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Kündigung Wing Tsun

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung Wing Tsun innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 17.10.2009, 11:08
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Kündigung Wing Tsun

hi,
angenommen Herr G. hat einen Vertrag in dem für die Kündigungsfrist steht, das er 3 Monate vor Ablauf kündigen muss, ansonsten verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr.
Herr G unterschreibt den Vertrag am 16.08.04
Als er paar Jahre später kündigen will, geschieht dies 2 Monate später im Oktober. Da Herr G nicht wissen konnte wann er sportunfähig wurde aufgrund von Schmerzen in der Schulter, hat er von einem alten Freund mal gehört, man könne in einem solchen Fall eine außerordentliche Kündigung schreiben. Da er nicht mehr die Nummer des alten Freundes hat, fragt er sich wie er weiter vorgehen soll.

Wie sollte Herr G. am besten vorgehen?

Geändert von Raffael80 (19.10.2009 um 08:07 Uhr).
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Alt 18.10.2009, 06:27
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AW: Kündigung Wing Tsun

Bitte die Forenregeln noch einmal gründlich durchlesen.
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Alt 19.10.2009, 08:34
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AW: Kündigung Wing Tsun

Herr G. sollte sich ein entsprechendes Attest von seinem Arzt holen, in dem steht, dass er aufgrund einer Verletzung für unabsehbarer Zeit sportunfähig ist. Das dürfte für eine außerordentliche Kündigung genügen.
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