Dies ist eine Diskussion zu Kündigung zur Ende der Probezeit innerhalb des Forums Sportrecht
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| Im Vertrag steht drin das die Kündigung schriftlich erfolgen muss und dass für die Kündigungsgfrist der Rechtzeitige Zugang des Kündigungsschreibens maßgebend ist. Nun hat A den Vertrag per E-Mail fristgerecht gekündigt, bekommt aber weiterhin Geld von seinem Konto abgebucht. Ist A nun berechtigt dieses Geld zurückzufordern, oder ist für solch eine Kündigung der Postweg vorgeschrieben? |
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| AW: Kündigung zur Ende der Probezeit Eine Kündigung per E-Mail ist nicht schriftlich, sondern elektronisch. Ich fürchte, da hat A schlechte Karten. Mal ganz abgesehen von der Hartleibigkeit der Studios in Kündigungsfragen.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Kündigung zur Ende der Probezeit und was hältst du von dem? Die Übermittlung von Erklärungen per Telefax, Computerfax und e-mail ist immer dann zulässig und ausreichend, wenn keine Formerfordernisse bestehen oder die Parteien lediglich die einfache Schriftform vereinbart haben. Ist die schriftliche Abgabe der Erklärung dagegen durch Gesetze zwingend vorgeschrieben, so ist die Übersendung von unterschriebenen Originaldokumenten derzeit noch nicht verzichtbar. vgl. auch & 127 Abs. 2 BGb Man kann ja vom Sportler A net verlangen dass er Geld für Porto, etc. ausgiebt, wenn es auch die Möglichkeit von emails gibt? email ist doch auch geschrieben?!! |
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