Dies ist eine Diskussion zu Kündigung wird nicht akzeptiert innerhalb des Forums Sportrecht
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| Kündigung wird nicht akzeptiert Nehmen wir an Person A hat einen Vertrag mit einem Fitness-Studio, welcher noch ca. ein halbes Jahr läuft. Nun wurde Person A, im Laufe des bestehenden Vertrages, arbeitslos. Nehmen wir an, er bezieht sogar ALG II (Hartz IV). Weiterhin bekommt er vom Arzt ein Attest ausgestellt in dem steht (..."Person A kann keinen Sport mehr ausüben..."). Person A schickt nun eine außerordentliche Kündigung, inkl. dem Attest und einer Kopie seines ALG II Bescheids, an das Sportstudio. Das Sportstudio besteht trotzdem weiterhin auf Zahlung und ist gewillt sogar den Weg zum Anwalt zu gehen. Nehmen wir an dies wird sogar schriftlich in einem Brief vom Studio erwähnt, welches weiterhin auf Zahlung besteht (inzwischen 2-3 Monatsbeiträge). Nehmen wir nun weiter an, die Kündigung würde schriftlich akzeptiert, aber nur im Rahmen der Frist! Also nicht außerordentlich. Wie sollte in so einem Fall als Person A vorgegangen werden? |
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| AW: Kündigung wird nicht akzeptiert Die finanzielle Situation des A ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung des Fitnessstudiovertrages. Ein ärztliches Attest hingegen schon, sofern A längerfristig keinen Sport ausüben darf. Meiner Meinung nach war es nicht gerade klug das Attest zusammen mit dem ALG II-Bescheid beim Fitnessstudio einzureichen. Dies könnte den Verdacht geweckt haben, dass A mit allen Mitteln versucht aus dem Vertrag zukommen, weil er arbeitslos geworden ist und zufällig einen "netten" Arzt gefunden hat, der ihm ein passendes Attest ausstellt. An der Stelle des Betreibers würde ich da auch stutzig werden |
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| AW: Kündigung wird nicht akzeptiert Zitat:
Und das A nur deshalb ein ärztliches Attest vorlegt um eine außerordentliche Kündigung herbeizuführen, liegt fast auf der Hand. Nur muss der Betreiber des Fitnessstudio dann dieses Attest anzweifeln. Mal nebenbei erwähnt; Der Hartz IV Empfänger geht zum Anwalt und beantragt PKH. Gruß Pro |
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| AW: Kündigung wird nicht akzeptiert Zitat:
Im vorliegenden Fall macht sich A mM nach durch das Attest - in Bezug auf seine Zahlungsfähigkeit - unglaubwürdig . Das Attest alleine wäre völlig ausreichend gewesen. Mal ehrlich, arbeitlos und sportunfähig in einem........ob das ein Zufall ist Der Fitnessstudiobetreiber scheint dies genauso zu sehen und wird im schlimmsten Fall seinen Anwalt einschalten. Evtl. wäre es noch möglich den Vertrag für die Dauer der Arbeitslosigkeit ruhen zu lassen, so dass sich die Laufzeit entsprechend nach hinten verschiebt. |
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| AW: Kündigung wird nicht akzeptiert Zitat:
Der finanzielle Unterschied von ALG I und Hartz IV kann sehr groß sein, so dass die Gebühr des Fitnessstudio durchaus eine unbillge Härte für den Hartz IV Bezieher darstellt. Ich kenne noch kein Urteil welches sich auf diese Problematik bezieht, deshalb empfehle ich den Gang zum Anwalt. Zitat:
Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Kündigung wird nicht akzeptiert Zitat:
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| AW: Kündigung wird nicht akzeptiert Dann würde sie BG-Rente beziehen, bzw. die BG würde sich um Wiedereingliederung bemühen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Kündigung wird nicht akzeptiert Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Kündigung wird nicht akzeptiert Zitat:
übersehen? |
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| AW: Kündigung wird nicht akzeptiert Zitat:
Gruß Pro |
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