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Mal wieder Fitnessstudio

Dies ist eine Diskussion zu Mal wieder Fitnessstudio innerhalb des Forums Sportrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.05.2009, 14:55
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Mal wieder Fitnessstudio

Was wäre wenn man 700km von seinem Wohnort wegzieht, im Februar seinen vertrag gekündigt hätte und vom Fitnessstudio bestätigt bekommt das die Kündigung in Ordnung geht. Eine Ummeldebescheinigung hat man vorgelegt. Nach kurzer zeit stellt man allerdings fest das das Fitnessstudio weiter abbucht. Ein Blick in die AGBs verrät, das das Fitnessstudio auch beim Umzug eine Frist von 3 Monaten hat. Ist laut Gesetz nicht auch in so einem Fall IMMER eine fristlose Kündigung möglich?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.05.2009, 15:09
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AW: Mal wieder Fitnessstudio

Richtig. Die Klausel des Studios ist ungültig. Zurückbuchen und mit Betrugsanzeige drohen, wenn weiter abgebucht werden sollte.

Mit "immer" wäre ich aber vorsichtig. Es könnte beispielsweise eine Filiale des Studios am neuen Wohnort stehen...
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  #3 (permalink)  
Alt 07.05.2009, 15:15
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AW: Mal wieder Fitnessstudio

kann man sachen zurückbuchen die mehr als 6 wochen zurückliegen?

wie macht man dem fitnessstudio sowas klar? gibt es ne rechtsgrundlage für sowas? die könnten ja theoretisch sagen das das in den agbs steht und was man unterschrieben hat gilt
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  #4 (permalink)  
Alt 07.05.2009, 15:22
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AW: Mal wieder Fitnessstudio

Zitat:
Zitat von frechdaxx
kann man sachen zurückbuchen die mehr als 6 wochen zurückliegen?
Die Frist für Rückbuchungen eines Lastschriftauftrags (Einzug!) beträgt sechs Wochen nach Rechnungsabschluss (Mein Gott, wie oft ich das schon geschrieben hab. Warum nutzt keiner die Forensuche... ). Bei einem Privatkunden findet der Rechnungsabschluss üblicherweise am Quartalsende statt.

Folge: sämtliche Buchungen der Monate Januar bis März sind bis zum 15.05. rückbuchbar, der Monate April bis Juni bis zum 15.08. und so weiter. Bei unberechtigten Abbuchungen kann das sogar noch weiter verlängert werden (Forensuche! )

Zitat:
Zitat von frechdaxx
wie macht man dem fitnessstudio sowas klar? gibt es ne rechtsgrundlage für sowas? die könnten ja theoretisch sagen das das in den agbs steht und was man unterschrieben hat gilt
Da sollte man nicht mit Paragraphen herumschwingen, weil das bei den Muckiblödis eh nix bringt.

Forensuche! ( ) Da findet man das hier:
http://www.juraforum.de/forum/archiv...io-wegen-umzug

Mann, hast Du mich traurig gemacht...
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  #5 (permalink)  
Alt 07.05.2009, 15:34
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AW: Mal wieder Fitnessstudio

Sorry, hab schon rumgestöbert, aber keinen Fall gefunden in dem das Fitnessstudio 3 Monate Kündigungsfrist auch beim Umzug hat. Auch in deinem Thread sehe ich das beim Überfliegen nicht. Hab nun mal das hier gefunden:

http://www.verbraucherzentrale-niede...nk213982A.html

Nur für mein Verständnis als Laie, was bedeutet außerordentliche Kündigung

1. Die Möglichkeit das man vorzeitig aus einem 2 Jahres Vertrag rauskann, jedoch mit der 3 Monate Frist

oder

2. Raus aus einem 2 Jahres Vertrag und das fristlos, weil man ja nicht mehr von den Leistungen des Fitnessstudios gebrauch machen kann?

Danke für eure Antworten

Geändert von frechdaxx (07.05.2009 um 16:03 Uhr).
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Alt 07.05.2009, 16:01
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AW: Mal wieder Fitnessstudio

Zitat:
Zitat von frechdaxx
NNur für mein Verständnis als Laie, was bedeutet außerordentliche Kündigung in meinem Fall.
In Deinem Fall? Dazu darf ich nichts sagen, weil konkrete Rechtsberatung nicht erlaubt ist.

In einem fiktiven Fall aber bedeutet Sonderkündigung die sofortige Vertragsbeendigung ohne die Pflicht, auch nur einen Tag noch weiter zahlen zu müssen. Und AGBs können auch (teilweise) ungültig sein, gleich, ob man sie unterschrieben hat oder nicht.
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  #7 (permalink)  
Alt 07.05.2009, 16:03
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AW: Mal wieder Fitnessstudio

Habs editiert, danke
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  #8 (permalink)  
Alt 07.05.2009, 16:13
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Auf jeden Fall ist eine Klausel in den AGB, die trotz einer Sonderkündigung weitere drei Monatesbeiträge verlangt, unwirksam. Also: nix mehr zahlen.
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