliedschaftskündigung angeblich nicht geschehen... Mit Unterschrift unter den Mitgliedsvertrag hat man die Bedingungen, auch zur Kündigung, akzeptiert. Ein halbes Jahr Kündigungsfrist ist rechtmäßig. Derjenige, der gekündigt hat, muß dies nachweisen vor Gericht im Streitfall. Kopie der Kündigung mit Empfangsbestätigung z.B. |
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