Dies ist eine Diskussion zu Mal wieder Fitnessstudio innerhalb des Forums Sportrecht
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| Mal wieder Fitnessstudio |
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| AW: Mal wieder Fitnessstudio Richtig. Die Klausel des Studios ist ungültig. Zurückbuchen und mit Betrugsanzeige drohen, wenn weiter abgebucht werden sollte. Mit "immer" wäre ich aber vorsichtig. Es könnte beispielsweise eine Filiale des Studios am neuen Wohnort stehen...
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Mal wieder Fitnessstudio kann man sachen zurückbuchen die mehr als 6 wochen zurückliegen? wie macht man dem fitnessstudio sowas klar? gibt es ne rechtsgrundlage für sowas? die könnten ja theoretisch sagen das das in den agbs steht und was man unterschrieben hat gilt |
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| AW: Mal wieder Fitnessstudio Zitat:
). Bei einem Privatkunden findet der Rechnungsabschluss üblicherweise am Quartalsende statt.Folge: sämtliche Buchungen der Monate Januar bis März sind bis zum 15.05. rückbuchbar, der Monate April bis Juni bis zum 15.08. und so weiter. Bei unberechtigten Abbuchungen kann das sogar noch weiter verlängert werden (Forensuche! )Zitat:
Forensuche! ( ) Da findet man das hier: http://www.juraforum.de/forum/archiv...io-wegen-umzug Mann, hast Du mich traurig gemacht...
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| AW: Mal wieder Fitnessstudio Sorry, hab schon rumgestöbert, aber keinen Fall gefunden in dem das Fitnessstudio 3 Monate Kündigungsfrist auch beim Umzug hat. Auch in deinem Thread sehe ich das beim Überfliegen nicht. Hab nun mal das hier gefunden: http://www.verbraucherzentrale-niede...nk213982A.html Nur für mein Verständnis als Laie, was bedeutet außerordentliche Kündigung 1. Die Möglichkeit das man vorzeitig aus einem 2 Jahres Vertrag rauskann, jedoch mit der 3 Monate Frist oder 2. Raus aus einem 2 Jahres Vertrag und das fristlos, weil man ja nicht mehr von den Leistungen des Fitnessstudios gebrauch machen kann? Danke für eure Antworten Geändert von frechdaxx (07.05.2009 um 16:03 Uhr). |
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| AW: Mal wieder Fitnessstudio Zitat:
In einem fiktiven Fall aber bedeutet Sonderkündigung die sofortige Vertragsbeendigung ohne die Pflicht, auch nur einen Tag noch weiter zahlen zu müssen. Und AGBs können auch (teilweise) ungültig sein, gleich, ob man sie unterschrieben hat oder nicht.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Mal wieder Fitnessstudio Habs editiert, danke |
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| AW: Mal wieder Fitnessstudio Auf jeden Fall ist eine Klausel in den AGB, die trotz einer Sonderkündigung weitere drei Monatesbeiträge verlangt, unwirksam. Also: nix mehr zahlen.
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