Dies ist eine Diskussion zu Kündigung wegen Umzug erst nach Einreichung der Meldebescheinigung möglich? innerhalb des Forums Sportrecht
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| Kündigung wegen Umzug erst nach Einreichung der Meldebescheinigung möglich? gemäß den AGB eines Fitnsstudios ist es möglich, vorzeitig aus einem Vertrag auszutreten sofern ein besondere Grund vorliegt (z.B. Umzug). Dafür gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Jetzt wurde der Vertrag Mitte Mai zum 30.06, gekündigt. Als Grund wurde der Umzug angegeben, der am 29.06. stattfinden soll, die erforderlichen Unterlagen werden, so wird es in dem Kündigungsschreiben erläuteret, spätestens bis 30.06 nachgeliefert. Im Kündigungsschreiben (eine Empfangsquittung liegt vor) wurde um eine Kündigungbestätigung gebeten. Das Fitnesstudio schickt nun eine Kündigungsbestätigung zum 30.08. zurück. Auf Nachfrage gibt das Fitnessstudio an, der besondere Grund (Umzug) müsste nachgewiesen werden, ansonsten gelte die Kündigungsfrist von 3 Monaten. Wenn die Umzugsbestätigung vorliegt, ist eine Kündigung mit verkürzter Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich (hiesse beim Umzug am 29.06 und Ummelden am selben Tage eine Kündigung frühestens zum 31.07).Ist das Rechtens? Oder ist die im Mai eingegangene Kündigung mit Verweis auf das Nachreichen der Bescheinigung Gültig und der Vertrag /die Mitgliedschaft muss zum 30.06. beendet werden. Bin gespannt auf die Diskussion |
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