Dies ist eine Diskussion zu Kündigung Fitnesstudio wegen Umzug 30km innerhalb des Forums Sportrecht
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| mal angenommen die Person A hätte einen Vertrag mit einem Fitnessstudio für ein Jahr, wovon bereits vier Monate abgelaufen sind. A kann drei Monate zum Vertragsende kündigen. A zieht auf Grund seines Studiums 30 km von Stadt B in Stadt C und kann somit dieses Fitnessstudio nicht mehr besuchen. Im Vertrag steht nichts von einer Aufhebung des Vertrages, im Falle eines Umzuges. Kann A mit sofortiger Wirkung kündigen? Wenn ja, was sollte er in die Kündigung schreiben? |
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| AW: Kündigung Fitnesstudio wegen Umzug 30km Zitat:
Der BGH verneint das Recht auf vorzeitige Vertragskündigung bei Umzug (am Beispiel eines DSL-Vertrages). Das Umzugsrisiko resultiere, so der BGH, allein aus der Sphäre des Kunden und sei auch nicht auf den Unternehmer abwälzbar. Für den Fitneßvertrag hatte das Amtsgericht Bonn (Az. 104 C 311/09) und das Amtsgericht Bautzen (20 C 847/08) diese zutreffende Ansicht bereits im Jahre 2009 vertreten. Die zugrundeliegende Argumentation ist absolut schlüssig, so daß zu erwarten ist, daß gerade in Folge der Entscheidung des BGH auch weiteren Gerichte dies für den Fitneßvertrag übernehmen werden. Die erste Entscheidung des AG Augsburg liegt bereits vor. Weitere werden sicherlich folgen. In den genannten Entscheidungen wird zutreffend darauf hingewiesen, daß das Mitglied schließlich in Kenntnis des Umstandes, daß die Leistung des Fitneßstudios nur ortsgebunden erbracht werden kann, einen Fitneßvertrag mit einer längeren Laufzeit von bis zu 24 Monaten abschließt. Das Mitglied übernimmt daher auch bewußt das Risiko, die Leistung des Fitneßstudios bezahlen zu müssen, obwohl es diese Leistung eventuell aufgrund eines Umstandes nicht mehr in Anspruch nehmen kann. Zudem erhält das Mitglied für die Übernahme dieses Risikos auch eine Gegenleistung, nämlich einen deutlich günstigeren Tarif. Ob sich das AG im Wohnbereich von Person A auch dieser Auffassung anschließt, weiß niemand vorher (sofern der Fitneßbetreiber von der BGH-Rechtsprechung überhaupt Kenntnis erlangt hat und sich dieser anschließen möchte). Mein Tipp an Person A: Einfach ausprobieren! Schriftliche Kündigung einreichen (außerordentlich aus wichtigem Grund mit Wirkung zum ... (Tag des Umzugs)). Amtliche Anmeldebescheinigung als Nachweis beifügen und sich von der Kündigung eine Empfangsbestätigung geben lassen (am besten also persönlich abgeben und gleich Kopie mitbringen). Nicht vergessen: eine evtl. erteilte Einzugsermächtigung widerrufen. Sachlich und höflich bleiben. Das war's. Dann warten, was der Fitneßbetreiber macht. |
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