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Kündigungsfrist für Fitnessstudio strittig

Dies ist eine Diskussion zu Kündigungsfrist für Fitnessstudio strittig innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 09.03.2010, 09:58
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Kündigungsfrist für Fitnessstudio strittig

Mal angenommen, Person A hat am 9.9.08 einen Vertrag bei einem Fitnessstudio unterschrieben. Dieser läuft auf 12 Monate und kann 3 Monate vor Ablauf zum Monatsende gekündigt werden.

Nun bekam Person A keinen Vertrag ausgehändigt. Bei der Kündigung vertraute A auf das Datum der 1. Abbuchung, welche auch die Anmeldegebühr beinhaltete (1. Abbuchung war deshalb erheblich höher als die folgenden). Auch auf Nachfragen gab es keine Kopie vom Vertrag vom Studio, A wurde ständig vertröstet.

Die Kündigung wurde am 28.6.09 persönlich im Studio abgegeben und von einem Mitarbeiter (Vater des Inhabers) unterschrieben als wörtlich: "Kündigungsbestätigung".

Die Beiträge wurden trotz zweifachem Widerruf der Einzugsermächtigung weiterhin abgebucht, und von A immer wieder zurückgebucht. Bis es A zu bunt wurde und Ende Januar ein Anwalt aufgesucht wurde.

Plötzlich rückte der Studioinhaber eine Vertragskopie heraus, es hätte wohl schon einen Monat früher gekündigt werden müssen.

Nun versucht der Anwalt den 1. Oktober 2008 als Vertragsbeginn durchzuboxen, obwohl doch am 9.9.08 unterschrieben wurde. Auch wurden die Vertragsunterlagen zu spät zur Verfügung gestellt (die Nachfrage nach den Unterlagen kann jetzt leider nicht mehr nachgewiesen werden), deshalb sei der Studiobetreiber seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen und hätte die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist selbst zu vertreten. Wie stehen denn da die Chancen für A?

Falls das alles aussichtslos sein sollte, versucht der Anwalt fristlos zu kündigen, da das Studio im Winter unbeheizt ist, also fast Außentemperaturen aufweist. Das einzige Laufband war über Monate hinweg kaputt, und wurde trotz mehrfachen Hinweisen nicht repariert. Beweise hierfür gibt es nicht. Zeugen auch nicht. Und auch wenn jetzt die Temperaturen ähnlich sind, kann A nicht mehr dort hineinspazieren und nachträglich Beweise sammeln, das geht nicht. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Chancen auf eine fristlose Kündigung für A gleich null sind?

Nun schlägt der Studioinhaber einen Vergleich vor. Wenn A 3 Monatsbeiträge bezahlt, wäre die Angelegenheit für ihn erledigt. Nun weiß A nicht, ob es klug wäre diesen Vergleich anzunehmen. Oder es darauf ankommen zu lassen und weiterhin auf Vertragsbeginn Oktober bzw. die Kündigungsbestätigung zu pochen.

Danke im Voraus für ernstgemeinte Ratschläge!
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  #2 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 14:08
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AW: Kündigungsfrist für Fitnessstudio strittig

Zitat:
Zitat von *Krümel*
Falls das alles aussichtslos sein sollte, versucht der Anwalt fristlos zu kündigen, da das Studio im Winter unbeheizt ist, also fast Außentemperaturen aufweist. Das einzige Laufband war über Monate hinweg kaputt, und wurde trotz mehrfachen Hinweisen nicht repariert. Beweise hierfür gibt es nicht. Zeugen auch nicht. Und auch wenn jetzt die Temperaturen ähnlich sind, kann A nicht mehr dort hineinspazieren und nachträglich Beweise sammeln, das geht nicht. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Chancen auf eine fristlose Kündigung für A gleich null sind?
Meiner Meinung nach hat A kein Chance auf eine a.o. Kündigung. Was ich allerdings nicht verstehe....gibt es in dem Studio keine Mitglieder, die bezeugen können, dass das Laufband über Monate hinweg defekt war

Was schlägt der Anwalt von A vor?
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  #3 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 15:36
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AW: Kündigungsfrist für Fitnessstudio strittig

Wo soll A bzw. der Anwalt denn diese Mitglieder finden? A hat seit Juni 09 keinen Fuß mehr in dieses Studio gesetzt, und wird es auch nicht mehr tun, um Streitigkeiten mit dem Inhaber zu vermeiden. Aus dem Bekanntenkreis von A ist niemand dort.

