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Kündigung Vertrag mit Fitnessstudio

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung Vertrag mit Fitnessstudio innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 28.03.2006, 09:36
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Question Kündigung Vertrag mit Fitnessstudio

Hallo

ich konnte dem Forum bereits entnehmen: bei Umzug AUS dem Einzugsbereich von 25km, ist
der Kunde berechtigt, aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.

Fall1
Was ist aber, wenn der Kunde erst gar nicht im Einzugsbereich gewohnt hat (40km Entfernung) ? Sagen wir, er hat sich für das Fitnessstudio nur entschieden, weil er an der Hochschule X, nahe dem Fitnessstudio, studierte. Da der Kunde leider exmatrikuliert worden ist, hält es es für nicht mehr zumutbar, nur wegen des Studios regelmäßig 80km (hin und zurück) zu fahren.

Fall 2
Kunde hat zum Vertragsabschluss bereits nicht im Einzugsbereich gewohnt. (40km Entfernung). Jedoch
ließ er sich auf den Vertrag ein, da seine Freundin Nahe des Fitnessstudios wohnte, er bei Ihr regelmäßig zu Besuch war und bei ihr übernachtete.
Jetzt zieht sie aber in eine andere Stadt. Kann sich der Kunde auf ein Kündigungsrecht berufen. Er hält
es für unzumutbar, dass er fürs Fitnessstudio in die eine Stadt und für den Besuch seiner Freundin
in die andere Stadt fahren muss. ... bei den Benzinpreisen nicht verwunderlich.

Ich würde mich wahnsinnig über ein paar Lösungsvorschläge, Denkanregungen freuen.

lg spezifisch
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  #2 (permalink)  
Alt 04.05.2006, 15:12
Boardneuling
 
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AW: Kündigung Vertrag mit Fitnessstudio

Fall 1: Kein außerordentliches Kündigungsrecht!

Fall 2: Kein außerordentliches Kündigungsrecht!

Warum: Ein außerordentliches Kündigungsrecht wird nur gewährt, wenn sich wie etwa bei den von dir beschriebenen Fällen etwas ändert, nämlcih der Wohnsitz.

Bei deinen beiden Fällen ist dies anders. Der Vertragsschließende hat billigend in Kauf genommen, dass er so weit fährt. Wegfall der Geschäftsgrundlage liegt auch nicht vor, da du von anfang an wußtest, dass das Studio so weit weg liegt. (Somit keine Änderung der Vertragsgrundlage) Ob du nun exmatrikuliert wirst oder ob deine Freundin wegzieht, ist im Verhältnis Du - Fitnessstuido unerheblich.

Dir bleibt somit nur die ordentliche Kündigungsfrist.

Gruß

Für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr
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  #3 (permalink)  
Alt 04.05.2006, 17:29
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AW: Kündigung Vertrag mit Fitnessstudio

Dem Vorbeitrag schließe ich mich vorbehaltlos an.
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