Dies ist eine Diskussion zu Kündigungsfrist bei Zusatzmonaten innerhalb des Forums Sportrecht
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| Kündigungsfrist bei Zusatzmonaten ein Vertrag mit dem Fitnessstudio beinhaltet 2 kostenlose Zusatzmonate nach Ablauf der eigentlichen Laufzeit. Auf welches Ende bezieht sich nun die dreimonatige Kündigungsfrist? Auf das Ende der eigentlichen Laufzeit (d.h. vor den Zusatzmonaten) oder auf das Ende der Zusatzmonate? Vielen Dank |
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| AW: Kündigungsfrist bei Zusatzmonaten Zitat:
Kommt drauf an, was dazu im Vertrag steht. So einfach kann man die Frage nicht beantworten. |
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| AW: Kündigungsfrist bei Zusatzmonaten Die AGB hinten auf dem Vertrag nehmen auf Zusatzmonate keinen Bezug, sondern nur auf normale Laufzeiten. Dort steht "Die Mitgliedschaft kann bei Einhaltung einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Ablauf der vereinbarten Grundlaufzeit schriftlich gekündigt werden". Vorne ist ein handschriftlicher Vermerk "2 Monate gratis nach Ablauf der Erstlaufzeit". Geändert von Badener (05.01.2011 um 10:58 Uhr). |
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| AW: Kündigungsfrist bei Zusatzmonaten Zitat:
Die beiden Gratismonate kommen also unmittelbar nach der Erstlaufzeit und zwar unabhängig davon, ob der Vertrag gekündigt ist oder nicht. Die handschriftliche Notiz über die Zusicherung der 2-monatigen kostenfreien Trainingszeit sagt aber m.E. nichts darüber aus, ob die getroffenen Regelungen zur Laufzeit, zur Verlängerung oder zur Kündigungsfrist in irgendeiner Art betroffen sind, noch ob diese Zusage Auswirkungen auf die Kündigungstermine und -fristen hat. Ergo: Der Vertrag muß zum Ende der normalen vertraglichen Laufzeit gekündigt werden. |
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