Der Anwalt kann A "die Entscheidung nicht abnehmen". Deshalb ja die Frage im letzten Absatz...
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  #4 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 15:41
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AW: Kündigungsfrist für Fitnessstudio strittig

Zitat:
Zitat von *Krümel*
Wo soll A bzw. der Anwalt denn diese Mitglieder finden? .
Hä? Das kann jetzt aber nicht wirklich so schwer sein. Wenn A nicht in das Studio gehen will, schickt er eben seinen Anwalt. Oder, man bleibt einfach vor der Tür stehen und wartet
Zitat:
Der Anwalt kann A "die Entscheidung nicht abnehmen". Deshalb ja die Frage im letzten Absatz
Natürlich muss A letztendlich entscheiden. Meine Frage war aber, was der Anwalt empfiehlt....schließlich wird er dafür u.a. bezahlt.....
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  #5 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 15:57
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AW: Kündigungsfrist für Fitnessstudio strittig

Zitat:
Zitat von *Krümel*
Nun schlägt der Studioinhaber einen Vergleich vor. Wenn A 3 Monatsbeiträge bezahlt, wäre die Angelegenheit für ihn erledigt.
Die Annahme des Vergleiches wäre in diesem Fall durchaus klug.

Ein schriftlicher Vertrag liegt vor, obwohl dieser Verbrauchervertrag nicht dem Schriftformfordernis unterliegt. Damit sind auch mündlich abgeschlossene Verträge wirksam, ergo ist die verspätete Aushändigung des Vertrages und dessen Vorlage relevant.

Aber;
Was der Anwalt versucht, ist denkbar möglich. Denn A hatte keinen Vertrag und durch die Abbuchung der Beiträge konnte er von einem späteren Vertragsbeginn ausgehen und somit vom 01.10.08. Bei seiner Kündigung vertraute er immer noch auf den damaligen Vertragsbeginn, da A weiterhin kein Vertrag vorlag und darf sich somit auf § 242 BGB beziehen. Das der Studioinhaber nun erst nach Kündigung und anwaltlichem Schreiben eine Kopie des Vertrages vorlegte und auf Erfüllung des Vertrages bestand, kann in diesem Fall und im Nachgang nicht zu Lasten des A gehen. Insofern sehe ich gute Möglichkeiten für A, sofern es nicht an der Beweisbarkeit scheitert, dass A den Vertrag erst nach Abgabe der Kündigung erhalten hat.

Gruß

Pro
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  #6 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 16:51
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AW: Kündigungsfrist für Fitnessstudio strittig

Zitat:
Zitat von Mucki58
Natürlich muss A letztendlich entscheiden. Meine Frage war aber, was der Anwalt empfiehlt....schließlich wird er dafür u.a. bezahlt.....
Joa, das würde mich allerdings auch mal interessieren. Schließlich ist es sein Job dem Klienten eine Empfehlung abzugeben. Als Anwalt sollte er die Erfolgsaussichten am Besten beurteilen können.....
__________________
"Als Chef ist Sensibilität extremst wichtig. Gerade im Umgang mit andersgeschlechtlichen Mitarbeitern. Zum Beispiel Frauen." B.Stromberg
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  #7 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 18:51
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AW: Kündigungsfrist für Fitnessstudio strittig

Der Anwalt wartet vor der Tür vom Fitnessstudio auf Zeugen? Sehr witzig.

Vielen Dank @ Pro, so etwas meinte ich mit "ernstgemeinten Ratschlägen"!

Vielleicht hilft der Tipp von Pro weiter, ich halte euch auf dem laufenden. Für weitere (ernst gemeinte) Ratschläge bin ich immer offen.
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  #8 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 18:59
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AW: Kündigungsfrist für Fitnessstudio strittig

Zitat:
Zitat von *Krümel*
Vielleicht hilft der Tipp von Pro weiter, ich halte euch auf dem laufenden. Für weitere (ernst gemeinte) Ratschläge bin ich immer offen.
Die bekommst Du auch...wenn du endlich mal auf unsere Frage antwortest! Das Juraforum ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn also schon ein Anwalt eingeschaltet wurde, wäre es sinnvoll zu wissen, wie dieser die Sachlage einschätzt.
Zitat:
Der Anwalt wartet vor der Tür vom Fitnessstudio auf Zeugen? Sehr witzig.
Nee, gar nicht witzig. Der Anwalt fragt einfach die Mitglieder. Das (Noch-)Mitglied bleibt draußen stehen, wenn es das Studio nicht betreten möchte. Also, wenn ICH einen Zeugen bräuchte, würde ich mir schon zu helfen wissen
__________________
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  #9 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 19:46
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AW: Kündigungsfrist für Fitnessstudio strittig

Also, dann gebe ich auch noch mal meinen Senf dazu (wobei ich immer noch gerne wüsste was der Anwalt zu der Sache sagt)

Der Vertrag wurde zum 9.9.08 abgeschlossen und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Sprich, Person A hätte korrekterweise am 31.05.09 kündigen müssen, um nach den 12 Monaten aus dem Vertrag zu kommen, richtig???

