Dies ist eine Diskussion zu Kündigungsfrist bei Stilllegung aufgrund von Schwangerschaft innerhalb des Forums Sportrecht
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| Kündigungsfrist bei Stilllegung aufgrund von Schwangerschaft Da Person A weiß, dass sie irgendwann schwanger werden will, wird bei Person B vertraglich vereinbart, dass aufgrund von Schwangerschaft Person A die gleiche Stilllegung (da keine Fahrtmöglichkeit besteht) gilt. Falls Person A schwanger wird und der Vertrag dann mal angenommen für 12 Monate stillgelegt (auch keine Beitragszahlung) wird, wie ist es dann mit der Kündigungsfrist, wenn vertraglich aufgrung von Stilllegung nichts vereinbart wurde? Wird die Zeit der Stilllegung an die Kündigungsfrist (24 Monate) angehängt? So dass die Kündigungsfrist 36 Monate beträgt? |
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| AW: Kündigungsfrist bei Stilllegung aufgrund von Schwangerschaft Irgendwie eine merkwürdige Klausel...die Zeit der Stilllegung wird an die ursprüngliche Vertragszeit drangehängt. Abgesehen davon beträgt wohl nicht die Kündigungsfrist 24 Monate, sondern die Vertragsdauer.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Kündigungsfrist bei Stilllegung aufgrund von Schwangerschaft Danke für die Antwort. Ich meinte auch die Vertragsdauer, anstatt 24 Mon. Laufzeit sind es 36 Mon.. Mal angenommen es steht noch zusätzlich drin, dass "bei Schwangerschaft von Pers. A gilt gleiche Stilllegung (Fahrtmöglichkeit)". Dies wird schriftlich zu dem Vertrag hinzugefügt. Da Pers. B kein Auto hat und deshalb auf Pers. A angewiesen ist. Wie sieht es hierbei aus? Gibt es einen § im Gesetz, der besagt, dass die Zeit der Stilllegung angehängt wird? |
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| AW: Kündigungsfrist bei Stilllegung aufgrund von Schwangerschaft Zitat:
Hier zeigt sich das Fitnessstudio ausgesprochen kulant gegenüber B! Notwendig wäre die Vereinbarung nämlich nicht. Ach, übrigens: was macht B eigentlich, wenn A schwanger wird und den Vertrag außerordnetlich kündigt, anstatt ihn stillzulegen?
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| AW: Kündigungsfrist bei Stilllegung aufgrund von Schwangerschaft Aber vereinbart ist nur die Stilllegung, und nicht die Verlängerung der Vertragslaufzeit nach Stilllegung, es steht nichts im Vertrag!!! Auf die Frage, was B macht, wenn A außerordentlich kündigt, lautet die Antwort: DIES IST LEIDER MÖGLICH!!! Dann hat B also keine Chance lt. Vertrag zu kündigen sondern muss die Zeit der Stilllegung mitrechnen?! |
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| AW: Kündigungsfrist bei Stilllegung aufgrund von Schwangerschaft Zitat:
Eine Stilllegung stellt den Vertrag ruhend, also, als ob die Zeit stillstünde. Fällt der Stilllegungsgrund weg, fängt der Vertrag wieder an zu laufen. Stilllegung heißt nicht (im engeren Sinn), dass der Vertrag läuft, aber beitragsfrei ist. Zitat:
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