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Kündigungsfristen im Fitness Studio

Dies ist eine Diskussion zu Kündigungsfristen im Fitness Studio innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 16.02.2007, 21:21
Boardneuling
 
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Kündigungsfristen im Fitness Studio

Hallo,

Nehmen wir mal an Person A war vor einigen Wochen in einem Fitnessstudio! Nach längeren hin und her wurde Ihr nun durch Person B ein Vertrag angeboten. Person A wäre nicht begeistert gewesen.Hätte aber dann unterschrieben weil Person B sie unterdruck gesetzt hat. Person A hat Unterschrieben, weil man dachte es gäbe auch in Fitnessstudios 14 tägiges Wiederrufsrecht, Person B hat Ihr denn längsten Vertrag geben und Person A nicht die AGB und Geschäftsbeziehungen erklärt. Person A wuste es halt nicht besser und unterschrieb, Am Nächsten Tag hat Person A sofort gekündigt weil die Kosten für Person A zu hoch sind. Und andere Personen meinten es gäbe ein 14 tägiges wiederrufsrecht!

Der Vertrag im Studio hat noch nicht bekonnen, also war Person A auch noch kein Mitglied gewesen, hatte noch eine woche seit.

Nun kam nach der Kündigung von Person A ein schreiben von Person B das Person A nicht aus dem Vertrag rauskommen kann, ehe die Mitgliedsdauer vorbei ist! Das schreiben von Person B kam so spät das der Vertrag nun bekonnen hat.

Was könnte denn Person A jetzt tun, Person A hat kein Geld für das Studio. Person A wohnt 25 km vom Studio entfernt.

Kommt Person A denn irgendwie raus?? Kann Person A sich gegen Person B wären?? Denn Person A weiß das es in dem Studio geheime Verträge gibt, wo Personen C,D,E jeden Monat rauskommen!!

könnte jemand vieleicht Helfen
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Alt 17.02.2007, 00:04
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AW: Kündigungsfristen im Fitness Studio

Guten Abend,

Dauerschuldverhältnisse enden mit Ablauf der Zeit, für die sie eingegangen sind. Der Nutzungsvertrag für die Einrichtungen des Fitnessstudios ist für eine bestimmte Laufzeit eingegangen.

Da ein Kündigungsrecht den Parteien mangels Vereinbarung nicht zu Gebote steht, kommt eine vorzeitige Been-
digung des Vertrages durch einseitige Erklärung nicht in Betracht.

Weder ein Widerrufsrecht noch ein Rücktrittsrecht kann die Person A in Anspruch nehmen, und zwar weder vor noch
Beginn des Vertragsverhältnisses.

Ob es "Geheimverträge" derart
Zitat:
...daß es in dem Studio geheime Verträge gibt, wo Personen C,D,E jeden Monat rauskommen!!!
gibt, wäre für A ohne Bedeutung, weil er einen Anspruch auf vorzeitige Vertragsauflösung gerade nicht hat.

Gruß
Kamphausen
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