Laut SV hat Person A aber erst am 28.06. gekündigt, also einen Monat zu spät. Somit müsste Person A noch den Septemberbeitrag komplett zahlen, richtig?

Zitat:
Zitat von *Krümel*
Nun versucht der Anwalt den 1. Oktober 2008 als Vertragsbeginn durchzuboxen, obwohl doch am 9.9.08 unterschrieben wurde.
Den Satz verstehe ich leider nicht! Was soll denn das "obwohl"? Wenn A einen Monat zu spät gekündigt hat, ist der 01. Oktober doch korrekt.

Dass Person A keinen schriftlichen Vertrag hat, sehe ich leider nicht als stützendens Argument. Der Studioinhaber scheint eine schrifltiche Vertragskopie zu haben. Der Richter wird sich die Frage stellen, wieso sich A bei Vertragsabschluss keine Kopie hat geben lassen (was üblich gewesen wäre).

Auch scheint mir die restliche Strategie des Anwalts etwas dubios. Erst versucht er den Kündigungstermin zum 01.10. durchzuboxen und wenn das nicht klappt versucht er es mal mit einer a.o. Kündigung. Klingt mir etwas verzweifelt.

Zitat:
Zitat von *Krümel*
Nun schlägt der Studioinhaber einen Vergleich vor. Wenn A 3 Monatsbeiträge bezahlt, wäre die Angelegenheit für ihn erledigt. Nun weiß A nicht, ob es klug wäre diesen Vergleich anzunehmen. Oder es darauf ankommen zu lassen und weiterhin auf Vertragsbeginn Oktober bzw. die Kündigungsbestätigung zu pochen.
Für welche 3 Monate soll A denn noch Mitgliedsbeitrag zahlen? Anders gefragt, wann würde der Inhaber das Mitglied aus dem Vertrag lassen?

Was versteht Person A unter der Kündigungsbestätigung und was soll diese aussagen? Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei lediglich um eine "Empfangsbestätigung" handelt.
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  #10 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 13:42
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AW: Kündigungsfrist für Fitnessstudio strittig

Zitat:
Zitat von Mucki58
Der Vertrag wurde zum 9.9.08 abgeschlossen und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Sprich, Person A hätte korrekterweise am 31.05.09 kündigen müssen, um nach den 12 Monaten aus dem Vertrag zu kommen
Das sehe ich ebenso, wenn dem Vertragspartner auch ein Vertragsformular vorliegt. Genau das ist aber bis zum Zeitpunkt der Kündigung nicht der Fall. Folglich handelt es sich in der Zeit bis zur Vorlage des Vertrages um einen mündlich abgeschlossenen Vertrag, zumindestens kann A davon ausgehen. Insofern kann A auf die von seinem Anwalt bezeichnete Kündigungsfrist vertrauen (§ 242 BGB), und zwar über einen sehr langen Zeitraum.
Zitat:
Zitat von Mucki58
Dass Person A keinen schriftlichen Vertrag hat, sehe ich leider nicht als stützendens Argument.
Wenn man darauf vertrauen darf, dass ein nicht ausgehändigter Vertrag ein mündlicher ist und der Vertragsbeginn somit der 1. Abbuchungstag wäre, dann ist dies sehr wohl ein stützendes Argument.
Zitat:
Zitat von Mucki58
Der Studioinhaber scheint eine schrifltiche Vertragskopie zu haben. Der Richter wird sich die Frage stellen, wieso sich A bei Vertragsabschluss keine Kopie hat geben lassen (was üblich gewesen wäre).
Ich darf erinnern;
Zitat:
Zitat von *Krümel*
Nun bekam Person A keinen Vertrag ausgehändigt. Auch auf Nachfragen gab es keine Kopie vom Vertrag vom Studio, A wurde ständig vertröstet.
Welche Möglichkeit hat A denn? Frage an Mucki58.
Zitat:
Zitat von Mucki58
Auch scheint mir die restliche Strategie des Anwalts etwas dubios. Erst versucht er den Kündigungstermin zum 01.10. durchzuboxen und wenn das nicht klappt versucht er es mal mit einer a.o. Kündigung. Klingt mir etwas verzweifelt.
Das stimmt, und ist auch für mich unglaubwürdig.
Zitat:
Zitat von B.Stromberg
Wenn also schon ein Anwalt eingeschaltet wurde, wäre es sinnvoll zu wissen, wie dieser die Sachlage einschätzt.
Und ich habe immer gedacht, jeder User schätzt die Sachlage selbst ein, natürlich nur wenn er über das dementsprechende Wissen verfügt.

Mich würde mal der gesamte Inhalt des Vertrages interessieren.

Gruß

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