Dies ist eine Diskussion zu Kündigung Fitnessvertrag außerordentlich wegen Krankheit innerhalb des Forums Sportrecht
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| Kündigung Fitnessvertrag außerordentlich wegen Krankheit man nehme Person A mit einem Fitnessstudiovertrag. Laut Arzt hat dieser eine reaktive Arthritis wegen der grundsätzlich auf unbestimmte Zeit ärztlicherseits aus gesundheitlichen Gründen keine Tauglichkeit für Fitness und Kraftsport besteht. Dieses Attest hat A zusammen mit einer außerordentlichen Kündigung per Übergabeeinschreiben an das Fitnessstudio geschickt. Das Attest ist vom 08.01.09, das Einschreiben vom 09.01.09. Leider hat A in seinem Schreiben das Datum vergessen und auch nicht zu wann A kündigen möchte. Zählt denn das Datum des Eingangs bzw. der Übergabe des Einschreibens? Oder das Datum des Attestes? A hat noch keine Antwort vom Studio bekommen. Ist ja auch kein Muss. Leider kann A auch nicht genau nachvollziehen ob noch Beiträge abgebucht werden. Diese werden nämlich bei seinem Trainingskollegen B abgebucht und das als ein Betrag seit Neuestem. --------------------- -ab hier geändert: B hatte auch gekündigt-per Fax, weil das Studio in andere Räumlichkeiten gezogen ist im Oktober 2008-Kündigung aber erst im Januar-jedoch wird B's Kündigung nicht anerkannt. A hat im Studio angerufen und dessen Attest wird nicht anerkannt bzw. ist dem Studio der attest-ausstellende Arzt unseriös. Abwarten und bei Mahnbescheid zum Anwalt? Ab wann ist die Kündigung wirksam im Bezug auf das vergessene Datum und dem Einschreiben? Das Studio soll bekannt sein als *Vertragsmafia*. Anzumerken ist noch, dass nach Internetrecherche von A, so manche Klausel in deren Vertragsunterlagen unwirksam sind. Zum Beispiel, dass bei dauerhaft schweren Erkrankungen die Mitgliedschaft stillgelegt werden kann. Geändert von tommi7678 (29.01.2009 um 17:27 Uhr). |
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| AW: Kündigung Fitnessvertrag außerordentlich wegen Krankheit Zitat:
In rechtlichen Auseinandersetzungen sollte man sich beraten lassen, das Zivilrecht (vor allem das Prozeßrecht) hat so seine Tücken.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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