Dies ist eine Diskussion zu Männer im Frauenfitness-Studio? innerhalb des Forums Sportrecht
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| Person A trainiert hauptsächlich abends, da es ihr nur dann möglich ist. Nach einiger Zeit muss sie aber feststellen, dass Studio B den Kursraum an eine Selbstverteidugungskursgruppe C vermietet. Diese Gruppe besteht aus einem großen Teil aus Männern, die also regelmäßig Studio B passieren und auch kürzere Zeit dort verweilen. Das stört Person A, doch anstatt sofort zu kündigen überlegt sie sich, nun hauptsächlcih an den Wocheneden zu trainieren. Auch hier ist ihr das training erst nachmittags möglich. Nach einiger Zeit entschließt sich Studio B die Öffnungszeiten an den Wochenende nach hinten deutlich zu verkürzen, so dass Person A nun auch hier Schwierigkeiten bekommt zu trainieren. Dazu kommt, dass es wohl auch schon vorgekommen ist, dass eine Mitarbeiterin gedultet hat, dass ein man richtig an den Geräten im Studio B trainiert hat. Das weiß Person A aber lediglich durch Dritte. Person A beschließt zu Kündigen, außerhalb der Kündigungsfrist, aber dennoch nicht fristlos, sie gewährt Studio B 4 Wochen Frist. Kurz vor Ablauf dieser Zeit frägt Person A im Studio nach, denn sie hat seit dem Kündigungsschreiben nichts von Studio B gehört. Sie wird unfreundlich behandelt und gleichzeitig um Geduld gebeten. Eine Stellungsnahme duch STudio B wird angekündigt, kommt aber auch über 10 Tage später nie bei Person A an. Kann Person A nun fristlos kündigen? |
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| AW: Männer im Frauenfitness-Studio? Fristlos bzw. außerordentlich können Verträge "aus wichtigen Gründen" gekündigt werden. Das sind z.B. wiederholte, angemahnte oder besonders schwerwiegende Abweichungen im Verhalten einer der Parteien vom Vereinbarten. Ob sowas vorliegt, wenn dem Hörensagen nach schon einmal ein Mann eigentlich Frauen vorbehaltene Räume betreten hat, möge ein (am Besten Bundesverfassungs-)Gericht entscheiden, ich zweifle da stark. Zitat:
![]() Zitat:
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Männer im Frauenfitness-Studio? Person A hat lediglich davon gehört, dass ein Mann trainiert hätte, richtig. Person A geht auch davon aus, dass das kein Kündigungsgrund ist, zumal man hier ja lediglich davon ausgehen kann, dass ein Fehler durch das Personal vorliegt, der behoben werden kann. Tatsache ist aber, dass Person A sich davon gestört fühlt, dass regelmäßig Männer durch das Studio gehen. Das ist so und auch nicht Hörensagen o.Ä. Studio B wirbt nunmal mit dem Slogan exclusiv für die Frau und Person A sieht eben diese Exclusivität hierbei stark in Frage gestellt. Auch versteht Person A nicht, weshalb sie es hinnehmen muss, dass sich permanent und für sie negativ die Öffnungszeiten ändern. Die Stellungsnahme war die Idee von Studio B, diese sollte an Person A geschickt werden. |
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| AW: Männer im Frauenfitness-Studio? Zitat:
grund für fristlose (oder irgendewie außervertragliche) kündigung sehe ich noch nicht. ich meine, es müsste unter fristsetung auf abhilfe gedrungen werden, wobei ich allerdings bis dahin die beiträge nicht zahlen würde (würde aber versuchen, das mit dem studio zu verhandeln). erst wenn sich daraufhin nix tut, dürfte gekündigt werden. Zitat:
)Zitat:
mal ne frage, wie stehen denn die anderen frauen zu der männer-anwesenheit? ich kann mir schwer vorstellen, dass andere das einfach hinnehmen? ich würde in dem fall nochmal das gespräch mit der studioleitung suchen. mag sein, dass dann eine gute lösung gefunden werden kann. ich kann mir schwer vorstellen, dass ein frauenstudio auf diese problematik nicht eingeht.... |
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| AW: Männer im Frauenfitness-Studio? Zitat:
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| AW: Männer im Frauenfitness-Studio? oje, das mit dem zitieren hab ich noch nicht so drauf, sorry |
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| AW: Männer im Frauenfitness-Studio? wegen zitieren: guck mal hier: klick! da hab ich schon mal versucht zu erklären. |
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| AW: Männer im Frauenfitness-Studio? oh, vielen Dank, jetzt habe ich es glaub verstanden. Werde es beim nächsten zitieren auf jeden Fall vorher nochmals ganz genau durchlesen um mir weitere Peinlichkeiten zu ersparen.... |
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| AW: Männer im Frauenfitness-Studio? Das mit dem Sparen ist sicher nervig, aber legitim(meine Meinung!). Ein Kündigungsgrund ist das sicher nicht. Beim Sachverhalt "Aufenthalt von Männern im Studio" sehe ich das anders. Für mich ist das ein wesentlicher und ein schwerer Mangel. Hier sollte Person A dem Studio B eine Nachbesserungs-, bzw. Korrekturzeit einräumen (und dabei angeben, daß Person A sich genügt Zeugenaussagen notiert hat). Sagen wir 4 Wochen Zeit? Bleibt der negative und ärgerliche Umstand, würde ich Person A zur außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung raten. Kommt ein Mahnbescheid, unbedingt Einspruch einlegen. Denke, daß die hiesigen Amtsgerichte in einem solchen Fall für den Verbraucher entscheiden um ihn zu schützen.Kann mir aber eigentlich nicht vorstellen, daß Studio B es überhaupt soweit kommen läßt. |
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