Dies ist eine Diskussion zu Mit attest gekündigt aber nicht anerkannt innerhalb des Forums Sportrecht
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| Mit attest gekündigt aber nicht anerkannt Ein man hat ein problem mit nem fitnessstudio.er hat von seinem arzt ein attest ausgeschrieben bekommen, dass e kein sport machen kann. (Rückenbeschwerden)Diesen hat er dann beim fitnessstudio abgegeben. Nach ca. einer woche kam ein rückruf das das attest nicht anerkannt ist und er mit sofortiger wirkung nicht kündigen kann. (weil kein Zeitraum in dem Attest steht und sie wollten genau wissen was er habe.) Nirgends stand das dieser Inhalt im Attest stehen soll, in seinem Attest stand das er sich momentan in Behandlung befinde. Nun hat er einen Brief vom Vollstrekungsamt erhalten. Bitte um Antwort. Meine Frage ist darf das Fitnessstudio noch solch einem Attest verlangen? Ich meine ein Attest ist ein Attest. Es hat die doch nichts anzugehen wie er ich kein Sport machen kann und was er genau habe.Oder??? Geändert von wowawowa1986 (02.06.2010 um 19:45 Uhr). |
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| AW: Mit attest gekündigt aber nicht anerkannt Lies mal die Forenregeln und ändere den Beitrag.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Mit attest gekündigt aber nicht anerkannt so besser?hoffe ihr könnt helfen |
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| AW: Mit attest gekündigt aber nicht anerkannt Eine außerordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn ärztlich bestätigt wird, dass Sport andauernd nicht mehr ausgeübt werden kann. Ist eine Genesung möglich, kann das Studio den Vertrag stilllegen und nach Genesung wieder aufleben lassen. Die Diagnose geht das Studio nichts an. Die Tatsache, dass hier wohl bereits ein Vollstreckungsbescheid ausgestellt wurde, spricht für einen pennendes Mitglied, das sich nicht rechtzeitig gewehrt hat. Es kann zwar immer noch Widerspruch einlegen, muss aber damit rechnen, dass schon eine Pfändung veranlasst wird.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Mit attest gekündigt aber nicht anerkannt was kann er jetz am besten tun?zum anwalt gehen? |
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| AW: Mit attest gekündigt aber nicht anerkannt Das ist hier wohl die beste Lösung. Er droht die Vollstreckung!
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| AW: Mit attest gekündigt aber nicht anerkannt wie teuer wäre ein anwalt...er ist leider nicht rechtsschutz versichert |
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| AW: Mit attest gekündigt aber nicht anerkannt Das hängt vom Streitwert ab. Einen Gebührenrechner im Internet zu finden dürfte nicht schwierig sein.
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