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Kündigung wird nicht akzeptiert

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung wird nicht akzeptiert innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 11.11.2009, 15:11
Boardneuling
 
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Kündigung wird nicht akzeptiert

Hallo!

Nehmen wir an Person A hat einen Vertrag mit einem Fitness-Studio, welcher noch ca. ein halbes Jahr läuft.

Nun wurde Person A, im Laufe des bestehenden Vertrages, arbeitslos.
Nehmen wir an, er bezieht sogar ALG II (Hartz IV).
Weiterhin bekommt er vom Arzt ein Attest ausgestellt in dem steht (..."Person A kann keinen Sport mehr ausüben...").

Person A schickt nun eine außerordentliche Kündigung, inkl. dem Attest und einer Kopie seines ALG II Bescheids, an das Sportstudio.

Das Sportstudio besteht trotzdem weiterhin auf Zahlung und ist gewillt sogar den Weg zum Anwalt zu gehen. Nehmen wir an dies wird sogar schriftlich in einem Brief vom Studio erwähnt, welches weiterhin auf Zahlung besteht (inzwischen 2-3 Monatsbeiträge). Nehmen wir nun weiter an, die Kündigung würde schriftlich akzeptiert, aber nur im Rahmen der Frist! Also nicht außerordentlich.

Wie sollte in so einem Fall als Person A vorgegangen werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 15:21
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AW: Kündigung wird nicht akzeptiert

Die finanzielle Situation des A ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung des Fitnessstudiovertrages. Ein ärztliches Attest hingegen schon, sofern A längerfristig keinen Sport ausüben darf.

Meiner Meinung nach war es nicht gerade klug das Attest zusammen mit dem ALG II-Bescheid beim Fitnessstudio einzureichen. Dies könnte den Verdacht geweckt haben, dass A mit allen Mitteln versucht aus dem Vertrag zukommen, weil er arbeitslos geworden ist und zufällig einen "netten" Arzt gefunden hat, der ihm ein passendes Attest ausstellt.

An der Stelle des Betreibers würde ich da auch stutzig werden
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  #3 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 15:46
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AW: Kündigung wird nicht akzeptiert

Zitat:
Zitat von Mucki58
Die finanzielle Situation des A ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung des Fitnessstudiovertrages.
Warum nicht? Da A erst im Laufe des schon bereits bestehenden Vertrages arbeitslos wird und dann Hartz IV bezieht, könnte dies eine unbillige Härte für A sein wenn der Vertrag weiterhin bestünde. Ich beziehe mich damit auf § 314 Abs. 1 BGB.

Und das A nur deshalb ein ärztliches Attest vorlegt um eine außerordentliche Kündigung herbeizuführen, liegt fast auf der Hand. Nur muss der Betreiber des Fitnessstudio dann dieses Attest anzweifeln.

Mal nebenbei erwähnt; Der Hartz IV Empfänger geht zum Anwalt und beantragt PKH.

Gruß

Pro
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Alt 11.11.2009, 16:08
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AW: Kündigung wird nicht akzeptiert

Zitat:
Zitat von Pro
Warum nicht?
Die Mehrzahl der von mir als seriös erachteten Quellen sieht in der Arbeitslosigkeit keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung eines Fitnessstudiovertrages, sondern viel mehr ein allg. Lebensrisiko.

Im vorliegenden Fall macht sich A mM nach durch das Attest - in Bezug auf seine Zahlungsfähigkeit - unglaubwürdig . Das Attest alleine wäre völlig ausreichend gewesen.

Mal ehrlich, arbeitlos und sportunfähig in einem........ob das ein Zufall ist

Der Fitnessstudiobetreiber scheint dies genauso zu sehen und wird im schlimmsten Fall seinen Anwalt einschalten. Evtl. wäre es noch möglich den Vertrag für die Dauer der Arbeitslosigkeit ruhen zu lassen, so dass sich die Laufzeit entsprechend nach hinten verschiebt.
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  #5 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 16:15
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AW: Kündigung wird nicht akzeptiert

Zitat:
Zitat von Mucki58
Die Mehrzahl der von mir als seriös erachteten Quellen sieht in der Arbeitslosigkeit keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung eines Fitnessstudiovertrages, sondern viel mehr ein allg. Lebensrisiko.
Arbeitslosigkeit (meist ALG I) ist nicht mit Hartz IV gleichzusetzen. Würde es sich bei Arbeitslosigkeit um ALG I handeln, dann würde ich mitgehen.

Der finanzielle Unterschied von ALG I und Hartz IV kann sehr groß sein, so dass die Gebühr des Fitnessstudio durchaus eine unbillge Härte für den Hartz IV Bezieher darstellt. Ich kenne noch kein Urteil welches sich auf diese Problematik bezieht, deshalb empfehle ich den Gang zum Anwalt.
Zitat:
Zitat von Mucki58
Mal ehrlich, arbeitlos und sportunfähig in einem........ob das ein Zufall ist
Sicherlich nicht, aber was soll´s, der Betreiber muss gegenteiliges beweisen.
Zitat:
Zitat von Mucki58
Der Fitnessstudiobetreiber scheint dies genauso zu sehen und wird im schlimmsten Fall seinen Anwalt einschalten.
Der Hartz IV Empfänger wohl auch, mit dem Unterschied das es dem Hartz IV Empfänger nur ein müdes Lächeln kostet.

Gruß

Pro
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  #6 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 16:41
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AW: Kündigung wird nicht akzeptiert

Zitat:
Zitat von Mucki58
Mal ehrlich, arbeitlos und sportunfähig in einem........ob das ein Zufall ist
Vielleicht ist die Person durch einen Arbeitsunfall ja Arbeitslos und sportunfähig geworden
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  #7 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 16:58
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AW: Kündigung wird nicht akzeptiert

Dann würde sie BG-Rente beziehen, bzw. die BG würde sich um Wiedereingliederung bemühen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #8 (permalink)  
Alt 12.11.2009, 08:40
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AW: Kündigung wird nicht akzeptiert

Zitat:
Zitat von Vega
Vielleicht ist die Person durch einen Arbeitsunfall ja Arbeitslos und sportunfähig geworden
Vielleicht hat die Person dies auch selbst verschuldet. Das sind Spekulationen und so nicht verwertbar.

Gruß

Pro
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  #9 (permalink)  
Alt 12.11.2009, 08:58
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AW: Kündigung wird nicht akzeptiert

Zitat:
Zitat von Pro
Vielleicht hat die Person dies auch selbst verschuldet. Das sind Spekulationen und so nicht verwertbar.
Hast Du das übersehen?
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  #10 (permalink)  
Alt 12.11.2009, 09:12
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AW: Kündigung wird nicht akzeptiert

Zitat:
Zitat von Mucki58
Hast Du das übersehen?
Und? Vega zieht eine weitere Ursache mit Augenzwinkern in Betracht. Ironisch war es sicherlich nicht gemeint, was wäre denn das für ein Beitrag.

Gruß

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