Dies ist eine Diskussion zu Kündigungsklausel in Fitnessstudiovertrag innerhalb des Forums Sportrecht
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| Kündigungsklausel in Fitnessstudiovertrag man nehme mal hypotetisch folgenden Sachverhalt an. Herr A hat einen Fitnessstudiovertrag laufen, der zum gegebenen Zeitpunkt noch ca. 1,5 Jahre Laufzeit hat. Durch einen berufsbedingten Wohnsitzwechesl in eine 400Km entfernte Stadt kündigt er diesen Vertrag außerordentlich. Was Herr A nicht bedacht hat ist, dass in dem Vertrag den er unterzeichnet hat die Klausel vermerkt ist, dass bei einer Sonderkündigung, also vor Ablauf der Vertragslaufzeit, nachträglich der Tarif bezahlt werden muss, als ob von vornherein die kürzere Laufzeit gewählt worden wäre. Herr A ist entsetzt was er damals unterschrieben hat, und fragt sich, ob diese Klausel rechtens ist. Kommt Herr A ohne den nachträglichen Ausgleich zu bezahlen aus dem Vertrag heraus? Was ist Herr A's richtige Antwort auf die Aufforderung des Fitnessstudios den nachträglich fälligen Betrag zu begleichen? Vielen Dank... Sportsmaan |
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| AW: Kündigungsklausel in Fitnessstudiovertrag Guten Abend, hatte noch keiner von euch eine solche Konstellation? Ist Herr A allein selber Schuld, dass er den Vertrag unterschrieben hat, oder schützt das BGB vor solchen Klauseln? Danke und einen schönen Abend noch... Sportsmaan |
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| AW: Kündigungsklausel in Fitnessstudiovertrag Hallo zusammen, hat denn gar keiner eine Ahnung wie es sich hier rechtlich verhält, oder ist der Fall so eindeutig, dass es von eurer Seite keiner Kommentierung bedarf, und bloß ich nicht durchsteige Danke euch.. |
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| AW: Kündigungsklausel in Fitnessstudiovertrag Nutze mal die Forensuche oder wühl Dich durchs Sportrecht. Ich habe hier schon mal etwas dazu gelesen, war von User "13" (Schrift navy-blue). Ich bin nur zu faul, Dir die Sache selber zu verlinken.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Kündigungsklausel in Fitnessstudiovertrag Zitat:
Ich auch!
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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| AW: Kündigungsklausel in Fitnessstudiovertrag Hallo, na gut dann mach ich mich mal auf die Suche. Wie war denn die Quintessenz seines Beitrages? Gruß |
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| AW: Kündigungsklausel in Fitnessstudiovertrag Zitat:
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| AW: Kündigungsklausel in Fitnessstudiovertrag Also, ich will mal nicht so sein...ich komme gerade vom Fitnessstudio Bei einem berufsbedingten Umzug in eine 400Km entfernte Stadt, liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund vor. Sobald das Mitglied sich umgemeldet hat, muss er die Meldebescheinigung samt Kündigung an das Studio schicken und fertig. Die genannte Klausel im Vertrag ist gültig, trifft hier aber nicht zu, da sie sich auf eine reguläre Kündigung vor Vertragsende bezieht. Bei einem außerordentlichen Kündigungsgrund darf sie aber nicht zur Anwendung kommen. |
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